Hallo NG
ich habe etwas übereilt dem AG einen Aufhebungsvertrag per Mail
angeboten. Inzwischen habe ich es mir anders überlegt, da die Chancen
für eine Kündigungsschutzklage doch nicht so schlecht sind wie es
anfangs aussah. Kann ich davon zurücktreten oder ist das eMail-Angebot
für mich bindend ?
Vielen Dank
Wolfgang