Grüezi mitenand
Unsere Firma verlangt, dass auch an einem arbeitsfreien Tag die Teilname an
einem anberaumten Mitarbeiterabend "zwingend" ist.
Ich finde allerdings dass dies meine Freizeit unnötig einschränkt, auch wenn
ich die Überzeit aufschreiben könnte.
Wie ist die Rechtslage in der Schweiz?
Vielen Dank
rolf brand