wie lange darf sich der Arbeitgeber, bzw direkte Vorgesetzte Zeit lassen ein
qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erstellen?
Wo sind diese Zeiten geregelt, und was passiert bei nicht Einhaltung?
MfG
Kai
> wie lange darf sich der Arbeitgeber, bzw. direkte Vorgesetzte Zeit lassen
> ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erstellen?
Hallo Kai,
hier Deine Informationen
Das Zwischenzeugnis wird während des laufenden Arbeitsverhältnisses
erstellt. Es kann als einfaches oder qualifiziertes Zwischenzeugnis erstellt
werden. Ihr Mitarbeiter braucht dafür aber einen besonderen Anlass. Solche
Anlässe können sein:
a.. Ihr Mitarbeiter möchte demnächst kündigen, um ein neues
Arbeitsverhältnis einzugehen;
b.. Ihr Mitarbeiter hat gekündigt, das Arbeitsverhältnis besteht
aber aufgrund der Kündigungsfrist noch mehrere Wochen weiter;
c.. Sie verkaufen Ihren Betrieb;
d.. Sie verkaufen Ihren Betrieb;
e.. Sie schließen Ihren Betrieb oder einen Betriebsteil;
f.. Sie planen eine Umorganisation Ihres Betriebs, die sich auf den
konkreten Arbeitsplatz Ihres Mitarbeiters auswirkt;
g.. Es findet eine Einführung neuer oder der Wegfall bestehender
Hierarchie-Ebenen statt;
h.. Der Vorgesetzte Ihres Mitarbeiters wechselt;
i.. Ihr Mitarbeiter möchte an einer Fortbildung teilnehmen, für
deren Zulassung er ein Zeugnis benötigt;
j.. Es findet eine längere Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses
statt, etwa bei einer längeren Abordnung in einen anderen
Betrieb, bei
Beginn einer längeren Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) oder
bei Wehr-
oder Zivildienst.
Anspruch
Kann Ihr Mitarbeiter von Ihnen die Ausstellung eines
einfachen oder qualifizierten Zeugnisses verlangen, steht ihm
dieser
Anspruch nicht unbegrenzt zu.
3 Jahre Zwar besteht nach § 195 BGB der Anspruch auf ein Zeugnis
3
Jahre. Erst danach ist er verjährt. So lange kann Ihr Mitarbeiter von
Ihnen
aber kein Zeugnis verlangen. Denn sein Anspruch ist in der Regel schon
vor
der Verjährung verwirkt.
Verwirkung
Die Verwirkung tritt ein, wenn Ihr Mitarbeiter seinen
Anspruch auf das Zeugnis nicht innerhalb einer angemessenen Zeit
seit der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend macht und Sie damit
auch nicht
mehr rechnen müssen.
Dauer
Bei einem qualifizierten Zeugnis ist der Anspruch etwa nach 6
Monaten verwirkt, weil Sie sich dann meistens nicht mit der
notwendigen
Deutlichkeit an Ihren Mitarbeiter sowie Aussagen über seine
Leistungen und
seine Führung erinnern können. Bei einem einfachen Zeugnis ist der
Zeitraum
l änger. Er besteht so lange, wie Sie noch Unterlagen aufbewahren
müssen oder
aufbewahren, aus denen sich die wenigen Daten, die Sie für das
einfache
Zeugnis brauchen, ergeben.
Mehr Informationen im 'Arbeitgeber-Handbuch Betriebsrat'
solltest auch mal im Netz suchen ;-)
Manfred Hammer
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----- Original Message -----
From: "Kai Kraft" <Kai....@t-online.de>
Newsgroups: z-netz.rechtswesen.urteile.arbeitsrecht
Sent: Tuesday, August 10, 2004 7:19 PM
Subject: Qualifiziertes Zwischenzeugnis
> Hallo ich hätte da mal folgende Frage,
>
> Wo sind diese Zeiten geregelt, und was passiert bei nicht Einhaltung?
>
> MfG
>
> Kai
"Kai Kraft" <Kai....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
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