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Handybenutzung während der Arbeitszeit

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Richard Fonfara

unread,
Dec 29, 2003, 1:35:29 PM12/29/03
to
Hallo,

meine Frau arbeitet als Altenpflegerin in einem Altenheim. Sie ist auch
die Vorsitzende der Mitarbeitervertretung (MAV).

Es wurde der Beschluss gefasst, dass niemand der Beschäftigten während
der Arbeitszeit ein Handy benutzen darf. Die Bewohner haben sich nicht
dran gestört, aber die Beschäftigten nervt es, wenn jemand telefoniert
und die anderen ihre Arbeit mit erledigen müssen. Dadurch ist es zu
diesem Beschluss gekommen. Eine der Mitarbeiterinnen hält sich aber
nicht daran.

Welche Möglichkeiten haben meine Frau als MAV-Vorsitzende und die
Leitung des Altenheims, das Handyverbot durchzusetzen? Gibt es darüber
bereits Urteile, die man studieren könnte?

Würde mich freuen, wenn jemand Genaueres wüsste.

Freundliche Grüße

Richard
--
Richard Fonfara, Taubergasse 6, 97285 Roettingen, Germany
Tel.: +49 9338 16 28
E-Mail: junk_s...@yahoo.de

Internet PC1

unread,
Dec 30, 2003, 2:24:41 AM12/30/03
to
Hallo,

> Es wurde der Beschluss gefasst, dass niemand der Beschäftigten während
> der Arbeitszeit ein Handy benutzen darf. Die Bewohner haben sich nicht
> dran gestört, aber die Beschäftigten nervt es, wenn jemand telefoniert
> und die anderen ihre Arbeit mit erledigen müssen. Dadurch ist es zu
> diesem Beschluss gekommen. Eine der Mitarbeiterinnen hält sich aber
> nicht daran.

Ist der Beschluss schriftlich gefasst oder veröffentlicht?

>
> Welche Möglichkeiten haben meine Frau als MAV-Vorsitzende und die
> Leitung des Altenheims, das Handyverbot durchzusetzen? Gibt es darüber
> bereits Urteile, die man studieren könnte?

Die Rechtsprechung orientiert sich hier teilweise an der bisherigen
Rechtsprechung
für Telekommunikationsanlagen, also normale Festnetzanschlüsse in Firmen.

Die Gerichte vertreten dabei die Auffassung, dass es niemandem verwehrt
werden k
kann, dienstlich veranlasste Privatgespräche zu führen. Dazu zählt zum
Beispiel der
Anruf zu Hause dass man später kommt oder die Terminverschiebung beim Arzt.
Das kann man jetzt natürlich auslegen wie man will.
Haben die Angestellten die Möglichkeit solche Telefongespräche zu führen,
z.B. über
einen Hausapparat oder ein Münztelfon etc. ist das Handyverbot -wenn es
darüber eine
Vereinbarung gibt- arbeitsrechtlicher Bestandteil des Arbeitsvertrags. Somit
hat sich
jede(r) daran zu halten und kann mit den gleichen Konsequenzen behandelt
werden,
als wenn er gegen seine vertraglich festgelegten Pflichten verstößt.

Tipp: Die Betroffene darauf hinweisen (schriftlich), dass es laut Beschluss
vom XX ein
Handyverbot gibt und sie sich nicht daran hält. Verweisen auf die
Möglichkeit Gespräche
vom Hausapparat oder Münztelefon zu führen.
Wenn das nichts fruchtet, arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Gruß
Stefan


Reinhard Zwirner

unread,
Dec 30, 2003, 11:19:44 AM12/30/03
to
Internet PC1 schrieb:
>
...

>
> Die Gerichte vertreten dabei die Auffassung, dass es niemandem verwehrt
> werden k
> kann, dienstlich veranlasste Privatgespräche zu führen. Dazu zählt zum
> Beispiel der
> Anruf zu Hause dass man später kommt oder die Terminverschiebung beim Arzt.
> Das kann man jetzt natürlich auslegen wie man will.
> Haben die Angestellten die Möglichkeit solche Telefongespräche zu führen,
> z.B. über
> einen Hausapparat oder ein Münztelfon etc. ist das Handyverbot -wenn es
> darüber eine
> Vereinbarung gibt- arbeitsrechtlicher Bestandteil des Arbeitsvertrags. Somit
> hat sich
> jede(r) daran zu halten und kann mit den gleichen Konsequenzen behandelt
> werden,
> als wenn er gegen seine vertraglich festgelegten Pflichten verstößt.

Wobei ich es für problematisch halte, Handybenutzung in den Pausen zu
verbieten - es sei denn, daß Störungen empfindicher elektronischer
Geräte
zu befürchten wären.

Meint

Reinhard

Richard Fonfara

unread,
Dec 30, 2003, 12:30:31 PM12/30/03
to
Internet PC1 schrieb:

> Hallo,
>
>
>>Es wurde der Beschluss gefasst, dass niemand der Beschäftigten während
>>der Arbeitszeit ein Handy benutzen darf. Die Bewohner haben sich nicht
>>dran gestört, aber die Beschäftigten nervt es, wenn jemand telefoniert
>>und die anderen ihre Arbeit mit erledigen müssen. Dadurch ist es zu
>>diesem Beschluss gekommen. Eine der Mitarbeiterinnen hält sich aber
>>nicht daran.
>
>
> Ist der Beschluss schriftlich gefasst oder veröffentlicht?

Bis jetzt handelt es sich lediglich um das Ergebnis einer
Dienstbesprechung, die noch nicht in Schriftform gegossen wurde. Meine
Frau sucht jetzt nach einer Möglichkeit, daraus eine schriftliche
Erweiterung zum Arbeitsvertrag zu machen.

Vielen Dank für deine Infos.

Matthias Frank

unread,
Dec 30, 2003, 1:55:09 PM12/30/03
to

Richard Fonfara schrieb:

> Meine
> Frau sucht jetzt nach einer Möglichkeit, daraus eine schriftliche
> Erweiterung zum Arbeitsvertrag zu machen.

Warum macht ihr keine Dienstvereinbarung? Ich denke das
ist von Geschäftsleituing und AN-Vertreter klar.
Einer Erweiterung des AV müsste ja jeder individuell zustimmen
und das wird diese Dame wohl nicht tun.
MFG
Matthias

wolf depken

unread,
Dec 30, 2003, 2:35:05 PM12/30/03
to
"Richard Fonfara" <junk_s...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bsscnt$ut34$1...@ID-193321.news.uni-berlin.de...

> > Ist der Beschluss schriftlich gefasst oder veröffentlicht?
>
> Bis jetzt handelt es sich lediglich um das Ergebnis einer
> Dienstbesprechung, die noch nicht in Schriftform gegossen wurde.

Ist mit Beschluss eine Sitzung der MAV gemeint? Wenn ja, muß die MAV dieses
als Antrag an die Leitung geben. Denn nur die kann auch bei Verstößen
dagegen Sanktionen (Abmahnung usw.) verhängen. Wenn die Leitung das nicht
als allgemeine Weisung an die Beschäftigten ausgeben will, ist der Vorschlag
mit der Dienstvereinbarung der beste Weg.

Freundliche Grüße
wolf


Richard Fonfara

unread,
Dec 31, 2003, 11:42:41 AM12/31/03
to
wolf depken schrieb:
Die Dienstbesprechung fand mit der gesamten Belegschaft statt. Es war
keine MAV-Sitzung, sondern sie war von der Heimleitung anberaumt.

Meine Frau hat jetzt mal einen Aushang fürs schwarze Brett verfasst, und
wenn der nichts fruchtet, schlägt sie der Heimleitung eine
Dienstvereinbarung vor.

Freundliche Grüße und guten Rutsch!

Ralph Kneule

unread,
Jan 1, 2004, 5:19:33 AM1/1/04
to
Hallo,
"Richard Fonfara" <junk_s...@yahoo.de> schrieb

> Hallo,
>
> meine Frau arbeitet als Altenpflegerin in einem Altenheim. Sie ist auch
> die Vorsitzende der Mitarbeitervertretung (MAV).

Dunkel noch, kann ich mich an meine acht Jahre als Mitglied unserer MAV
erinnern. Sehr genau noch aber, in dieser Funktion, meine *Kollegen*
gegenüber der Dienststellenleitung zu beraten und zu vertreten. Ohne zu
vergessen, dass das Wohl und der Erfolg der Einrichtung immer oberstes Gebot
ist.

> Es wurde der Beschluss gefasst, dass niemand der Beschäftigten während
> der Arbeitszeit ein Handy benutzen darf.

Negativbeschlüsse der Leitung (>Die Dienstbesprechung fand mit der gesamten


Belegschaft statt. Es war keine MAV-Sitzung, sondern sie war von der

Heimleitung anberaumt.>) die die MAV mitträgt, haben sich meiner Erfahrung
nach auch immer regelmäßig negativ auf das Betriebsklima ausgewirkt.

>Die Bewohner haben sich nicht
> dran gestört,

Ist doch eine Kernaussage *für* die Einrichtung.

>aber die Beschäftigten nervt es, wenn jemand telefoniert
> und die anderen ihre Arbeit mit erledigen müssen.

Sehe ich auch so. Aber "Ein jeder trage des Anderen Last(1)" ist nicht ganz
von der Hand zu weisen. Zum Erfolg einer Einrichtung des Diakonischen Werkes
ist sicher die Zufriedenheit der Mitarbeiter(2 "Der Mitarbeiter - mehr als
Personal") entscheidend.

> Dadurch ist es zu diesem Beschluss gekommen.

Kann nicht glauben, das der Beschluß *unabhängig* und mehrheitlich von den
Angestellten gekommen ist.

> Eine der Mitarbeiterinnen hält sich aber
> nicht daran.

An einen Beschluß einer Dienstbesprechung aller Beteiligten sollte man sich
schon halten, sofern er der Einrichtung und den MA wirklich hilft den
*Kunden(Bewohner)* bestmöglich zu betreuen. Ansonst steht der Leitung, wie
von Matthias Frank gesagt, die Abmahnung, zur Steuerung des Verhaltens des
AN zur Verfügung.

> Welche Möglichkeiten haben meine Frau als MAV-Vorsitzende und die
> Leitung des Altenheims, das Handyverbot durchzusetzen? Gibt es darüber
> bereits Urteile, die man studieren könnte?

Als MAV *Vorsitzende* sollte Sie zuerst einen Beschluß der gesammten MAV,
wie mit dieser Geschichte umgegangen wird, zustande kommen lassen. Natürlich
in Kenntniss des "MVG(3)". Ansonst hat eine MAV-Vorsitzende genausoviele
Möglichkeiten wie jeder andere Mensch auch, durch sein Verhalten das
Verhalten seiner Kollegen zu beeinflussen. Weisungsbefugniss hat die MAV an
sich nicht, genausowenig eine *MAV Vorsitzende*! Inwiefern die
Dienststellenleitung ein Mobilfunktelefonverbot in seiner Einrichtung
durchsetzen kann enzieht sich meiner Kenntnis. Allemal ist so eine
Entscheidung nach MVG Mitbestimmungspflichtig (§ 40 Fälle der Mitbestimmung
in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten ).
Nichtsdestotroz ist in diesem Fall die Arbeitgemeinschaft der
Mitarbeitervertretungen AGMAV (4 für BW)als Ansprechparnter für rechtliche
Fragen anzusehen und dringend zu empfehlen.


> Würde mich freuen, wenn jemand Genaueres wüsste.

Ich mich auch

Gruß
Ralph Kneule

1) http://www.ave-7.de/PhiloSeite2/philoseite2.html
2) http://www.bethanien-krankenhaus.com/page2/leitbild_self.htm
3) http://www.diag-mav.org/arhilfen/gesetz/mvg.htm
4) http://www.agmav.diakonie-wuerttemberg.de/

Manfred Hammer

unread,
Jan 1, 2004, 3:53:32 PM1/1/04
to
"Richard Fonfara" <junk_s...@yahoo.de> schrieb

Hallo,

ein Beschluß nützt nichts wenn er nicht schriftlich niedergelegt ist, davon
gehe ich jetzt mal aus
jeder Arbeitnehmer kann durch Unterschrift diese Dienstanweisung als gelesen
bestätigen

also jeder AN muß sich bindend daran halten, es ist eine direkte
Dienstanweisung

Verletzung dieser Dienstanweisungen, können eine Kündigung zur folge
haben, es sind bestimmt Disziplinarandrohungen in der Anweisung vorhanden

wenn nicht wird eine Abmahnung mit Angabe der sofortigen Unterlassung
dieser Ausübung des privaten Telefonierens sein ( muß aber genau
beschrieben sein was untersagt werden soll, werden davon auch
Dienstgespräche geführt
hilft nur noch eine detaillierte Abrechnung die die Zeiten und Dauer
bestätigen )

besser sind für einen Arbeitsprozesse immer Zeugen die diese Verletzung
bestätigen können ( Kündigungschutzklage )

eine Benutzung in Notfällen muß der AG jedoch gestatten ( Erste Hilfe,
ect. )

alles andere ist eine Verletzung dienstlicher AN Pflichten und ein
Vertrauensmißbrauch
gegenüber dem AG

Gruß Manfred

"Richard Fonfara" <junk_s...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag

news:bsps5h$5v8n$1...@ID-193321.news.uni-berlin.de...
Hallo,

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