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BAG: Einzelhandel - Telefonische Erreichbarkeit aller BR-Mitglieder

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georg dresel

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Nov 27, 2003, 3:14:00 PM11/27/03
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Mit freundlicher Unterstützung der Redaktion
*einblick Nr.13*
http://www.einblick.dgb.de


Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27. November 2002 - 7 ABR 36/01

*Quelle:*
NZA 2003, 803

*Stichworte:*
Betriebsrat
Beschäftigte (Anrufmöglichkeit)
Anrufmöglichkeit
Betriebsratsmitglieder
Telefon


>>Einzelhandel - Telefonische Erreichbarkeit aller Betriebsratsmitglieder

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 27.11.2002
festgestellt, dass in einem Einzelhandelsunternehmen mit räumlich weit
voneinander entfernt liegenden Verkaufsstellen jedes
Betriebsratsmitglied für die Beschäftigten telefonisch erreichbar sein
muss.

Die Ansicht des Arbeitgebers, dass die telefonische Erreichbarkeit des
Betriebsratsvorsitzenden und eines weiteren Betriebsratsmitglieds
ausreiche, wurde zurückgewiesen.

Der Arbeitgeber muss die vorhandene Telefonanlage so einrichten lassen,
dass die Arbeitnehmer des Betriebs jedes Betriebsratsmitglied anrufen
können, denn die Telefonanlage ist ein wesentliches Mittel zum
Informationsaustausch zwischen Betriebsrat und Belegschaft. Sie wird vom
Betriebsrat in Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben und zur
sachgerechten Wahrnehmung seiner Mitbestimmungsrechte benötigt.

Da die Beschäftigten die freie Entscheidung haben, welches
Betriebsratsmitglied sie zu bestimmten Angelegenheiten hinzuziehen
möchten und auch eine unterschiedliche Vertrauensbasis zu einzelnen
Betriebsratsmitgliedern besteht, ist die unmittelbare Erreichbarkeit
aller Betriebsratsmitglieder erforderlich.

--
>>Die Web-Site fuer Betriebs- und Personalraete<<
sowie
>>Schwerbehindertenvertretungen<<
>> http://www.soliserv.de/ <<

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