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Provisonen nicht ausbezahlt

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Karl

unread,
Dec 17, 2003, 1:28:48 PM12/17/03
to
Hallo an alle,

ich und einige Kollegen hier arbeiten in Arbeitsverhältnissen,
bei den nur ein sehr niedriger Grundlohn gezahlt wird, jedoch
bei erfolgreichen Vertragesabschlüssen, üppige Provisionen
bezahlt werden.
Basis dieser Unternehmung sind Immobilien und Fonds-Vermittlungen.
Nun ist einigen Kollegen zu Ohren gekommen, daß anscheinend
mehrere Immobilien-Verkäufe stattgefunden haben, jedoch die Provisionen
nicht ausbezahlt wurden.
Zu unseren Fragen: Wie und wo kann man eruieren, ob tatsächlich solche
Immobilien-Verkäufe stattgefunden haben.
Des Weiteren, sollte sich dieser Verdacht bewahrheiten, welche rechtlichen
Schritte wären einzleiten um besagte Ansprüche geltend zu machen, bzw
wie läuft das exakte Prozedere einer solchen Angelegenheit dann ab.

Wir sind für alle Hinweise und weiterführende Tips in anderen News-Groups
sowie Web-Seiten sehr dankbar.

gruß

Karl

--
Der Berufspolitiker duerfte wohl derjenige Stand in unserer Gesellschaft
sein,
dem am wenigsten Respekt und am meisten Misstrauen und Verachtung
entgegengebracht wird (Baigent, Leigh)

Dieter Gardeike

unread,
Dec 18, 2003, 3:10:03 PM12/18/03
to
Karl wrote:

> Hallo an alle,
>
> ich und einige Kollegen hier arbeiten in Arbeitsverhältnissen,
> bei den nur ein sehr niedriger Grundlohn gezahlt wird, jedoch
> bei erfolgreichen Vertragesabschlüssen, üppige Provisionen
> bezahlt werden.
> Basis dieser Unternehmung sind Immobilien und Fonds-Vermittlungen.
> Nun ist einigen Kollegen zu Ohren gekommen, daß anscheinend
> mehrere Immobilien-Verkäufe stattgefunden haben, jedoch die Provisionen
> nicht ausbezahlt wurden.
> Zu unseren Fragen: Wie und wo kann man eruieren, ob tatsächlich solche
> Immobilien-Verkäufe stattgefunden haben.
> Des Weiteren, sollte sich dieser Verdacht bewahrheiten, welche rechtlichen
> Schritte wären einzleiten um besagte Ansprüche geltend zu machen, bzw
> wie läuft das exakte Prozedere einer solchen Angelegenheit dann ab.
>
> Wir sind für alle Hinweise und weiterführende Tips in anderen News-Groups
> sowie Web-Seiten sehr dankbar.
>
> gruß
>
> Karl
>

Hallo Karl,

also erst einmal habt Ihr nach §87 HGB einen Rechtsanspruch auf die
Provision:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hgb/__87.html

Welche Abschlüsse getätigt worden sind, müßtet Ihr doch eigentlich selber
wissen. Oder vermutet Ihr, daß Ihr Abschlüsse vorbereitet habt, und dann
Vorgesetzte/Chef den eigentlichen Abschluß hinter Eurem Rücken unter Dach
und Fach gebracht hat? Das wird dann wahrscheinlich schwer, das
nachzuweisen.

Die rechtlichen Schritte wären dann eine Klage vorm Arbeitsgericht. Dazu
wäre es günstig, eine Rechtsschutzversicherung zu haben oder
Gewerkschaftsmitglied zu sein. Bei erstinstanzlichen
Arbeitsgerichtsverfahren tragen nämlich grundsätzlich BEIDE Seiten die
Kosten des Verfahtrens bzw. ihre eigenen Anwaltskosten. Das ist also NICHT
wie sonst, wo die unterlegene Partei die Kosten der obsiegenden zu tragen
hat.

Gruß Dieter

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