habe mal eine Frage.
Nach meinem Stand des Wissens ist der Geschäftsführer einer GmbH nicht als
Angestellter zu zählen (Hintergrund, Kündigungsschutz mind. 5 Arbeitnehmer).
Hat jemand vielleicht einen anderen Wissensstand bzw. kennt ein
entsprechendes Gerichtsurteil ?
Danke
Gruß
Sieh mal ins BetrVG. Als Organvertreter ist er immer Leitender Angestellter
und zählt daher nie zu den Arbeitnehmern.
> Danke
>
> Gruß
Gruß
Jens
Gibt es da vielleicht ein Schlupfloch für mich ?
Er wäre nämlich der 5. Arbeitnehmer und dann hätte ich vor Gericht
wenigstens eine Chance.
Danke
christian
Nein.
> Er wäre nämlich der 5. Arbeitnehmer und dann hätte ich vor Gericht
> wenigstens eine Chance.
Sorry, aber: Nein, hast du nicht.
> Danke
>
> christian
Gruß
Jens
"Jens Knigge" <jens....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:40577...@news.arcor-ip.de...
> worum geht es dir denn? den job behalten und dann die ganze firma damit
> belasten und vielleicht in die insolvenz zu treiben ?
Wenn man nicht weiss worum es geht, dann sollte man vielleicht besser seinen
Mund halten, als sich soweit aus dem Fenster zu lehnen !
Es geht nämlich darum, dass die Kündigung rechtswidrig ist. Soll ich mir
dann um den Arsch des Geschäftsführers Gedanken machen oder lieber um meinen
in der derzeitigen Wirtschafts- und Arbeitslage ?!
> oder wäre es vielleicht nicht doch besser, wenn man nicht mehr gebraucht
wird in
>diesem unternehmen mal in die zukunft zu schauen und sich was mit
perspektive zu
> suchen?
Das mit dem suchen, darum werde ich nicht drum rumkommen. Ich suche aber
immer noch lieber aus einer ungekündigten Stellung, als wenn ich vielleicht
arbeitslos bin !