Hallo,
wenn jemand eine Stelle im Bereich des BAT mit 25 Jahren annimmt, so
wird nicht in Vergütungsgruppe 3, sondern eine darunter eingruppiert.
Sollte derjenige aber bereits vorher bei einem anderen Arbeitgeber im
Geltungsbereich des BAT gearbeitet haben, so würde er weiterhin in
Gruppe 3 verbleiben. D.h. jemand, der seit der Schule/Ausbildung immer
im Bereich des BAT gearbeitet hat (zwar die Stelle gewechselt hat), muss
mit Vollendung des 29. Lebensjahrs in Vergütungsgruppe 5 eingruppiert
werden? Zumindest verstehe ich Abschnitt VII, A. §27, (3), a) und aa)
entstprechend. Wer kann mir das Bestätigen oder eine verständlichere
Quelle nennen?
Thomas