Danke im voraus
Heike
Wenn immer ohne Vorbehalt gezahlt wurde (also nicht z.B. bei jeder
Zahlung auf die Freiwilligkeit der Zahlung des AG ohne Anspruch auf die
Zukunf hingewiesen wurde), kann es sich um eine betriebliche Übung
handeln (das ist so eine Art Gewohnheitsrecht). Dann kann der AG nicht
einfach so von einem Jahr zum anderen die Zahlung verweigern.
Es scheint ja noch so dumme AG zu geben die sich das nicht unterschreiben
lassen. Selbst schuld.
Peter