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Feiertagsanspruch bei Versetzung in eine Nebenstelle

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Peter Windeck

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Dec 22, 2003, 12:22:44 PM12/22/03
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"Tobias Schmid" schrieb

[...] Ich habe einen Arbeitsvertrag mit
> einer Firma abgeschlossen, deren Hauptsitz in Baden-Württemberg ist. Dort
> habe ich auch einige Zeit gearbeitet. Nun sind wir nach Hessen umgezogen,
> haben aber noch unseren Hauptsitz in BW.
>
> Meine Frage ist nun, wie sieht das mit den Feiertagen rechtlich aus. Gilt
> die Feiertagsregelung aus Baden-Württemberg oder die aus Hessen?

Es gilt die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem man arbeitet. Frag
mich nicht, wie das bei Reisetätigkeit geregelt ist :-)

Gruß
Peter


Peter Bauer

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Dec 26, 2003, 4:24:33 PM12/26/03
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Es müssen z.B. auch die Leute am 30.10. (Reformationstag) arbeiten , die in
Brandenburg wohnen und in Berlina arbeiten, da dieser Tag zwar in
Brandenburg, nicht aber in Berlin Feiertag ist.
Peter Bauer


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