[...] Ich habe einen Arbeitsvertrag mit
> einer Firma abgeschlossen, deren Hauptsitz in Baden-Württemberg ist. Dort
> habe ich auch einige Zeit gearbeitet. Nun sind wir nach Hessen umgezogen,
> haben aber noch unseren Hauptsitz in BW.
>
> Meine Frage ist nun, wie sieht das mit den Feiertagen rechtlich aus. Gilt
> die Feiertagsregelung aus Baden-Württemberg oder die aus Hessen?
Es gilt die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem man arbeitet. Frag
mich nicht, wie das bei Reisetätigkeit geregelt ist :-)
Gruß
Peter