Der Arbeitgeber gewährt einem Angestellten eine Weiterbildung unter dem
Vorbehalt, dass sich der Angestellte mindestens ein Jahr an die Firma
bindet und im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer das
Weiterbidlungsentgelt rückzuzahlen ist.
Wo kann man sich weiter dazu informieren? Darf der AG den Arbeitsvertrag
dazu ändern? Wie trifft man diese Vereinbarung rechtsgültig bzw. wie
trifft man die Vereinbarung, damit sie ungültig ist?