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Kündigung/Aufhebungvertrag wegen Musikdownload

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morticia

unread,
Dec 28, 2003, 9:52:23 AM12/28/03
to
Hai,
ich hätte da folgendes Problem zu bieten:

Vorab:
- keine Betriebsvereinbarung wegen Internet/Mailnutzung
- kein Betriebsrat
- keine generellen Vereinbarungen zwischen AG und AN bezüglich
Internetnutzung
(Internet gibt´s seit 3-4 Jahren und ist für jeden zu nutzen)

seit mindestens 6 Monaten werden offensichtlich die Ports überwacht
(ohne Ankündigung o.ä.). Dabei wurde registriert, daß es zeitweise
einen hohen Upload gibt. Ich bin nicht darauf angesprochen worden. Nun
wurde mir Mitte Dezember in einem Gespräch gesagt, daß der Down/Upload
von meinem Rechner aus erfolgt und ich ganz offensichtlich auch
häufiger den Rechner über Nacht laufen gelassen habe.
Habe alles zugegeben, ist ja klar. habe auch in dem Gespräch
daraufhingewiesen, daß es sich nicht um irre Mengen gehandelt hätte,
sondern nur um jeweils ein paar Stücke (6-7 Lieder, oder auch mal ein
Programm). nachdem ich versichert habe, daß das Programm mit allen
Dateien von meinem Rechner verschwunden sei, wurde mir noch
mitgeteilt, daß ich in den nächsten Tagen das noch Post bekäme, die
weitere Vorgehensweise sei noch unklar.

Inzwischen ist die Vorgehensweise klar: mir wurde gekündigt, keine
Abmahnung, nix, gleich raus mit einem Aufhebungsvertrag, ansonsten
droht eine verhaltensbedingte Kündigung und damit auch zwangsläufig
eine Sperre beim A-Amt.

Nun denn, ich wollte ohnehin weg, allerdings nicht ganz so schnell.

Nun habe ich im Netz nix zu diesem Problem gefunden, wie sieht´s aus
mit der Postüberwachung, darf der AG das überhaupt auch ohne
Ankündigung? hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sieht
es aus mit Abfindung? War da immerhin etliche Jahre ohne irgendwelche
Schwierigkeiten!

Ich hoffe, mir kann da draußen jemand weiterhelfen.

Vielen Dank im voraus!

Jens Knigge

unread,
Dec 28, 2003, 3:08:23 PM12/28/03
to

"morticia" <mcmor...@netscape.net> schrieb im Newsbeitrag
news:c7a47b8c.03122...@posting.google.com...

> Hai,
> ich hätte da folgendes Problem zu bieten:
>
> Vorab:
> - keine Betriebsvereinbarung wegen Internet/Mailnutzung
> - kein Betriebsrat

Schlecht.

> - keine generellen Vereinbarungen zwischen AG und AN bezüglich
> Internetnutzung

Noch schlechter.

> seit mindestens 6 Monaten werden offensichtlich die Ports überwacht
> (ohne Ankündigung o.ä.). Dabei wurde registriert, daß es zeitweise
> einen hohen Upload gibt. Ich bin nicht darauf angesprochen worden. Nun
> wurde mir Mitte Dezember in einem Gespräch gesagt, daß der Down/Upload
> von meinem Rechner aus erfolgt und ich ganz offensichtlich auch
> häufiger den Rechner über Nacht laufen gelassen habe.

Was zulässig ist. Es ist immerhin die Anlage und der Zugang des AG den du
nutzt.

> Habe alles zugegeben, ist ja klar. habe auch in dem Gespräch
> daraufhingewiesen, daß es sich nicht um irre Mengen gehandelt hätte,
> sondern nur um jeweils ein paar Stücke (6-7 Lieder, oder auch mal ein
> Programm). nachdem ich versichert habe, daß das Programm mit allen
> Dateien von meinem Rechner verschwunden sei, wurde mir noch
> mitgeteilt, daß ich in den nächsten Tagen das noch Post bekäme, die
> weitere Vorgehensweise sei noch unklar.

Autsch! Bei mir hätten alle Warnglocken geläutet.

> Inzwischen ist die Vorgehensweise klar: mir wurde gekündigt, keine
> Abmahnung, nix, gleich raus mit einem Aufhebungsvertrag, ansonsten
> droht eine verhaltensbedingte Kündigung und damit auch zwangsläufig
> eine Sperre beim A-Amt.

Na ja, so einfach geht´s nun auch nicht.

> Nun denn, ich wollte ohnehin weg, allerdings nicht ganz so schnell.

Also weg frei für Abfindungsverhandlung.

> Nun habe ich im Netz nix zu diesem Problem gefunden, wie sieht´s aus
> mit der Postüberwachung, darf der AG das überhaupt auch ohne
> Ankündigung? hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sieht
> es aus mit Abfindung? War da immerhin etliche Jahre ohne irgendwelche
> Schwierigkeiten!

Grundsätzlich: Ja, er darf überwachen.

Lies mal: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/ur20g01115.html

Es kommt jetzt drauf an, wieviel du gesurft hast.

> Ich hoffe, mir kann da draußen jemand weiterhelfen.
>
> Vielen Dank im voraus!

Bitte sehr.

Gruß
Jens


Internet PC1

unread,
Dec 30, 2003, 2:16:28 AM12/30/03
to
> > Habe alles zugegeben, ist ja klar. habe auch in dem Gespräch
> > daraufhingewiesen, daß es sich nicht um irre Mengen gehandelt hätte,
> > sondern nur um jeweils ein paar Stücke (6-7 Lieder, oder auch mal ein
> > Programm). nachdem ich versichert habe, daß das Programm mit allen
> > Dateien von meinem Rechner verschwunden sei, wurde mir noch
> > mitgeteilt, daß ich in den nächsten Tagen das noch Post bekäme, die
> > weitere Vorgehensweise sei noch unklar.
>
> Autsch! Bei mir hätten alle Warnglocken geläutet.

Also, mal abgesehen davon, dass Du gegen geltendes Recht verstossen hast,
nämlich sowas wie Urheberrechte, Deine Pflichten als Arbeitnehmer verletzt
hast wird sich Dein AG hier erst mal beim RA schlau gemacht haben.

>
> > Inzwischen ist die Vorgehensweise klar: mir wurde gekündigt, keine
> > Abmahnung, nix, gleich raus mit einem Aufhebungsvertrag, ansonsten
> > droht eine verhaltensbedingte Kündigung und damit auch zwangsläufig
> > eine Sperre beim A-Amt.
>
> Na ja, so einfach geht´s nun auch nicht.

Bin mir nicht so sicher. Wenn der AN gegen geltendes Recht verstößt kann der
AG argumentieren, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist.
Vgl. hierzu Verstoss gegen die guten Sitten.

>
> > Nun denn, ich wollte ohnehin weg, allerdings nicht ganz so schnell.
>
> Also weg frei für Abfindungsverhandlung.

Moment mal, jemandem eine Abfindung zahlen weil er gegen Gesetze verstossen
und den AG evtl. in Schwierigkeiten gebracht hat?

Sorry, aber da komm ich jetzt nicht so ganz mit. Dem AG steht es hier frei
eine
fristlose Kündigung auszusprechen. Wenn Du jetzt mit Abfindungsverhanldungen
anfängst und ich der AG wäre würde ich eine verhaltensbedingte Kündigung
aussprechen. Dir war doch sicherlich klar, dass dies nicht ganz ok war,
oder?

Gruß
Stefan


Reinhard Zwirner

unread,
Dec 30, 2003, 11:30:39 AM12/30/03
to
Internet PC1 schrieb:
>
[...]

>
> Also, mal abgesehen davon, dass Du gegen geltendes Recht verstossen hast,
> nämlich sowas wie Urheberrechte, Deine Pflichten als Arbeitnehmer verletzt
> hast wird sich Dein AG hier erst mal beim RA schlau gemacht haben.

Das würd' ich so generell nicht unterschreiben wollen! Da hab'
ich schon anderes erlebt.

[...]


> Bin mir nicht so sicher. Wenn der AN gegen geltendes Recht verstößt kann der
> AG argumentieren, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist.
> Vgl. hierzu Verstoss gegen die guten Sitten.

Eine Kündigung ist immer die "ultima ratio"! Da hier bisher keine
Abmahnung erfolgt ist, könnte man mit einem Kündigungsschutzprozeß
IMHO mindestens eine fristgerechte Kündigung erreichen, wenn nicht
sogar ein Fortbestehen des AV (mit entsprechender Abmahnung).

[...]


>
> Moment mal, jemandem eine Abfindung zahlen weil er gegen Gesetze verstossen
> und den AG evtl. in Schwierigkeiten gebracht hat?
>
> Sorry, aber da komm ich jetzt nicht so ganz mit. Dem AG steht es hier frei
> eine

> fristlose Kündigung auszusprechen. ...

Wie gesagt, das ist nicht so sicher.

> ... Wenn Du jetzt mit Abfindungsverhanldungen


> anfängst und ich der AG wäre würde ich eine verhaltensbedingte Kündigung
> aussprechen. Dir war doch sicherlich klar, dass dies nicht ganz ok war,
> oder?

Da würde IMHO, wie gesagt, 'ne Abmahnung ausreichen ...

Ich würde mich hier jedenfalls von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht
beraten lassen!

Empfiehlt

Reinhard

Jens Knigge

unread,
Dec 30, 2003, 2:33:34 PM12/30/03
to

"Internet PC1" <ine...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bsr8qh$rpt$06$1...@news.t-online.com...

>
> Also, mal abgesehen davon, dass Du gegen geltendes Recht verstossen hast,
> nämlich sowas wie Urheberrechte, Deine Pflichten als Arbeitnehmer verletzt
> hast wird sich Dein AG hier erst mal beim RA schlau gemacht haben.

Wieso gegen geltendes Recht verstoßen? Man kann auch etwas anderes
downloaden als Musik. Free- und Shareware-Programme kann man durchaus legal
downloaden. In jeder beliebigen Menge/Größe.

> > > Inzwischen ist die Vorgehensweise klar: mir wurde gekündigt, keine
> > > Abmahnung, nix, gleich raus mit einem Aufhebungsvertrag, ansonsten
> > > droht eine verhaltensbedingte Kündigung und damit auch zwangsläufig
> > > eine Sperre beim A-Amt.
> >
> > Na ja, so einfach geht´s nun auch nicht.
>
> Bin mir nicht so sicher. Wenn der AN gegen geltendes Recht verstößt kann
der
> AG argumentieren, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist.
> Vgl. hierzu Verstoss gegen die guten Sitten.

s.o.

> > > Nun denn, ich wollte ohnehin weg, allerdings nicht ganz so schnell.
> >
> > Also weg frei für Abfindungsverhandlung.
>
> Moment mal, jemandem eine Abfindung zahlen weil er gegen Gesetze
verstossen
> und den AG evtl. in Schwierigkeiten gebracht hat?

Wenn er gegen Urheberrechte verstößt möglicherweise, ansonsten sehe ich hier
gute Möglichkeiten den Prozeß zu gewinnen.

> Sorry, aber da komm ich jetzt nicht so ganz mit. Dem AG steht es hier frei
> eine
> fristlose Kündigung auszusprechen. Wenn Du jetzt mit
Abfindungsverhanldungen
> anfängst und ich der AG wäre würde ich eine verhaltensbedingte Kündigung
> aussprechen. Dir war doch sicherlich klar, dass dies nicht ganz ok war,
> oder?

Wieso klar? Der AG hat es lange geduldet. Geduldet wird in der
Rechtsperechung gerne mit Erlaubnis gleichgesetzt (verhältnismäßigkeit
voraus gesetzt). Ohne Abmahnung läuft hier nichts. Schon gar keine Kündigung
und erst recht keine fristlose. Bei uns haben wir eine BV abgeschlossen und
selbst dann kann ein Verstoß dagegen erst nach Abmahnung zur
ordentlichen/verhaltensbezogenen Kündigung führen. Ich habe selbst schon
derartige Fälle betreut und es gab nie eine fristlose Kündigung.

> Gruß
> Stefan

Gruß
Jens


Manfred Hammer

unread,
Jan 1, 2004, 3:06:45 PM1/1/04
to
"morticia" <mcmor...@netscape.net> schrieb

> Hai,
> ich hätte da folgendes Problem zu bieten:
>
> Vorab:
> - keine Betriebsvereinbarung wegen Internet/Mailnutzung
> - kein Betriebsrat
> - keine generellen Vereinbarungen zwischen AG und AN bezüglich
> Internetnutzung
> (Internet gibt´s seit 3-4 Jahren und ist für jeden zu nutzen)

Hallo,

zum Punkt 1
es muß keine BV bestehen wenn der AG den AN zur dienstlichen Nutzung
einen Internet/Mailanschuß stellt
Jeder AN wird ja bei Installierung über die Nutzung informiert worden sein
Dienstlich heißt ja nicht das der Arbeitnehmer privat surft oder Emails
schreibt

Punkt 2 warum BR, deshalb bleibt Punkt eins bestehen oder ???

Punkt 3 ich als AG muß keine Vereinbarung aufstellen, wenn ich meinen
AN einen Anschluß stelle damit gearbeitet werden kann, wozu also
Kosten entstehen lassen wenn nicht dienstlich ???

Punkt 4
auch wenn der Anschluß schon Jahre besteht ist das kein Freibrief für
dienstliches vergehen ( Privat Internet nutzen )
von Duldung kann man nicht sprechen, da es ja ein Kleinbetrieb ist
wird vorher kein Administrator oder Netzwerkfachmann vorhanden-
gewesen sein, oder keiner kümmertet sich um die Netz-Protokolle
der Verbindungen, aber einmal fängt jeder AG an

noch so zur Anmerkung:
außer das der Mitarbeiter privat gesurft, gemait und auch Daten
gezogen hat, mußte er sich doch im klaren sein das Kosten
entstehen !!! diese gehen zu Lasten des AG
ich würde mal ganz vorsichtig formulieren ( Erschleichung von
nicht berechtigten Dienstleistungen die in keinem Zusammenhang
mit der dienstlichen Tätigkeit stehen )

eine Abmahnung wäre hier vorteilhafter gewesen, aber AN hat
ja alle Tatbestände zugegeben, obwohl ja jeder wie es sagte
Zugang zum Rechner hatte ???


>
> Ich hoffe, mir kann da draußen jemand weiterhelfen.

ja ich würde sagen ein Rechtsanwalt , damit du noch ohne
Schadensersatzforderungen und mit gutem Zeugniss aus der
Sache rauskommst.

Gruss Manfred

Ps. ein Real Name als Gruß, macht sich auch hier besser

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