ich benötige Eure Einschätzung für meine Situation:
Seit 1.7.2002 arbeite ich mit Genehmigung meines direkten Vorgesetzten
in einem Home Office bei mir zu Hause. Seit ungefähr 1.3.2002 habe ich
auf eine arbeitsvertragliche Regelung der Situation "kein Büro in der
Firma, dafür Home Office" gedrungen. Leider hat die Personalabteilung
unseres Unternehmens (10.000 MA) bis heute den ausgehandelten Vertrag
nicht unterzeichnet. Allerdings werden seit dem 1.7.2002 die
Telefonkosten des extra eingerichteten Anschlusses voll von der Firma
übernommen. Ebenso wird die Tatsache "Home Office" im Rahmen der
Reisekostenabrechnungen akzeptiert.
Nun meine Fragen:
1) Kann ich bei dieser Fallgestaltung von einer betrieblichen Übung
ausgehen?
2) Oder hänge ich nach wie vor im luftleeren Raum, d.h. bin ich auf
die Gnade und Barmherzigkeit der Personalabteilung angewiesen, wie
lange Sie die Regelung tolerieren?
3) Wird diese stillschweigende Regelung seitens des Finanzamtes
anerkannt?
Herzlichen Dank für Eure Unterstützung!
Euer Max Teufer
Hallo Max,
ich denke nicht, daß Du im luftleeren Raum hängst. Laut BGB (frag mich
jetzt nicht nach dem Paragraphen) ist ein Versprechen ein Vertrag. Das BGB
geht einduetig davon aus, daß für eine Vertrag die Schriftform NICHT
zwingend ist. Da die Firma bereits die Telefonkosten übernimmt, und das bei
den Reisekosten akzeptiert, dürfte ziemlich klar sein, daß dieser Vertrag,
auch wenn er nicht unterschrieben ist, gilt. Betriebliche Übung brauchst Du
also gar nicht, Du hast einen Vertrag!
Ich hoffe, Du hast auch eine Kopie von dem Vertrag. Selbst wenn sie nicht
unterschrieben ist, dokumentiert sie welchen "mündlichen" Vertrag ihr habt.
Dem Finanzamt sollte das eigentlich Schnuppe sein, ob der Vertrag
unterschrieben ist oder nicht.
Gruß, Dieter
Dein Max