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unberechtigte Auftrgserteilung

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StAn

unread,
Mar 28, 2004, 3:14:56 PM3/28/04
to
hallo Leute,

für Meinungen/Ratschläge in folgenden Fall wäre ich sehr dankbar.

Meine Frau und ich sind momentan am bauen. Da wir beide berufstätig
sind und mein Vater viel mehr Zeit hatte, haben wir ihn gebeten für
uns die Bauüberwachung/Bauleitung zu übernehmen.

In der Absicht uns helfen zu wollen, etwas überschwänglich und wohl
unsrer Erwartungen an ihn - nicht ganz bewusst, hat mein Vater
unberechtigterweise in meinem Namen, ohne unser Wissen, eine
Auftragserteilung für die Erstellung von zwei Haustüren seiner Wahl,
für unser Haus an einem Fenster/Türlieferanten erteilt.

Mit den Vertreter des Türlieferanten hatten wir Monate zuvor ein
andres Kostengünstigeres Türmodelle abgesprochen bzw. eingegrenzt, da
wir uns aber noch nicht sicher waren und die Preise noch vergleichen
wollten habe wir hierfür keinen Auftrag erteilen wollen.

Abgesehen davon das uns die Haustüren die mein Vater für uns bestellt
hat zu teuer erscheinen, gefallen diese uns auch nicht. Da die
Auftragserteilung nicht von uns erfolgt ist, sehe ich es nicht warum
ich für etwas bezahlen soll was ich nicht bestellt habe und dazu uns
auch nicht gefällt.

Die Firma fordert aber nun über einen Anwalt von mir die für uns
angefertigten Haustüren zu bezahlen und entgegen zu nehmen, obwohl ich
keinen Auftrag erteilt habe und auch bis vor einiger Zeit davon nix
gewusst habe. (Die Auftragsertilumg von meinen Vater ist vor 3 Monaten
erfolgt)
Die stehen auf den Standpunkt, da mein Vater die Bauleitung übernommen
hatte und u.a. weitere wichtige Entscheidung während der Bauphase
getroffen hatte, das er der Hauptverantwortliche war und das die
annahmen das dieses vorher mit uns abgesprochen war. Sie sahen in ihn
den Hauptansprechpartner und auch dazu berechtigt solche
Entscheidungen zu treffen. Die Türen können auch nicht für ein anderes
Haus verwendet werden, da diese speziell für unser Haus erstellt sind.

Wir sind uns jetzt nicht sicher wie wir auf diese Forderung reagieren
sollen. Ist diese Forderung der Fa. mir gegenüber berechtigt? Was
könnte uns erwarten wenn ich es gerichtlich entscheiden lasse. Was
kann meinen Vater erwarten?

Danke in voraus
Stan

Peter Bruells

unread,
Mar 28, 2004, 3:25:18 PM3/28/04
to
sanc...@lycos.de (StAn) writes:

> Meine Frau und ich sind momentan am bauen. Da wir beide berufstätig
> sind und mein Vater viel mehr Zeit hatte, haben wir ihn gebeten für
> uns die Bauüberwachung/Bauleitung zu übernehmen.
>
> In der Absicht uns helfen zu wollen, etwas überschwänglich und wohl
> unsrer Erwartungen an ihn - nicht ganz bewusst, hat mein Vater
> unberechtigterweise in meinem Namen, ohne unser Wissen, eine
> Auftragserteilung für die Erstellung von zwei Haustüren seiner Wahl,
> für unser Haus an einem Fenster/Türlieferanten erteilt.

....

> Die Firma fordert aber nun über einen Anwalt von mir die für uns
> angefertigten Haustüren zu bezahlen und entgegen zu nehmen, obwohl ich
> keinen Auftrag erteilt habe und auch bis vor einiger Zeit davon nix
> gewusst habe. (Die Auftragsertilumg von meinen Vater ist vor 3 Monaten
> erfolgt)

....

> Wir sind uns jetzt nicht sicher wie wir auf diese Forderung reagieren
> sollen. Ist diese Forderung der Fa. mir gegenüber berechtigt? Was
> könnte uns erwarten wenn ich es gerichtlich entscheiden lasse. Was
> kann meinen Vater erwarten?

Die Lieferung zweier Türen.

Holger Pollmann

unread,
Mar 28, 2004, 3:29:35 PM3/28/04
to
sanc...@lycos.de (StAn) schrieb:

Würde es dir was ausmachen, da oben deinen Realnamen (Vor- und Zuname)
einzutragen? Seinen Realnamen nicht zu verwenden gilt in dsr* als
unhöflich, und viele filtern auf Realnamen und werden darum dein
Posting gar nicht bekommen haben.

Im übrigen: bitte niemals in vier Gruppen gleichzeitig posten udn kein
f'up setzen. Ich habe mal f'up dsrm gesetzt.

> Meine Frau und ich sind momentan am bauen. Da wir beide
> berufstätig sind und mein Vater viel mehr Zeit hatte, haben wir
> ihn gebeten für uns die Bauüberwachung/Bauleitung zu übernehmen.

Das klingt für mich so, als ob ihr ihn bevollmächtigt hättet, alles zur
Bauleitung Notwendige vorzunehmen. Dazu gehört m.E. auch die
Beauftragung von Lieferanten. Und selbst wenn keine solche
Bevollmächtigung vorliegt, dürftet ihr damit zumindest nach außen hin
den Anschein gesetzt haben, daß der Vater das darf -> das Stichwort
heißt dann Anscheinsvollmacht. Oder auf gut deutsch: er hat mit
Vertretungsmacht gehandelt, folglich habt IHR wirksam einen Vertrag
geschlossen (§ 164 I BGB).

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

StAn

unread,
Mar 29, 2004, 8:22:46 AM3/29/04
to
Holger Pollmann <hi...@uboot.com> wrote in message news:<c47cjf$2emf4m$9...@ID-46702.news.uni-berlin.de>...

> sanc...@lycos.de (StAn) schrieb:
>
> Würde es dir was ausmachen, da oben deinen Realnamen (Vor- und Zuname)
> einzutragen? Seinen Realnamen nicht zu verwenden gilt in dsr* als
> unhöflich, und viele filtern auf Realnamen und werden darum dein
> Posting gar nicht bekommen haben.
...

erst mal danke für dein Beitrag, gibt mir auf jedenfall den Eindruck
wie es aus Sicht andrer gesehen wird. Ich wollte nicht unhöflich sein,
habe mit meinem vollen Realnamen in eingen newsgroups schlechte
Erfahrung gemacht (Spams)..., aber auch um es zu ändern müsste ich
zuerst mein aktuellen Account löschen und neuanlegen.

> Im übrigen: bitte niemals in vier Gruppen gleichzeitig posten udn kein
> f'up setzen. Ich habe mal f'up dsrm gesetzt.

wieso eigentlich nicht? Wie erreicht man den sonst die meisten Leute ?

...

> Das klingt für mich so, als ob ihr ihn bevollmächtigt hättet, alles zur
> Bauleitung Notwendige vorzunehmen. Dazu gehört m.E. auch die
> Beauftragung von Lieferanten. Und selbst wenn keine solche
> Bevollmächtigung vorliegt, dürftet ihr damit zumindest nach außen hin
> den Anschein gesetzt haben, daß der Vater das darf -> das Stichwort
> heißt dann Anscheinsvollmacht. Oder auf gut deutsch: er hat mit
> Vertretungsmacht gehandelt, folglich habt IHR wirksam einen Vertrag
> geschlossen (§ 164 I BGB).

Würde in dem Fall nicht eventuell sogar § 179 Abs.2 oder gar. Abs.3
treffen ?
1. Der ganze Schriftverkehr war an mich adressiert.
2. Wir hatten schon ein Gespräch mit der Firma bezüglich Türen gehabt,
wollten uns aber nicht gleich entscheiden .
3. Auch schon die eingebauten Fenster haben meine Frau und ich mit den
Vertretter der Fa. ausgesucht warum hätte es bei den Türen andreas
aussehen sollen.

Ist es den auch nicht selbstverständlich das ein Bauherr für sein
Privathaus solche elementare Sachen wie Fenster/Türen, Aussehen des
Hauses selber entscheidet?

Gruß Stan

Holger Pollmann

unread,
Mar 29, 2004, 9:56:47 AM3/29/04
to
sanc...@lycos.de (StAn) schrieb:

Ich habe jetzt nochmal einen f'up nach dsrm gesetzt, also bitte
Antworten NUR noch nach de.soc.recht.misc. Diesmal bitte beachten.

>> Würde es dir was ausmachen, da oben deinen Realnamen (Vor- und
>> Zuname) einzutragen? Seinen Realnamen nicht zu verwenden gilt in
>> dsr* als unhöflich, und viele filtern auf Realnamen und werden
>> darum dein Posting gar nicht bekommen haben.
>

> erst mal danke für dein Beitrag, gibt mir auf jedenfall den
> Eindruck wie es aus Sicht andrer gesehen wird. Ich wollte nicht
> unhöflich sein, habe mit meinem vollen Realnamen in eingen
> newsgroups schlechte Erfahrung gemacht (Spams)..., aber auch um es
> zu ändern müsste ich zuerst mein aktuellen Account löschen und
> neuanlegen.

Ich sehe nicht, wieso der Realname irgend etwas mit Spam zu tun haben
sollte. Die Spammer bespammen alles, was so aussieht wie eine eMail-
Adresse, der Name ist da eher schnuppe. Also in Zukunft bitte mti
Realname.

>> Im übrigen: bitte niemals in vier Gruppen gleichzeitig posten udn
>> kein f'up setzen. Ich habe mal f'up dsrm gesetzt.
>
> wieso eigentlich nicht? Wie erreicht man den sonst die meisten
> Leute ?

Wie schon gesagt wurde: Das Problem ist weniger der Crosspost als
vielmehr das fehlende Followup-To. Und in zwei verschiedenen Z-Netz-
Gruppen zu posten ist auch nicht gut, es ist wahrscheinlich nur in
einer davon ontopic und sollte dann auch in diese.

>> Das klingt für mich so, als ob ihr ihn bevollmächtigt hättet,
>> alles zur Bauleitung Notwendige vorzunehmen. Dazu gehört m.E.
>> auch die Beauftragung von Lieferanten. Und selbst wenn keine
>> solche Bevollmächtigung vorliegt, dürftet ihr damit zumindest
>> nach außen hin den Anschein gesetzt haben, daß der Vater das darf
>> -> das Stichwort heißt dann Anscheinsvollmacht. Oder auf gut
>> deutsch: er hat mit Vertretungsmacht gehandelt, folglich habt IHR
>> wirksam einen Vertrag geschlossen (§ 164 I BGB).
>
> Würde in dem Fall nicht eventuell sogar § 179 Abs.2 oder gar.
> Abs.3 treffen ?

Diese Vorschrift setzt voraus, daß derjenige OHEN Vertretungsmacht
gehandelt hat. So, wie ich es sehe, hat derjenige aber MIT
Vertretungsmacht gehandelt - dann kommen nur Dinge wie ein
Schadensersatzanspruch im Innenverhältnis in Frage, also du gegen
deinen Vater. Das hat aber KEINEN Einfluß auf den Vertrag nach außen,
d.h. der ist wirksam.

> 1. Der ganze Schriftverkehr war an mich adressiert.

Natürlich. Wenn ein Vertreter ein geschäft abschließt, dann mit Wirkugn
für und gegen den Vertretenen. Wenn dein Vater also Vertretungsmacht
hatte, dann hat er Erklärungen abgegeben, die DICH binden und so
wirken, als hättest DU sie abgegeben - nicth er hat also einen Vertrag
geschlossen, sondern rechtlich hast DU das (eben durch einen
Vertreter).

> 2. Wir hatten schon ein Gespräch mit der Firma bezüglich Türen
> gehabt, wollten uns aber nicht gleich entscheiden .

Tja, darum habt ihr euch ja sozusagen erst später entschieden...

> Ist es den auch nicht selbstverständlich das ein Bauherr für sein
> Privathaus solche elementare Sachen wie Fenster/Türen, Aussehen
> des Hauses selber entscheidet?

Wer sagt denn, daß ihr das nicht entschieden habt? Woher soll der
Dritte wissen, daß ihr NICHT eurem Vater gesagt habt "kauf für uns mal
die und die Tür"? M.E. sieht der Dritte nur "da ist der Vater, den
haben die als Bauleiter bezeichnet, der schließt hier dauernd Verträge
für die Bauherren, und jetzt mit uns, da wird der das wohl dürfen". Und
damit liegt Anscheinsvollmacht vor, folglich HAT er mit
Vertretungsmacht gehandelt.

IMHO.

Ralph Praeg

unread,
Mar 29, 2004, 11:54:00 PM3/29/04
to
> Türen bestellt und privete Ungereimtheiten

IANAL würde ich sagen, ihr bekommt 2 betellte Türen, die ihr auch
bezahlen müsst. Wer zahlt könnt ihr unter euch (Vater) ausmachen. Wenn
Türen so schrecklich sind, dann bleibt noch wegschmeissen, verkaufen
(ebay) oder doch damit leben


Rüdiger Pohlen

unread,
Mar 29, 2004, 1:04:10 PM3/29/04
to
"StAn" <sanc...@lycos.de> schrieb im Newsbeitrag
news:e6885b05.04032...@posting.google.com...

> habe mit meinem vollen Realnamen in eingen newsgroups schlechte
> Erfahrung gemacht (Spams)...,

Womit dein Realname aber überhaupt nichts zu tun hat.
Aus einem Realname läst sich nur eine gültige EMail Adresse erraten, aber
niemals sicher drauf schliessen.

> aber auch um es zu ändern müsste ich
> zuerst mein aktuellen Account löschen und neuanlegen.

Und wenn Dir das zuviel Arbeit sein sollte, bei mir sind das nicht mal 30
Sekunden aufwand, dann haben sicherlich sehr viele hier auch keine große
Lust mehr, Dir zu Antworten. Ist nun mal so hier in den Newsgroups.

>> Im übrigen: bitte niemals in vier Gruppen gleichzeitig posten udn kein
>> f'up setzen. Ich habe mal f'up dsrm gesetzt.
>
> wieso eigentlich nicht? Wie erreicht man den sonst die meisten Leute ?

Sehe ich allerdings genauso wie Du, sofern es verschiedene und passende
Newsgroups sind.

> 1. Der ganze Schriftverkehr war an mich adressiert.

Und ? Ich schicke Rechnungen auch immer an die Adressen, die ein Kunde mir
angibt.

> 2. Wir hatten schon ein Gespräch mit der Firma bezüglich Türen gehabt,
> wollten uns aber nicht gleich entscheiden .

Und jetzt hat jemand in eurem Namen das getan.

> 3. Auch schon die eingebauten Fenster haben meine Frau und ich mit den
> Vertretter der Fa. ausgesucht warum hätte es bei den Türen andreas
> aussehen sollen.

Weil da jemand ankam, der Behauptet hat, er mache das nun. Und da man euch
ja offensichtlich auch längere Zeit nicht mehr auf der Baustelle gesehen
hat, deinen Vater aber schon, kann man durchaus denken, das er das ganze nun
Managen sollte.

> Ist es den auch nicht selbstverständlich das ein Bauherr für sein
> Privathaus solche elementare Sachen wie Fenster/Türen, Aussehen des
> Hauses selber entscheidet?

Doch, sicher. Aber dann verstehe ich nicht, warum Du deinen Vater auf der
Baustelle rumlaufen läst und ihm da entscheidungsvollmacht gegeben hast.


Detlev Hoffmann

unread,
Mar 30, 2004, 4:00:28 PM3/30/04
to
Hi,

"StAn" <sanc...@lycos.de> schrieb im Newsbeitrag

news:e6885b05.0403...@posting.google.com...

> Die Firma fordert aber nun über einen Anwalt von mir die für uns
> angefertigten Haustüren zu bezahlen und entgegen zu nehmen, obwohl ich
> keinen Auftrag erteilt habe und auch bis vor einiger Zeit davon nix
> gewusst habe. (Die Auftragsertilumg von meinen Vater ist vor 3 Monaten
> erfolgt)

Da die Post ja an dich adressiert ist und nach einer Auftragserteilung
eigentlich unmittelbar eine Auftragsbestätigung folgt, verstehe ich nicht
weshalb du deine Post nicht liesest. Sollte es keine Auftragsbestätigung
geben würde ich an dieser Stelle mal nachhaken.
Aber ich denke, das ihr schlechte Karten habt und die Türen wirklich bei
ebay verkaufen müsst..

> Entscheidungen zu treffen. Die Türen können auch nicht für ein anderes
> Haus verwendet werden, da diese speziell für unser Haus erstellt sind.

Keine Normmasse? Komisches Haus ;-)

MfG
Detlev

P.S. Realname wäre wirklich ein wenig höflicher!


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