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Polizei durchsucht Schulranzen

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Robby Ventura

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Sep 18, 2003, 4:15:06 PM9/18/03
to
Ser´s Leute,

nach Inkrafttreten des Urheberrechts sind in verschiedenen Bundesländern
anscheinend auch Polizisten dazu animiert, den anscheinend kopierfreudigen
Schülern zuleibe zu rücken. So ist es beispielsweise gestern von einen
Bekannten beobachtet worden, dass Schülerinnen von der Polizei zum Öffnen
des Schulranzens aufgefordert wurden. Nachdem eine davon einen Diskman
einstecken hatte wurde sie aufgefordert die eingelegte CD
vorzuzeigen.Nachdem es sich um eine gebrannte CD handelte nahm sie der
Polizist mit den Worten "Sie wissen aber schon das das verboten ist" mit auf
die Wache.

In einen anderen Fall berichtete mir der Vater eines Schülers das sein Sohn
direkt vor der Schule von einen Polizisten ebenfalls aufgefordert wurde
seinen Aktenkoffer zu öffnen und als der Polizist den Diskplayer sah
grabschte er sofort danach und guckte sich ebenfalls die eingelegte CD an.

Frage: Sind derartige Maßnahmen juristisch in Ordnung oder muß sich jeder
Schüler jetzt seine Büchertasche von übereifrigen Beamten durchsuchen
lassen?

Gruß Robby Ventura


Erwin Dragaschnig

unread,
Sep 29, 2003, 2:18:11 PM9/29/03
to
Brennen für den eigenen Gebrauch ist nicht verboten. Ein polizist darf einen
Schulranzen nicht auf eigene Veranlassung hin durchsuchen, davor muss die
Anordnung eines Staatsanwaltes stehen.
"Robby Ventura" <RobbyV...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bkd3lv$9d1$05$1...@news.t-online.com...

Dave Bamonte

unread,
Oct 3, 2003, 1:58:24 PM10/3/03
to
Hallo,
sind nicht auch Privatkopien jetzt verboten? Auch für den eigenen Gebrauch?

David

Rüdiger Pohlen

unread,
Oct 3, 2003, 3:39:21 PM10/3/03
to
Nein

"Dave Bamonte" <DaveB...@aol.com> schrieb im Newsbeitrag
news:blkdc0$phu$02$1...@news.t-online.com...

Uwe Köster

unread,
Oct 4, 2003, 3:55:24 AM10/4/03
to
Hallo Erwin,

"Erwin Dragaschnig" <erwin.dr...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bl9svh$5o5$02$1...@news.t-online.com...


> Brennen für den eigenen Gebrauch ist nicht verboten. Ein polizist darf
einen
> Schulranzen nicht auf eigene Veranlassung hin durchsuchen, davor muss die
> Anordnung eines Staatsanwaltes stehen.

was ist mit dem Argument "Gefahr in Verzug" ? Dann braucht die Polizei keine
Anordnung eines Staatsanwaltes.

Gruss Uwe

Kai Rohrbacher

unread,
Oct 3, 2003, 8:00:00 PM10/3/03
to
Hi!

Dave Bamonte (DaveB...@aol.com) wrote about "Re: Polizei durchsucht Schulranzen":


> sind nicht auch Privatkopien jetzt verboten? Auch für den eigenen Gebrauch?

nur wenn sie unter Umgehung eines Kopierschutzes zustande kamen.
D.h.: Wenn Du Deine CDs über den Analogeingang deiner HiFi-Anlage
einspielst schon mal nicht.

Kai

Rüdiger Pohlen

unread,
Oct 4, 2003, 12:45:12 PM10/4/03
to
> was ist mit dem Argument "Gefahr in Verzug" ? Dann braucht die Polizei
keine
> Anordnung eines Staatsanwaltes.

Bei einem Schüler ?
Außerdem denke ich nicht, das es "gefahr in Verzug" ist, sondern höchstens
"Verdunkelungsgefahr"
Oder welche Gefahr soll von einem Schüler mit einer gebrannten CD im Ranzen
ausgehen ?


Erwin Dragaschnig

unread,
Oct 9, 2003, 3:01:08 PM10/9/03
to
Ich sehe das ebenfalls so, dass weder "Gefahr im Verzuge" zieht (es wird ja
kein unmittelbar bevorstehendes Verbrechen bekannt und gestoppt. Außerdem
muß unmittelbar danach ein Staatsanwalt eingeschaltet werden!
Und "Verdunkelungsgefahr"?? Die besteht mit Sicherheit auch nicht!

"Rüdiger Pohlen" <r.po...@rpcomputer.de> schrieb im Newsbeitrag
news:blmtfn$ib3$07$1...@news.t-online.com...

Rüdiger Pohlen

unread,
Oct 11, 2003, 3:40:40 AM10/11/03
to
> Und "Verdunkelungsgefahr"?? Die besteht mit Sicherheit auch nicht!

Doch, die sicherlich. Die Beweise könnten ja Vernichtet werden und weitere
Beweise, zu Hause, ebenfalls.
So denke ich jedenfalls


Andreas Ständer

unread,
Nov 30, 2003, 7:17:46 PM11/30/03
to
Privatkopien sind und bleiben erlaubt. Es gelten nur 2 Ausnahmen. 1. Keine
Überlistung von vorhandem Kopierschutz. 2. keine Kopie von einer
offensichtlich rechtswidrigen Kopie. Da fallen dann auch die Internetsauger
darunter.

Gruß
Andreas

"Kai Rohrbacher" <myelectro...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:8vCpI...@gmx.de...

Robert

unread,
Apr 27, 2004, 3:58:09 PM4/27/04
to

"Erwin Dragaschnig" <erwin.dr...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bl9svh$5o5$02$1...@news.t-online.com...
> Brennen für den eigenen Gebrauch ist nicht verboten. Ein polizist darf
einen
> Schulranzen nicht auf eigene Veranlassung hin durchsuchen, davor muss die
> Anordnung eines Staatsanwaltes stehen.

Das ist definitiv falsch! Der Polizeibeamte als Hilfsbeamter der
Staatsanwaltschaft kann aufgrund GiV auch ohne Anordnung des Staatsanwaltes
eine Sache bzw. Wohnung durchsuchen. Ferner ist eine Durchsuchung nach dem
Polizeigesetz auch jederzeit möglich, sofern die Gefahrenlage es erfordert
(z. B. gefährliche Gegenstände).

Gruß
Robert


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