nach Inkrafttreten des Urheberrechts sind in verschiedenen Bundesländern
anscheinend auch Polizisten dazu animiert, den anscheinend kopierfreudigen
Schülern zuleibe zu rücken. So ist es beispielsweise gestern von einen
Bekannten beobachtet worden, dass Schülerinnen von der Polizei zum Öffnen
des Schulranzens aufgefordert wurden. Nachdem eine davon einen Diskman
einstecken hatte wurde sie aufgefordert die eingelegte CD
vorzuzeigen.Nachdem es sich um eine gebrannte CD handelte nahm sie der
Polizist mit den Worten "Sie wissen aber schon das das verboten ist" mit auf
die Wache.
In einen anderen Fall berichtete mir der Vater eines Schülers das sein Sohn
direkt vor der Schule von einen Polizisten ebenfalls aufgefordert wurde
seinen Aktenkoffer zu öffnen und als der Polizist den Diskplayer sah
grabschte er sofort danach und guckte sich ebenfalls die eingelegte CD an.
Frage: Sind derartige Maßnahmen juristisch in Ordnung oder muß sich jeder
Schüler jetzt seine Büchertasche von übereifrigen Beamten durchsuchen
lassen?
Gruß Robby Ventura
David
"Dave Bamonte" <DaveB...@aol.com> schrieb im Newsbeitrag
news:blkdc0$phu$02$1...@news.t-online.com...
"Erwin Dragaschnig" <erwin.dr...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bl9svh$5o5$02$1...@news.t-online.com...
> Brennen für den eigenen Gebrauch ist nicht verboten. Ein polizist darf
einen
> Schulranzen nicht auf eigene Veranlassung hin durchsuchen, davor muss die
> Anordnung eines Staatsanwaltes stehen.
was ist mit dem Argument "Gefahr in Verzug" ? Dann braucht die Polizei keine
Anordnung eines Staatsanwaltes.
Gruss Uwe
Dave Bamonte (DaveB...@aol.com) wrote about "Re: Polizei durchsucht Schulranzen":
> sind nicht auch Privatkopien jetzt verboten? Auch für den eigenen Gebrauch?
nur wenn sie unter Umgehung eines Kopierschutzes zustande kamen.
D.h.: Wenn Du Deine CDs über den Analogeingang deiner HiFi-Anlage
einspielst schon mal nicht.
Kai
Bei einem Schüler ?
Außerdem denke ich nicht, das es "gefahr in Verzug" ist, sondern höchstens
"Verdunkelungsgefahr"
Oder welche Gefahr soll von einem Schüler mit einer gebrannten CD im Ranzen
ausgehen ?
"Rüdiger Pohlen" <r.po...@rpcomputer.de> schrieb im Newsbeitrag
news:blmtfn$ib3$07$1...@news.t-online.com...
Doch, die sicherlich. Die Beweise könnten ja Vernichtet werden und weitere
Beweise, zu Hause, ebenfalls.
So denke ich jedenfalls
Gruß
Andreas
"Kai Rohrbacher" <myelectro...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:8vCpI...@gmx.de...
Das ist definitiv falsch! Der Polizeibeamte als Hilfsbeamter der
Staatsanwaltschaft kann aufgrund GiV auch ohne Anordnung des Staatsanwaltes
eine Sache bzw. Wohnung durchsuchen. Ferner ist eine Durchsuchung nach dem
Polizeigesetz auch jederzeit möglich, sofern die Gefahrenlage es erfordert
(z. B. gefährliche Gegenstände).
Gruß
Robert