wie sieht es eigentlich rechtlich bei solchen Vertragsänderungen aus?
Beispiel:
Ein Kunde ändert seinen Online-Tarif per Online-Antrag auf der Website des
Betreibers. Laut AGB tritt die Änderung sofort nach Eingang des Auftrages in
Kraft.
Wie darf der Kunde über den Eingang der Änderung benachrichtigt werden?
Online oder schriftlich per Post (gar per Einschreiben) ?
Gibt es da evtl. Urteile drüber?
MfG
Detlev Hoffmann