mein Mann und ich sind Eigentümer (mit Grundbucheintrag) eines Grundstücks,
auf das jetzt unser Eigenheim errichtet wird. Die Auftragnehmerin hat sich
für die Bauzeit das Hausrecht am zu errichtenden Gebäude vorbehalten.
Da wir dies nicht so toll finden, wollten wir aufgrund unserer
Eigentumsposition ebenfalls einen Schlüssel für das Gebäude erhalten
(Fenster und Türen sind bereits eingebaut - und soweit auch alles bezahlt).
Dies verwehrt uns die Baufirma aber.
Es soll im vergangenen Jahr im süddeutschen Raum ein Urteil eines OLG
gegeben haben, das solche Festlegungen für nichtig erklärt hat, da
sittenwidrig. Das Urteil soll in der Zeitschrift "Die Bauwirtschaft"
erschienen sein.
Da wir dahingehend keinen Zugang haben, fragen wir: Wer kann uns hier
weiterhelfen?