Doch zuerst sorry für's Crosspost, will einfach nur möglichst viele
Juristen und dementsprechend Interessierte ansprechen. Antwort in
z-netz.r...d.allgemein sollte genügen.
Wie gesagt kam mir die Idee anlässlich der baldigen Hochzeit meiner
Cousine, die ihren baldigen Mann beim Jurastudium kennen- und
liebengelernt hat. Da bietet sich doch so ein formelles
Gerichtsverfahren mit dem eindeutigen Schuldspruch an.
Da ich jedoch von der Einzigartigkeit meiner Idee nicht so überzeugt
bin, hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann:
1. Kennt jemand sowas?
2. Oder kann mir jemand einen Tipp geben, wo es dieses "Verfahren" zu
lesen geben könnte?
3. Oder falls weder 1. noch 2. - könnte mir jemand eine Art "Bauplan"
für dieses
Unterfangen geben? Also 1. Anklageerhebung 2. Pladoyer? 3.
Kreuzverhör
usw.usf mit jeweiligen Ansätzen oder Beispielen für den Wortlaut.
Danke für Eure Aufmerksamkeit
TomW
PS: Gegoogelt habe ich schon zu dem Thema. _Mir_ ist jedoch nichts
sachdienliches unter die Finger gekommen. Vielleicht bin ich ja doch
der Erste?
> Da ich jedoch von der Einzigartigkeit meiner Idee nicht so überzeugt
> bin, hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann:
> 1. Kennt jemand sowas?
Ja, ein Freund von mir (kein Jurist) wurde bereits verurteilt. ;-)
Tatvorwurf war damals Bildung einer kriminellen Gemeinschaft.
Viel Spaß,
Lutz
--
Die Menschen kennen weder ihre Grenzen noch ihre Möglichkeiten.
habe ich auch schon von gehört. Bildung einer kriminellen Vereinigung bietet
sich ja förmlich an *lach*. Auch andere "Delikte" kann man miteinbeziehen.
Zu der Frage "wie mache ich das"....naja wie wohl? Wie im richtigen leben,
nur spassig. Anklage und Pladoyer sollte der geneigte Jurist noch aus dem
Referendariat kennen.
Gruß
Andreas
"Thomas Wiesner" <news...@plus-konzept.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bfqo0t$vec$1...@online.de...
> ... mit schlussendlichem Urteil: LEBENSLÄNGLICH! :-)
Schau mal unter
http://www.feste-online.de/
Und da Hochzeit und Theater.
HTH
Gruß
Mario
--
Antworten per eMail werden in aller Regel nicht beachtet!
während meiner Ausbildung (mittlerer Dienst) wurden wir ja auch mit
etlichen Paragraphen bombardiert:
Folgender Fall:
Ein Einbrecher bricht in Wohnung ein, findet aber nichts zum "klauen"
und ist darüber so verärgert, das er im Wohnzimmer auf dem dortigen
Teppich einen "Haufen" scheisst.
Ferner schmeisst er aus Wut darüber seine Waffe in diese "Scheisse".
Nun die Frage:
Wie lautet der Tatvorwurf?
Richtig: StGB § 127 :-)
Gruss
Ralf
[bewaffneter Haufen]
>Richtig: StGB § 127 :-)
Deine Ausbildung ist schon länger her. :-)
Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Bremisches Landesrecht -- http://www.elsa-bremen.de/gesetze/