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Wie lautet hier die Rechtslage?

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Elke und Marcel R.

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Jun 30, 2003, 11:34:51 AM6/30/03
to
Hallo NG!

Ich habe neulich einen Flash MX-Kurs an der VHS belegt.
Diesen Kurs gibt es in 2 Kategorien. Einmal mit 40 Std und einmal mit 20
Std.
Ich habe den Kurs mit 20 Std besucht. Die Inhalte sollten laut Auskunft im
Internet die gleichen sein, wie die des 40-stündigen.
Auch im Programmheft der VHS war nicht ersichtlich, daß der 20-stündjige
weniger Inhalte behandeln sollte.
Nun haben einige Kursteilnehmer und ich uns beschwert und wollen den
restlichen Stoff nachholen.
Daraufhin hat man mir folgende E-Mail geschickt:

"Sehr geehrte Seminarbesucher,

leider ist uns bei der Programmankündigung ein Fehler unterlaufen: Das von
Ihnen besuchte Wochenendseminar FLASH MX war auf 20 Unterrichtsstunden
konzipiert, hatte aber irrtümlicher weise den gleichen Ankündigungstext wie
das 40stündige Kompaktseminar. Die Inhalte des Kompaktseminars (40
Ustd./139,- Euro) wären natürlich nicht in einem Wochenendseminar (20
Ustd./70,-Euro) zu vermitteln gewesen.
Wie ich von der Dozentin Anne Benezeder erfahren habe, möchten einige
Teilnehmer des Wochenendseminars Inhalte auf dem Niveau des Kompaktseminars
erwerben.
Gerne würde ich mich bei ausreichendem Interesse um die Einrichtung eines
ergänzenden 20stündigen Seminars bemühen. Allerdings müsste pro Teilnehmer
ein Seminarentgelt von 69,- Euro erhoben werden. Als mögliches
Wochenendseminar möchte ich Ihnen folgenden Termin vorschlagen:
19./20./21. September, Fr 16.45-21.30 h, Sa 9.30-17 h, So 9.30-14.30 h.
Das Aufbauseminar würde Herr Pusch durchführen.
Ich bitte um Ihr Verständnis und erhoffe eine diesbezügliche Antwort bis zum
4. Juli.

Gleichzeitig besteht für alle Teilnehmer die Möglichkeit gegen eine
Schutzgebühr von 10,-Euro das Flash-Seminar im nächsten Semester zu
wiederholen. Dieses Angebot gilt übrigens für alle EDV-Kurse.
Unser neues VHS-Programm finden Sie ab Ende August im Internet unter
www.vhs-aachen.de."

Sieht es in dem Fall nicht so aus, daß der Fehler nicht bei mir liegt, und
ich Anspruch auf die angekündigte Leistung zum geringeren Preis habe?
Gibt es dazu Paragraphen, auf die man sich berufen kann?

Denn soweit ich weiß, kann ich auch darauf bestehen einen Fernseher für 15?
kaufen, wenn er irrtümlich falsch ausgepriesen wurde.

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Danke schonmal und Gruß
Marcel

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