ich habe da mal ein Problem mit einer Firma (Immobilien-, Handels- und
Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.), die zweite Firmavertritt. Nach meiner
fruchtlosen Kündigung des Vertrages, wurde mir nun im August diesen Jahres
dererseits der Vertrag gekündigt, weil ich die Zahlungen eingestellt hatte.
Nach 5 1/2 Jahren Ansparzeit, soll mir nun ein "Auseinandersetzungsguthaben"
(was immer da sauch sein mag) von 50% in Höhe des betreffenden Anteils in
Höhe von damals 7200 DM zugesprochen werden.
Hier nun meine Frage:
Hab ich
überhaupt eine Chance die Differenz zu den von der Firma angebotenen 3681,30
DM und meinen Einzahlungen in Höhe von 5250 DM zu erhalten? Jedwede Zinsen
sollen mir zusätzlich noch aberkannt werden.
Würde mich über eine Antwort hier sehr freuen, weil ich dann evetuell meine
Ansprüche gerichtlich geltend machen könnte.
Mit bestem Dank im Voraus und
freundlichem Gruß
Ralf Pinkwart