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Konkurs und Lebensversicherung in Vaduz Liechtenstein

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Ewald Bauder

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Mar 24, 2004, 10:59:34 AM3/24/04
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Ein Versicherer bietet Lebensversicherung an, welche in Vaduz verwaltet
werden. Ein Argument ist, dass im Falle eines Konkurses niemand an das
Kapital in Vaduz ran kommt.

Im Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001
Gesetz vom 16. Mai 2001
über den Versicherungsvertrag
(Versicherungsvertragsgesetz, VersVG)

Steht unter III. Lebensversicherung Artikel 78 folgender Wortlaut:

Art. 78
Ausschluss der Exekution und des Konkurses
Sind der Ehegatte oder die Nachkommen des Versicherungsnehmers
Begünstigte, so unterliegen, vorbehaltlich allfälliger Pfandrechte,
weder der Versicherungsanspruch des Begünstigten noch derjenige des
Versicherungsnehmers der Exekution zugunsten der Gläubiger oder dem
Konkurs des Versicherungsnehmers oder des Begünstigten. Dem Ehegatten
gleichgestellt sind Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in
eheähnlicher Gemeinschaft leben.

http://www.gesetze.li/html/lgbl_suche2.xsql?Jahr=2001&Nr=128&SubNr=

Meine Frage:

Muß derjenige der in der BRD Konkurs ist oder anmeldet nicht sämtliches
vorhandenes Kapital angeben ?

Macht er sich strafbar, wenn er Geld bei einer Lebensversicherung in
Vaduz verschweigt und somit vorenthält?

Was sind allfällige Pfandrechte?
--
Ewald Bauder

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