Vor dem Hintergrund erheblicher Bautätigkeit in den neuen Bundesländern
klagen Einzelhändler immer wieder über Umsatzeinbußen durch Baustellen vor
ihren Geschäften. Lärm, Dreck und gesperrte Wege vergraulen nicht nur die
notwendige Laufkundschaft, selbst Stammkunden werden dauerhaft abgeschreckt.
Wir haben für Sie die wesentlichsten Rechtsgrundlagen für einen
Entschädigungsanspruch zusammengefasst.
http://www.fuesser.de/enteignung.html