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Unehrenhafteentlassung

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Steffen Kamphoff

unread,
Apr 12, 2002, 7:40:08 AM4/12/02
to
Hallo Ihrs,

eine Frage beschäftigt mich doch. Wenn ich nicht wirklich zum Bund will;
hingehe und mir dann eine Unehrenhaftliche Entlassung einhandele,
wird diese in das pol. Führungszeugnis aufgenommen.
Wenn ja, wird es nach einem Zeitraum X wieder gelöscht ???

Können nur Zeit Soldaten unehrenhaft entlassen werden und wie
steht es mit Wehrpflichtigen ?


Danke im voraus.

Grüße Steffen

Markus Veltre

unread,
Apr 15, 2002, 7:28:25 PM4/15/02
to
"Steffen Kamphoff" <power...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:a96h92$3ur$07$1...@news.t-online.com...

> eine Frage beschäftigt mich doch. Wenn ich nicht wirklich zum Bund will;
> hingehe und mir dann eine Unehrenhaftliche Entlassung einhandele,
> wird diese in das pol. Führungszeugnis aufgenommen.
> Wenn ja, wird es nach einem Zeitraum X wieder gelöscht ???
es wird nicht ins pol. fuehrungszeugnis aufgenommen solange du dir das nicht
durch eine sache einhandelst die auch zivil/strafrechtliche konseqenzen hat.
Dem entsprechend wird der eintrag auch nach xxx geloescht. (das meiste nach
10 jahren, kapitalverbrechen nach 3 oder 7 jahren)

> Können nur Zeit Soldaten unehrenhaft entlassen werden und wie
> steht es mit Wehrpflichtigen ?

Wehrpflichtige (die ihren dienst bei der bundeswehr ableisten) sind soldaten
!
dem entsprechend koennen wehrplfichtige auch "uneehrenhaft" entlassen
werden - wobei dabei mindestens die restzeit des wehrdienstes als zivi
abgeleistet werden muss.

bye,
markus

Thomas R. Koll

unread,
Jun 1, 2002, 5:26:45 AM6/1/02
to
Markus Veltre wrote:
>>Können nur Zeit Soldaten unehrenhaft entlassen werden und wie
>>steht es mit Wehrpflichtigen ?
>
> Wehrpflichtige (die ihren dienst bei der bundeswehr ableisten)
> sind soldaten!
> dem entsprechend koennen wehrplfichtige auch "uneehrenhaft" entlassen
> werden - wobei dabei mindestens die restzeit des wehrdienstes als zivi
> abgeleistet werden muss.

/Ich bezwei/fle dass man dann als Zivi ran muss, da ja die Initative
dort beim Wehrpflichtigen und nicht beim KWEA/BaZ liegt.

Einige Totalverweigerer wurden ein zweites Mal einberufen, aber
erfolglos da man ja für ein Verbrechen (Fahnenflucht oder
Befehlsverweigerung) nicht zweimal bestraft werden kann. Zumindest sahen
die Gerichte es so.

cya, tom
--
Thomas R. Koll - ab 1.7 Totalverweigerer (Bad Reichenhall)

http://www.TomK32.de - just a geek trying to change the world
http://www.sf.net/projects/mysecretdiary/ -- wanna code PHP ?
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