ein guter Freund von mir hat vor kurzem seinen Musterungsterim erhalten.
Er leidet allerdings an einer einseitigen Taubheit des Ohres. Wie ist
nun die Gesetzeslage? Darf er zur Bundeswehr oder wird er ausgemustert?
Er möchte schon gerne zur Bundeswehr.
Mit freuendlichen Grüßen,
Stephan Kahl