Wannnn und wie muß man sich denn melden wenn man 1/3 des Studiums
absolviert
hat? Das geht doch auch sicher noch nach der Musterung (aber vor der
Einberufung), oder?
Falls man wegen eines bestimmten Grundes zurückgestellt worden ist, ein
halbes Jahr später ändert sich die Sachlage, kann dann die
Zurückstellung
verkürzt werden? Muß ich bekannt geben, daß der Grund der Zurückstellung
nicht mehr existiert?
Johannes
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Johannes Maslowski <jmasl...@gmx.net>
Wann und wie muß man sich denn melden wenn man 1/3 des
Studiums absolviert hat? Das geht doch sicher auch noch
macht keinen unterschied wieviel deines studiums du absolviert hast .vor
deiner einberufung erhaeltst du einen brief in dem dir mitgeteilt wird dass
du demnaechst mit deiner einberufung zu rechnen hast (in der regel 3-4
monate vorher) .dann solltest du dich schnellstmoeglich an dein
kreiswehrersatzamt wenden und zurueckstellung vom grundwehrdienst beantragen
.solltest du diesen brief schon erhalten haben ,kannst du auch direkt nach
der zustellung deines einberufungsbefehls noch o.g. antrag stellen .in der
regel wird dem stattgegeben .
> Falls man wegen eines bestimmten Grundes zurückgestellt
> worden ist, ein halbes Jahr später ändert sich die Sachlage,
> kann dann die Zurückstellung verkürzt werden? Muß ich
> bekannt geben, daß der Grund der Zurückstellung nicht mehr
> existiert?
laut wehhrrecht waerest du dazu verpflichtet ,aber die moeglichkeiten (und
das interesse) seitens der bundeswehr das nachzupruefen sind ziemlich
begrenzt .
mit anderen worten ,wen interessierts .