hoffe auf ein paar Tips.
Mir ist in den letzten Tagen zu Ohren gekommen, dass DDR-Fahnenflüchtige
nicht rehabilitiert werden. Meistens ist in dem Zusammenhang ja
Republikflucht begangen worden, die rehabilitiert wird. Der Tatbestand
der Fahnenflucht jedoch nicht. Begründet wird das mit dem Recht der DDR
eine eigene Armee zu unterhalten.
Nun, ich selbst hatte mal das sehr unbehagliche Vergnügen abkommandiert
einem Militärstrafverfahren beiwohnen zu dürfen. 2 meiner Kameraden
hatten sich mit Alkohol im Spind erwischen lassen. Das sollte dann auch
wohl abschreckend wirken. Jedenfalls waren zivile Verteidiger nicht
vorgesehen und militärische Verteidiger gab es nicht. Der
Militärstaatsanwalt sprach so ca. 1 Stunde über die Wehrkraftzersetzung
und die damit verbundene Unterstützung des imperialistischen
Klassenfeindes und dann wurde das Urteil gesprochen. Für eine 0,5 Liter
Flasche Bier gab es jeweils 3 Monate Schwedt(Militärknast). Das war dann
also für den einen 3 und den anderen 6 Monate Schwedt.
Nun mal gefragt - kann eine Verurteilung wegen Fahnenflucht so einfach
als Vorstrafe in der neuen Bundesrepublik fortgeschrieben werden? Oder
kann da nicht doch die Rehabilitierung greifen. Und welche Argumente
kann es dann geben?
Klaus