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Einberufungstermin

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Stephan.Kahl

unread,
Nov 6, 2001, 4:04:43 PM11/6/01
to

Hallo Gregor,

als Selbständiger wird Dein Einberufungstermin natürlich verschoben. Oder eine
Idee eines Ex-Selbständigen: Lass einen Deiner Mitarbeiter an die
Geschäftsführung und stelle selbst für diese Position einen neuen Mitarbeiter
ein. So hat Dein beförderter Mitarbeiter die Chance erstens jemanden auszubilden
und wird dabei selbst auch gefördert. Und zweitens expandiert die Firma durch
weiteren Personalanbau.

Naja, ich hab meine Selbständigkeit aus dem gleichen Grund wie Du aufgegeben.
Wollte unbedingt zum Bund. Und ab dem 01.01.02 gehts los.
Meine Firmenführung hab ich einem Kollegen übertragen und ihm "deftige Prozente"
bei Gewinn versprochen.

Gruß,

Stephan Kahl


Gregor Skiba schrieb:

> Hallo HG,
>
> sied ungefähr einem halben Jahr bin ich Arbeitgeber und muß nun am 02.01.02
> zum Bund. Bis vor 2 Wochen habe ich mich damit abgefunden und wollte auch
> gerne hin. Für die Vertretung habe ich gesorgt, meinen Arbeitnehmer werden
> weiterhin ihren Job verrichten - auch habe ich mich um alles andere
> gekümmert, sodass die Firma weiterhin noch einigermassen läuft.
> Jetzt vor 2 Wochen jeodoch hat meine Firma mehrere grosse Aufträge, die sich
> über 6 - 12 Monate hinziehen dürfen, bekommen.
> Hier von hängt die Zukunft meiner Firma ab und da muß ich unbedingt dabei
> sein.
>
> Ist es möglich den Einberufungstermin um die besagten 6 oder 12 Monate zu
> verschieben oder stellen sich die wehrdienstbeauftragten wie sonst auch
> immer quer?
>
> Gruß
> Gregor Skiba

Jens Müller

unread,
Nov 18, 2001, 3:20:35 AM11/18/01
to
"Stephan.Kahl" <Stepha...@t-online.de> writes:

> Naja, ich hab meine Selbständigkeit aus dem gleichen Grund wie Du
> aufgegeben. Wollte unbedingt zum Bund. Und ab dem 01.01.02 gehts
> los. Meine Firmenführung hab ich einem Kollegen übertragen und ihm
> "deftige Prozente" bei Gewinn versprochen.

Und bei Verlust: Unterhaltssicherungsbehörde.

Klaus Opel

unread,
Nov 18, 2001, 4:16:47 AM11/18/01
to
Hallo Jens,

>Und bei Verlust: Unterhaltssicherungsbehörde.

nein.

Die tragen nämlich nur - im Bedarfsfall - die Kosten für einen
zusätzlich eingestellten qualifizierten Geschäftsführer.

Klaus.

--

http://www.klaus-opel.de ~ 200 Bilder der Kanaren

Jens Müller

unread,
Jan 29, 2002, 3:30:48 PM1/29/02
to
Klaus Opel <Kl...@Klaus-Opel.de> writes:
>>"Stephan.Kahl" <Stepha...@t-online.de> writes:
>>> Naja, ich hab meine Selbständigkeit aus dem gleichen Grund wie Du
>>> aufgegeben. Wollte unbedingt zum Bund. Und ab dem 01.01.02 gehts
>>> los. Meine Firmenführung hab ich einem Kollegen übertragen und ihm
>>> "deftige Prozente" bei Gewinn versprochen.
> >Und bei Verlust: Unterhaltssicherungsbehörde.
>
> nein.
>
> Die tragen nämlich nur - im Bedarfsfall - die Kosten für einen
> zusätzlich eingestellten qualifizierten Geschäftsführer.

Das meinte ich ja.

Für den Fall des Gewinns kann er Prozente und für den Fall des
Verlusts USB-Gelder versprechen. Es sei denn natürlich, mit Kollege
war wirklich Mitarbeiter gemeint.

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