Habe diesen Beitrag schon bei at.gesellschaft.recht eingebracht, aber noch
keine Antwort erhalten.
Ich hoffe hier auf eine Antwort!
Hab da folgendes Rechtsproblem zu klären und zähle auf eure Hilfe:
Lenker ist alkoholisiert und hat auch Drogen genommen. Führt während der
Heimfahrt zwei Frauen nieder. Eine Frau stirbt, die andere wird schwer
verletzt. Verwandte der beiden stellen unheimlich hohe
Schadenersatzforderungen - angenommen beide zusammen: ? 3.000.000,- (damit
gewisse gesetzl. Grenzwerte überschritten werden) - und bekommen vor Gericht
gegenüber der Haftpflichtversicherung des Lenkers auch recht.
Meine Frage ist jetzt: Kann und wenn ja wie weit die Haftpflichtversicherung
vom Versicherten Regress nehmen????
Ein bißchen habe ich mich da schon schlau gemacht und bin auf §7 KHVG
gekommen: Der Lenker müsste ? 11.000,-- selber zahlen und alles darüber
zahlt die Versicherung bis zur Vertragssumme. Angenommen es gibt keine im
Vertrag, dann gilt die gesetzliche im KHVG für KFZ - ? 1.090.092,--.
Wenn ich das jetzt für mein Bsp. richtig zusammenfüge, dann gilt folgendes:
Die ersten 11.000,-- zahlt der Lenker selber,
bis 1.090.092,-- zahlt die Haftpflichtversicherung
und den Rest der 3.000.000,-- zahlt wieder der Lenker?
Richtig?
Oder habe ich was falsch gedacht oder vielleicht vergessen??
Vielen Dank für eure Hilfe!
Mehmet
>Meine Frage ist jetzt: Kann und wenn ja wie weit die Haftpflichtversicherung
>vom Versicherten Regress nehmen????
In D kann und wird wahrscheinlich die Vers. den Fahrer in Regress nehmen.
I.A. ist es wohl so, daß die Vers. zunächst den "Schaden" komplett zahlt (kann
man ein Menschenleben bezahlen ?), dann aber den Verursacher wegen seines
Vertragsbruches - in vielen neuen Versicherungsverträgen wird klar und deutlich
zum Ausdruck gebracht, daß Alk und Drogen am Steuer eine Vertragsverletzung
darstellen (grob fahrlässig) - wieder zur Kasse bittet. Das wird i.d.R. nicht
nur rechtlich, sondern auch kaufmännisch gewertet, soll heissen es wird
betrachtet, wie oft so etwas passiert und wie "gut" der Kunde sonst bei der
Gesellschaft angesehen ist.
Im Zweifelsfalle hilft vielleicht auch ein Blick in den Versicherungsvertrag
oder der Gang zu einem versierten Anwalt.
Gruß
Thilo