>Darf eine Politesse (Bedienstete der Gemeinde) einer Gemeinde,
>Protokolle wegen Falschparkens (Ein Rad auf einem
>Bürgersteig/Radweg/Fussweg) an einem Friedhof der betreffenden
>Gemeinde, der allerdings ausserhalb geschlossener Ortschaft an einer
>Landstraße liegt, verteilen?
Der Bergriff der geschlossenen Ortschaft hat nix mit der örtlichen
Zuständigkeit der Politesse zu tun.
Wenn der Friedhof zur Gemeinde gehört, würde ich zunächst einmal davon
ausgehen, daß auch die Straße, an der er liegt, dies tut, und damit wäre die
Politesse örtlich wie sachlich zuständig.
Gruß
Thilo
Falsch.
Der Hauptzweck ist die Verkehrserziehung.
Wie man ja anhand der monatlichen Einnahmen ersehen kann, besteht da
erheblicher Handlungsbedarf.
Ist dort "außerhalb der Ortschaft" ein Parkplatz ausgewiesen?
ansonsten Halteverbot. Das kommt wesentlich teurer als die
Ermahnung.
Gruß Martin
>Ist dort "außerhalb der Ortschaft" ein Parkplatz ausgewiesen?
>ansonsten Halteverbot. Das kommt wesentlich teurer als die
>Ermahnung.
Halteverbot aualb geschlossener Ortschaften aber nur auf Vorfahrtsstrassen,
oder hat sich da was geändert ?
Gruß
Thilo