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Bitte um Hilfe bei § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat...

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Benni

unread,
Sep 10, 2004, 12:49:41 PM9/10/04
to
Hallo,
Wonach wird entschieden, ob die Verkehrssicherheit wesentlich oder nicht
wesentlich litt?


Ich habe währen der Fahrt auf der Autobahn Karte gelesen.
Wurde dabei gefilmt.

Im Bußgeldbescheid steht folgende Erläuterung:

Lesen von Karten, Zeitungen o. Ä.
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat


Sie führten das Fahrzeug, obwohl die erforderliche Aufmerksamkeit durch
andere Tätigkeiten dem Verkehrsgeschehen entzogen wurde, ein
situationsbedingtes rechtzeitiges Reagieren nicht mehr möglich war und somit
die Verkehrssicherheit wesentlich litt.

Meine Idee ist es, von dem wesentlich weg zu kommen, es geht immerhin um 2
Punkte mehr oder weniger, und um die Hälfte Bußgeld.

Dann hab ich die Antwort bekommen,

§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat passe hier nicht, weil weder
Fahrzeug, Ladung noch Besetzung unvorschriftsmäßig waren.

Und was soll ich mir nun denken, wenn die mir das vorwerfen.

Denn gehen wir mal davon aus (egal was wir alle denken) daß der Papa Staat
recht hat.

Wieso sollten sie mir das vorwerfen, wenns nicht stimmt.

Ich meine, die Besetzung war ja nicht vorschriftsmäßig.. oder meinen die,
wenn z.B.: der Beifahrer fährt. und der Fahrerplatz sei dabei leer, gilt das
als unvorschriftsmäßig, aber nur weil der Fahrer mal einen Blick in die
Karten wirft?!


Ich will nicht die 3 Punkte, denn bei § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG;
107.2 BKat gehts schließlich nur um 25 ?, was bedeutet, daß es keine Punkte
gibt.

Der Polizist der örtlichen Dienststelle hat gesagt, daß ihm so ne
Anschuldigung in den letzten 20 Jahren nicht vorgekommen sei.

Vielen Dank für die prompte Hilfe

Benjmain Becker

ThiloBStern

unread,
Sep 11, 2004, 6:29:08 AM9/11/04
to
Im Artikel <chsm1e$jtv$04$1...@news.t-online.com>, "Benni" <fu...@freenet.de>
schreibt:

>Im Bußgeldbescheid steht folgende Erläuterung:
>
>Lesen von Karten, Zeitungen o. Ä.
>§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat
>

(snip)


>
>Dann hab ich die Antwort bekommen,
>
>§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 108 BKat passe hier nicht, weil weder
>Fahrzeug, Ladung noch Besetzung unvorschriftsmäßig waren.
>

Ja was nun ? Welcher § passst dann ?
Irgendwas widerspricht sich hier gerade.

Aber bei den vorherrschenden Geschwindigkeiten auf deutschen BAB halte ich
lesen für reichlich verkehrgefährdend (meine persönliche Meinung).
Der Verkehr erfordert in den meisten Fällen 100 % der Konzentration.
Aber das ist zumindest mal von der Geschwindigkeit und der Verkehrsdichte
abhängig, eventuell noch vom Fahrzeug selbst, was du aber bisher alles noch
nicht erwähnt hast.
Wenn dir die drei Punkte derart wichtig sind, solltest du vielleicht einen
Anwalt aufsuchen, der sich damit gut auskennt.

Gruß
Thilo


Martin Kolberg

unread,
Sep 14, 2004, 6:04:54 AM9/14/04
to
"Benni" <fu...@freenet.de> schrieb im Newsbeitrag

: Hallo,


: Wonach wird entschieden, ob die Verkehrssicherheit wesentlich oder nicht
: wesentlich litt?
: Ich habe währen der Fahrt auf der Autobahn Karte gelesen.
: Wurde dabei gefilmt.

:
: [...] somit
: die Verkehrssicherheit wesentlich litt.

Da hat die Polizei wohl recht.
Das situationsbezogene Reagieren hätte darin bestehen müssen, das
parallel fahrende Fahrzeug als potentielle Gefahr zu erkennen, um
dann schnell die Karte verschwinden zu lassen.

Da Die Polizei Anlaß hatte, die Kamara einzusetzen, und Du dann von
der Filmerei nichts mitbekommen hast, gehe ich davon aus, daß Du wirk-
lich nicht auf Deine Umgebung geachtest hast.

Das Gegenteil kann wohl nur ein Anwalt beweisen.
Du hast keine Zeugen, bis auf dieses Video.
Frag doch einmal, ob Du das Filmmaterial einsehen darfst.
Das wird Dir bei der Entscheidung für die weitere Vorgehensweise
sicherlich helfen.

: Der Polizist der örtlichen Dienststelle hat gesagt, daß ihm so ne


: Anschuldigung in den letzten 20 Jahren nicht vorgekommen sei.

Der tut seinen Job, und hat nichts persönliches gegen Dich. Er sollte
Dir helfen, Einblick in das Video zu bekommen.

Gruß Martin

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