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Busspur Rettungswagen

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Malte Lasch

unread,
Jul 1, 2003, 5:50:04 AM7/1/03
to
Hi Ihr,
darf ein Rettungswagen bzw. Krankenwagen ohne Sondersignal auf Busspuren
fahren?

:-) Malte

R.Pohlen

unread,
Jul 1, 2003, 10:31:59 AM7/1/03
to
> Hi Ihr,
> darf ein Rettungswagen bzw. Krankenwagen ohne Sondersignal auf Busspuren
> fahren?

Ohne Blaulicht bzw. Martinshorn ist der Rettungswagen kein Rettungswagen,
sondern ein Auto. Also darf er da nicht fahren.
Nur mit Blaulicht sicher schon, weil es durchaus Situationen gibt, wo der
Rettungswagen im Einsatz ist und das Martinshorn nicht einschalten
darf/will/muss/soll.


Peter Foitzik

unread,
Jul 1, 2003, 10:46:25 AM7/1/03
to
Hi,

"Malte Lasch" <la...@protheusit.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bdrl75$ql9$02$1...@news.t-online.com...


> Hi Ihr,
> darf ein Rettungswagen bzw. Krankenwagen ohne Sondersignal auf Busspuren
> fahren?

Ja.
Siehe:

"§35 Sonderrechte

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser
Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu
retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden."

Nicht zwingend notwendig sind die von Dir mit Sondersignal angesprochenen
Wegerechte. Diese sind hier zu finden.


"§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet
werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder
schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder
bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"."

Grüße

Peter


--
........................................................................
"Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung"
Unbek. Strafrechtsdozent
Mail to kfzsteuer @ gmx . de

Peter König

unread,
Jul 1, 2003, 10:46:38 AM7/1/03
to
Hi Du,

Die Busspur ist ein Sonderfahrstreifen für den Linienverkehr.
Dieser darf mit dem entsprechenden Zusatzschild auch von Taxen benutzt
werden.
Das Rote Kreuz setzt in einigen Regionen Ihre Krankenfahrzeuge auch für den
gewerbliche Taxitransport (Krankentransport) ein und darf hier teilw. die
Sonderfahrstreifen benutzen.

Also nachsehen ob ein Zusatzschild vorhanden ist.
Im Ernstfall ermitteln ob hier eine Sondergenehmigung vorliegt.

cu Peter

"R.Pohlen" <r.po...@starbaseone.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bds64o$vha$07$1...@news.t-online.com...

ThiloBStern

unread,
Jul 1, 2003, 2:39:05 PM7/1/03
to
Im Artikel <bdrl75$ql9$02$1...@news.t-online.com>, Malte Lasch
<la...@protheusit.de> schreibt:

>Hi Ihr,
>darf ein Rettungswagen bzw. Krankenwagen ohne Sondersignal auf Busspuren
>fahren?

Ja sicher - wenn er dazu Veranlassung hat.
Sicher darf es es nicht ohne Grund, aber von Aussen ist immer schwer zu sagen,
welcher Patient hinten im Sterben liegt.

Gruß
Thilo

R.Pohlen

unread,
Jul 2, 2003, 6:31:12 AM7/2/03
to
> >Hi Ihr,
> >darf ein Rettungswagen bzw. Krankenwagen ohne Sondersignal auf Busspuren
> >fahren?
>
> Ja sicher - wenn er dazu Veranlassung hat.
> Sicher darf es es nicht ohne Grund, aber von Aussen ist immer schwer zu
sagen,
> welcher Patient hinten im Sterben liegt.

Quark. Wenn ein Patient im Sterben liegt, fährt der Rettungswagen sicher
nicht ohne Sondersignal.
Ohne dieses Sondersignal hat er es auch nicht eilig und darf nach meinem
Dafürhalten auch nicht die Buspuhr nutzen.
Also wenn ein Rettungswagen LEER von einem Einsatz zurückkommt, dann ist das
nur ein Auto und kein Rettungswagen.


R.Pohlen

unread,
Jul 2, 2003, 6:29:46 AM7/2/03
to
> Das Rote Kreuz setzt in einigen Regionen Ihre Krankenfahrzeuge auch für
den
> gewerbliche Taxitransport (Krankentransport) ein und darf hier teilw. die

Das Rote Kreuz spielt Taxi ? Haben die den ne Konzession ? Und ein Taxi
Schild drauf ?
Würde mich doch sehr wundern.
Vor allem, da ein Taxi erheblich billiger fährt, als ein Krankenwagen.
Andersrum ist es eigentlich eher der Fall. Taxen werden für
Krankentransporte genutzt, weil diese eben erheblich billiger sind.


Michael A. Heier

unread,
Jul 2, 2003, 8:58:37 AM7/2/03
to
"R.Pohlen" <r.po...@starbaseone.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bduc85$1o4$04$1...@news.t-online.com...

> Ohne dieses Sondersignal hat er es auch nicht eilig und darf nach
meinem
> Dafürhalten auch nicht die Buspuhr nutzen.

[ ] Du kennst den Unterschied zwischen Sonderrechten und Wegerechten
(§§ 35, 38 StVO).

> Also wenn ein Rettungswagen LEER von einem Einsatz zurückkommt, dann
ist das
> nur ein Auto und kein Rettungswagen.

ACK.

Gruß
Micha


ThiloBStern

unread,
Jul 2, 2003, 10:44:46 AM7/2/03
to
Im Artikel <bduc5f$ih$07$1...@news.t-online.com>, "R.Pohlen"
<r.po...@starbaseone.de> schreibt:

>Das Rote Kreuz spielt Taxi ? Haben die den ne Konzession ? Und ein Taxi
>Schild drauf ?
>Würde mich doch sehr wundern.
>Vor allem, da ein Taxi erheblich billiger fährt, als ein Krankenwagen.

Es soll ja Kranke geben, die liegend transportiert werden müssen.
Dann ist ein "gewöhnliches" Taxi eher unpassend und DRK, ASB, JUH und wie sie
alle heissen, übernehmen den Transport.

Gruß
Thilo

ThiloBStern

unread,
Jul 2, 2003, 10:44:47 AM7/2/03
to
Im Artikel <bduc85$1o4$04$1...@news.t-online.com>, "R.Pohlen"
<r.po...@starbaseone.de> schreibt:

>Wenn ein Patient im Sterben liegt, fährt der Rettungswagen sicher
>nicht ohne Sondersignal.

Ob oder nicht er ein Sondersignal benutzt, liegt mehr oder weniger im Ermessen
des Fahrers. Wenn er der Meinung ist, durch Nutzung der Busspur ohne Signal
genauso schnell oder schneller zu sein wie auf der regulären Fahrspur mit
Signal, dann ist es ihm durch die StVO gestattet. Selbst ein Arzt im
Zivilfahzeug hat diese Sodnerrechte, wenn es darum geht, Leben zu retten.

>Ohne dieses Sondersignal hat er es auch nicht eilig und darf nach meinem
>Dafürhalten auch nicht die Buspuhr nutzen.

Das ist ein Irrtum. Im Einsatz hat der RTW Sonder- und Wegerechte, und diese
sind nicht unbedingt vom Einsatz des Sondersignals abhängig. Sicher wird in 99
von 100 Fällen eilig=Sondersignal bedeuten, aber zwingend ist das nicht.


.
>Also wenn ein Rettungswagen LEER von einem Einsatz zurückkommt, dann ist das
>nur ein Auto und kein Rettungswagen.

Dann ja. Aber das ist von Aussen nicht unbedingt ersichtlich.

Gruß
Thilo

R.Pohlen

unread,
Jul 4, 2003, 4:41:48 PM7/4/03
to
> > Ohne dieses Sondersignal hat er es auch nicht eilig und darf nach
> meinem
> > Dafürhalten auch nicht die Buspuhr nutzen.
>
> [ ] Du kennst den Unterschied zwischen Sonderrechten und Wegerechten
> (§§ 35, 38 StVO).

Was willst Du ? Im OP war definitiv gesagt worden, das er OHNE Sondersignal
fährt. Also ist die Frage nach dem Wegerecht schon mal überflüssig.
Sonderrecht hat er nach meinem dafürhalten, wie ja schon mehrmals
geschrieben, keine, wenn er nicht im Einsatz ist. Im Einsatz ist er aber
nur, wenn er mindestens Blaulicht anhat.


R.Pohlen

unread,
Jul 4, 2003, 4:52:35 PM7/4/03
to
> >Wenn ein Patient im Sterben liegt, fährt der Rettungswagen sicher
> >nicht ohne Sondersignal.
>
> Ob oder nicht er ein Sondersignal benutzt, liegt mehr oder weniger im
Ermessen
> des Fahrers.

Das denke ich nicht. Wenn ein RTW im Einsatz ist, muß er nach meinem Wissen
mindestens Blaulich anhaben, sonst darf er keine Sonderreche in Anspruch
nehmen.

> Wenn er der Meinung ist, durch Nutzung der Busspur ohne Signal
> genauso schnell oder schneller zu sein wie auf der regulären Fahrspur mit
> Signal, dann ist es ihm durch die StVO gestattet. Selbst ein Arzt im
> Zivilfahzeug hat diese Sodnerrechte, wenn es darum geht, Leben zu retten.

Wo in der StVO soll das den stehen ?
Da steht nur in §38, wann die blaues Blinklicht oder das Einsatzhorn
einschalten DÜRFEN. Mehr nicht.

> >Ohne dieses Sondersignal hat er es auch nicht eilig und darf nach meinem
> >Dafürhalten auch nicht die Buspuhr nutzen.
>
> Das ist ein Irrtum. Im Einsatz hat der RTW Sonder- und Wegerechte, und
diese
> sind nicht unbedingt vom Einsatz des Sondersignals abhängig. Sicher wird
in 99
> von 100 Fällen eilig=Sondersignal bedeuten, aber zwingend ist das nicht.

Wegerechte nach meinem Wissen sehr wohl. Ohne Sondersignal kein Wegerecht.
Sonst müßte ich ja beim erblicken eines RTW sofort "freie Bahn" schaffen,
was aber wohl Schwachsinnig wäre.

> >Also wenn ein Rettungswagen LEER von einem Einsatz zurückkommt, dann ist
das
> >nur ein Auto und kein Rettungswagen.
>
> Dann ja. Aber das ist von Aussen nicht unbedingt ersichtlich.

Und eben drum meine ich, das der Gesetzgeber gesagt hat, wenn er in einem
Einsatz ist, muß er mindestens blaues Blinklicht einschalten, damit auch
alle wissen, was Sache ist.


R.Pohlen

unread,
Jul 4, 2003, 4:53:54 PM7/4/03
to
> >Das Rote Kreuz spielt Taxi ? Haben die den ne Konzession ? Und ein Taxi
> >Schild drauf ?
> >Würde mich doch sehr wundern.
> >Vor allem, da ein Taxi erheblich billiger fährt, als ein Krankenwagen.
>
> Es soll ja Kranke geben, die liegend transportiert werden müssen.

Sicher. Aber dann ist das keine Taxi fahrt, sondern ein Krankentransport.

> Dann ist ein "gewöhnliches" Taxi eher unpassend und DRK, ASB, JUH und wie
sie
> alle heissen, übernehmen den Transport.

Transport sicher. Aber sie spielen nicht Taxi. Vor allem kann nur Taxi
spielen, wer ein Schild auf dem Dach hat und ein Taxameter eingebaut hat.


Torsten Gronau

unread,
Jul 5, 2003, 8:19:11 AM7/5/03
to
R.Pohlen schrieb:

> Ohne dieses Sondersignal hat er es auch nicht eilig und darf nach meinem
> Dafürhalten auch nicht die Buspuhr nutzen.
> Also wenn ein Rettungswagen LEER von einem Einsatz zurückkommt, dann ist das
> nur ein Auto und kein Rettungswagen.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert manchmal die Rechtsfindung :-).
s. § 35 StVO, hier bes. Absatz 5 a.

Für Rettungsdienste gilt, dass sie Sonderrechte nur in Anspruch nehmen
dürfen zur Rettung von Menschenleben oder zur Abwehr schwerer
gesundheitlicher Schäden. Sonderrechte heißt, dass die Fahrzeugführer in
diesem Fall von den Vorschriften der StVO befreit sind. Das hat
rechtsdogmatisch nichts mit dem Einschalten des Sondersignals (geregelt
in § 38 StVO) zu tun. Allerdings fällt mir absolut kein Fall ein, wo
eine Rettungswagenbesatzung um ein Menschenleben ringt, aber keine
Sondersignale einsetzt. Insofern ist die Vermutung schon begründet, dass
hier die Busspur verbotswidrig benutzt wurde, um schneller voranzukommen.

Anders sieht das im übrigen bei Polizei und Feuerwehr aus. Dort ist die
Inanspruchnahme von Sonderrechten in keinster Weise zwingend an das
Einschalten von Blaulicht oder Blaulicht und Martinshorn gebunden. Auch
die rechtliche Hürde ist deutlich geringer als für den rettungsdienst.
Bei Polizei und Feuerwehr reicht bereits aus, dass es zur Wahrnehmung
hoheitlicher Aufgaben erforderlich war, sich über die ein oder andere
Verkehrsvorschrift hinwegzusetzen.


Gruß

Torsten Gronau

ThiloBStern

unread,
Jul 5, 2003, 10:56:11 AM7/5/03
to
Im Artikel <be6fnv$317$05$1...@news.t-online.com>, Torsten Gronau
<Torsten...@t-online.de> schreibt:

>Allerdings fällt mir absolut kein Fall ein, wo
>eine Rettungswagenbesatzung um ein Menschenleben ringt, aber keine
>Sondersignale einsetzt. Insofern ist die Vermutung schon begründet, dass
>hier die Busspur verbotswidrig benutzt wurde, um schneller voranzukommen.

Die Vermutung legte sich sicher nahe, allein, es fehlten bisher die Beweise.

Gruß
Thilo

ThiloBStern

unread,
Jul 5, 2003, 10:56:12 AM7/5/03
to
Im Artikel <be4pfo$7te$06$1...@news.t-online.com>, "R.Pohlen"
<r.po...@starbaseone.de> schreibt:

>Vor allem kann nur Taxi
>spielen, wer ein Schild auf dem Dach hat und ein Taxameter eingebaut hat.

Der spielt dann aber nicht Taxi, der ist eines.

Gruß
Thilo

Michael A. Heier

unread,
Jul 6, 2003, 10:50:23 AM7/6/03
to
"R.Pohlen" <r.po...@starbaseone.de> schrieb im Newsbeitrag
news:be4op2$ts3$04$1...@news.t-online.com...

> Im Einsatz ist er aber nur, wenn er mindestens Blaulicht anhat.

[X] Du irrst immer noch.

Gruß
Micha


Michael A. Heier

unread,
Jul 6, 2003, 10:51:10 AM7/6/03
to
"R.Pohlen" <r.po...@starbaseone.de> schrieb im Newsbeitrag
news:be4pd8$kfr$03$1...@news.t-online.com...

> Das denke ich nicht. Wenn ein RTW im Einsatz ist, muß er nach meinem
Wissen
> mindestens Blaulich anhaben, sonst darf er keine Sonderreche in
Anspruch
> nehmen.

[X] Du irrst immer noch.
[X] Du bist unbelehrbar.

Gruß
Micha


R.Pohlen

unread,
Jul 9, 2003, 7:21:18 AM7/9/03
to
> > Das denke ich nicht. Wenn ein RTW im Einsatz ist, muß er nach meinem
> Wissen
> > mindestens Blaulich anhaben, sonst darf er keine Sonderreche in
> Anspruch
> > nehmen.
>
> [X] Du irrst immer noch.
> [X] Du bist unbelehrbar.

Und Du solltest nicht soviel dummes Zeug labbern, sondern Dir mal den TITEL
dieser newsgroup ansehen.
Rechtswesen->DISKURS.
Das bedeutet soviel wie "Hier ist Diskutieren erwünscht."
Und Diskutieren heist auch, das man Meinungen austauscht.

Also nimm deine Nase mal wiede rrunter und sei nicht so überheblich.


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