kann mir jemand sagen, wann jemandem eine MPU aufgezwunden werden kann?
Hab gehört, dass dazu kein Verstoß im eigentlichen Verkehr vorliegen
muss. Konkret handelt es sich um den Fall, dass jemandem eine MPU
aufgedrückt wurde, der "nur" wegen dem Kauf von "weichen" Drogen vor
Gericht stand. Gibts das wirklich?
Jemand Ideen & Hinweise?
Vielen Dank,
Jens
>Jemand Ideen & Hinweise?
FeV § 11 sollte deine Fragen dahingehend beantworten.
Ich sehe den Erwerb und Besitz von Drogen als Straftat im Zshg. mit der
Kraftfahrereignung und der zust. Verwaltungsmensch wohl auch.
Dadurch wäre die Anordnung einer MPU durchaus drin.
Gruß
Thilo
> kann mir jemand sagen, wann jemandem eine MPU aufgezwunden werden kann?
> Hab gehört, dass dazu kein Verstoß im eigentlichen Verkehr vorliegen
> muss. Konkret handelt es sich um den Fall, dass jemandem eine MPU
> aufgedrückt wurde, der "nur" wegen dem Kauf von "weichen" Drogen vor
> Gericht stand. Gibts das wirklich?
Ja, das gibt's wirklich. Immerhin muss man davon ausgehen, dass Drogen
Langzeitwirkungen haben, die dann auch auf die Fahrereignung
ausstrahlen. Die Rechtsprechung hat zwischenzeitlich aber festgelegt,
dass der Konsum von hin und wieder etwas Haschisch noch keine MPU-
Anordnung begründet. Bis vor einiger Zeit war es Usus, dass jeder, der
mit einem Krümel Hasch aufgegriffen wurde, zur MPU geschickt wurde.
Torsten