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Sonderrechte im Straßenverkehr

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Marcel Debrus

unread,
Mar 29, 2005, 12:13:13 PM3/29/05
to
hallo

soeben habe ich auf der A4 Köln-Aachen Höhe AS Eschweiler folgendes erlebt:
Aufgrund eines Verkehrsunfalls im Baustellenbereich kam es zu einem
Stau. Jeder von uns weiß ja, was man dann machen muss, wenn sich von
hinten Rettungswagen nähern. - Man bildet eine Rettungsgasse und hält
die die Fahrbanmitte frei. Von hinten kam nun ein RTW - allerdings ein
belgischer mit Blaulicht und Martinshorn. Meine Frage ist nun: Haben
ausländische Rettungsfahrzeuge (in diesem Falle der belgischer RTW) hier
gleiche Rechte wie bundesdeutsche RTWS/Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge
im Einsatz? Sind grundsätzlich in der EU alle Einsatzkräfte berechtigt,
sich in gleicher Weise den Weg frei zu machen ?
Marcel

Robert Kawka

unread,
Mar 29, 2005, 5:35:36 PM3/29/05
to
Marcel Debrus schrieb:

> Meine Frage ist nun: Haben
> ausländische Rettungsfahrzeuge (in diesem Falle der belgischer RTW) hier
> gleiche Rechte wie bundesdeutsche RTWS/Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge
> im Einsatz?

IANAL, aber das würde mich nicht wirklich interessieren. Jeder sollte
ALLEN Rettungskräften behilflich sein.
Kurz gesagt:
Not kennt kein Gebot.

Viele Grüße,
Robert
--
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß TCPA verhindert werden muß.

Torsten Gronau

unread,
Apr 4, 2005, 5:48:41 AM4/4/05
to
Marcel Debrus schrieb:

> Meine Frage ist nun: Haben
> ausländische Rettungsfahrzeuge (in diesem Falle der belgischer RTW) hier
> gleiche Rechte wie bundesdeutsche RTWS/Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge
> im Einsatz? Sind grundsätzlich in der EU alle Einsatzkräfte berechtigt,
> sich in gleicher Weise den Weg frei zu machen ?

Es gibt eine Vielzahl von Verordnungen und bilateralen Verträgen,
insbesondere in Grenzgebieten. Selbst wenn der belgische
Rettungswagenfahrer expressis verbis nicht von den Vorschriften der
deutschen StVO ausgenommen sein sollte, so kann er sich auf den
Notstandsparagraphen berufen (§ 34 StGB), wenn er einen schwerkanken
Menschen in eine Klinik bringen muss, der möglicherweise versterben
würde, wenn der Rtw sich in den Stau hinten anstellen müsste.
Geh also mal davon aus, dass es o.K. ist.


Torsten

Peter Dunkel

unread,
Apr 3, 2005, 4:10:47 AM4/3/05
to
Marcel Debrus schrieb:

Hallo Marcel,

das Recht besitzen die Einsatzkräfte nur gegenüber uneinsichtigen
Zeitgenossen, die "normalen" Menschen folgen der Bitte, Platz zu machen
schon aus der Erkenntnis, dass sie auch mal dringend auf einen
Rettungswagen warten müssen könnten.

Es kann übrigens sein, dass der RTW gar nicht auf dem Weg zu dem Unfall
war, sondern einen zeitkritischen Transport (Verlegung in eine
Spezialklinik, Organ-Transport etc.) durchführte.

Das Recht eines RTW leitet sich nicht vom Kennzeichen sondern von der
Aufgabe ab, Deine Pflicht zum Platz machen auch nicht aus der StVO
sondern weil jemand, der einen RTW behindert hierdurch die Rettung von
Menschenleben verhindern könnte.

mfg Peter

Marcel Debrus

unread,
May 2, 2005, 2:40:14 PM5/2/05
to
Peter Dunkel schrieb:

> Marcel Debrus schrieb:
>
>> soeben habe ich auf der A4 Köln-Aachen Höhe AS Eschweiler folgendes
>> erlebt:
>> Aufgrund eines Verkehrsunfalls im Baustellenbereich kam es zu einem
>> Stau. Jeder von uns weiß ja, was man dann machen muss, wenn sich von
>> hinten Rettungswagen nähern. - Man bildet eine Rettungsgasse und hält
>> die die Fahrbanmitte frei. Von hinten kam nun ein RTW - allerdings ein
>> belgischer mit Blaulicht und Martinshorn. Meine Frage ist nun: Haben
>> ausländische Rettungsfahrzeuge (in diesem Falle der belgischer RTW)
>> hier gleiche Rechte wie bundesdeutsche RTWS/Polizei- und
>> Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz? Sind grundsätzlich in der EU alle
>> Einsatzkräfte berechtigt, sich in gleicher Weise den Weg frei zu machen ?
>
>
> Hallo Marcel,
>
> das Recht besitzen die Einsatzkräfte nur gegenüber uneinsichtigen
> Zeitgenossen, die "normalen" Menschen folgen der Bitte, Platz zu machen
> schon aus der Erkenntnis, dass sie auch mal dringend auf einen
> Rettungswagen warten müssen könnten.
>
> Es kann übrigens sein, dass der RTW gar nicht auf dem Weg zu dem Unfall
> war, sondern einen zeitkritischen Transport (Verlegung in eine
> Spezialklinik, Organ-Transport etc.) durchführte.
>
ok daran habe ich nicht gedacht...

sag mal: Peter Dunkel - die Fahrschule in Erftstadt?
falls ja: LOL Dank dir hatte ich ein halbes Jahr einen schüler, der
regelmäßigesZuspätkommen mit: "ich hatte Fahrschule" begründete..

SCNR

Marcel

Mario Fitzner

unread,
May 22, 2005, 7:00:49 AM5/22/05
to
Ich weiss und kenne die besonderen Abmachungen zwischen Deutschland und
Belgien nicht.
Wir fahren auch ziemlich oft mit Sonderrechten nach Belgien, nur benötigen
wir aus rechtlichen Schritten mindestens ein Begleitfahrzeug ab der Grenze.
Zurück dürfen wir alleine fahren.
Ich könnte mir allerdings denken, da jedes Land andere Vorschriften mit dem
Einbau von Sonderrechtsanlagen und Signalen hat, das die belgischen
Fahrzeuge, die übrigens fast jeden Tag auf dem Weg nach Dänemark / Schweden
unterwegs sind (warum weiss ich nicht, denke mal Rückholdienst) auch ein
Begleitfahrzeug in Deutschland brauchen wenn sie einmal quer durchfahren,
als Absicherung!
Aber ich werde mich mal weiterhin umhören und nächste Woche ein Ergebniss
hier posten!

Gruss Mario


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Mario Fitzner

unread,
May 22, 2005, 7:06:58 AM5/22/05
to
Ich weiss und kenne die besonderen Abmachungen zwischen Deutschland und
Belgien nicht.
Wir fahren auch ziemlich oft mit Sonderrechten nach Belgien, nur benötigen
wir aus rechtlichen Aspekten mindestens ein Begleitfahrzeug ab der Grenze.
Zurück dürfen wir alleine fahren. Diese müssen über das auswärtige Amt in
Belgien geordert werden! Meist kommen zwei Polizeiwagen, eines als
vorausfahrendes und eines als hintere Absicherung!

Ich könnte mir allerdings denken, da jedes Land andere Vorschriften mit dem
Einbau von Sonderrechtsanlagen und Signalen hat, das die belgischen
Fahrzeuge, die übrigens fast jeden Tag auf dem Weg nach Dänemark / Schweden
unterwegs sind (warum weiss ich nicht, denke mal Rückholdienst) auch ein
Begleitfahrzeug in Deutschland brauchen wenn sie einmal quer durchfahren,
als Absicherung!
Aber ich werde mich mal weiterhin umhören und nächste Woche ein Ergebniss
hier posten! Habe mir bishier noch keine Gedanken hierum gemacht!

Gruss Mario


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