soeben habe ich auf der A4 Köln-Aachen Höhe AS Eschweiler folgendes erlebt:
Aufgrund eines Verkehrsunfalls im Baustellenbereich kam es zu einem
Stau. Jeder von uns weiß ja, was man dann machen muss, wenn sich von
hinten Rettungswagen nähern. - Man bildet eine Rettungsgasse und hält
die die Fahrbanmitte frei. Von hinten kam nun ein RTW - allerdings ein
belgischer mit Blaulicht und Martinshorn. Meine Frage ist nun: Haben
ausländische Rettungsfahrzeuge (in diesem Falle der belgischer RTW) hier
gleiche Rechte wie bundesdeutsche RTWS/Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge
im Einsatz? Sind grundsätzlich in der EU alle Einsatzkräfte berechtigt,
sich in gleicher Weise den Weg frei zu machen ?
Marcel
> Meine Frage ist nun: Haben
> ausländische Rettungsfahrzeuge (in diesem Falle der belgischer RTW) hier
> gleiche Rechte wie bundesdeutsche RTWS/Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge
> im Einsatz?
IANAL, aber das würde mich nicht wirklich interessieren. Jeder sollte
ALLEN Rettungskräften behilflich sein.
Kurz gesagt:
Not kennt kein Gebot.
Viele Grüße,
Robert
--
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß TCPA verhindert werden muß.
Es gibt eine Vielzahl von Verordnungen und bilateralen Verträgen,
insbesondere in Grenzgebieten. Selbst wenn der belgische
Rettungswagenfahrer expressis verbis nicht von den Vorschriften der
deutschen StVO ausgenommen sein sollte, so kann er sich auf den
Notstandsparagraphen berufen (§ 34 StGB), wenn er einen schwerkanken
Menschen in eine Klinik bringen muss, der möglicherweise versterben
würde, wenn der Rtw sich in den Stau hinten anstellen müsste.
Geh also mal davon aus, dass es o.K. ist.
Torsten
Hallo Marcel,
das Recht besitzen die Einsatzkräfte nur gegenüber uneinsichtigen
Zeitgenossen, die "normalen" Menschen folgen der Bitte, Platz zu machen
schon aus der Erkenntnis, dass sie auch mal dringend auf einen
Rettungswagen warten müssen könnten.
Es kann übrigens sein, dass der RTW gar nicht auf dem Weg zu dem Unfall
war, sondern einen zeitkritischen Transport (Verlegung in eine
Spezialklinik, Organ-Transport etc.) durchführte.
Das Recht eines RTW leitet sich nicht vom Kennzeichen sondern von der
Aufgabe ab, Deine Pflicht zum Platz machen auch nicht aus der StVO
sondern weil jemand, der einen RTW behindert hierdurch die Rettung von
Menschenleben verhindern könnte.
mfg Peter
sag mal: Peter Dunkel - die Fahrschule in Erftstadt?
falls ja: LOL Dank dir hatte ich ein halbes Jahr einen schüler, der
regelmäßigesZuspätkommen mit: "ich hatte Fahrschule" begründete..
SCNR
Marcel
Gruss Mario
Gruss Mario