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Versicherungsschutz nach kurzfristiger Abmeldung

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Florian Hirschberg

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Feb 21, 2005, 1:51:04 PM2/21/05
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Hallo,

Ich habe mir vor kurzem ein zweites Fahrezug gekauft. Dieses Fahrzeug
habe ich auf meinem Grundstück abgestellt und in der darauffolgenden
Woche abgemeldet. Heute (eine Woche später) musste ich feststellen das
die Seitenscheibe eingeschlagen ist, und die komplette Lederausstattung
sowie das Lenkrad und der Schaltknauf fehlen.
Die Frage ist nun, gibt es irgendeine Möglichkeit die Versicherung für
den Schaden aufkommen zu lassen? Oder ist sämtlicher Versicherungsschutz
sofort nach Abmeldung erloschen?

Mfg
Florian Hirschberg

Andreas Bockelmann

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Feb 27, 2005, 6:53:01 AM2/27/05
to
Florian Hirschberg schrieb:

[Fahrzeug nach Abmeldung ausgeraubt]

So dämlich es klingen mag, aber schnack mal einen Vertreter Deiner
Versicherung an. In der Regel bekommst Du zumindest eine Info ob, und
wenn ja wie, dieser Fall in Deinem Verragsverhältnis geregelt iist.


--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
F/V +49-69-13306797291

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