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Polizeiwillkür

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Kerstin Hansche

unread,
Jul 29, 2004, 4:55:39 PM7/29/04
to
Hallo,

vor einigen Tagen wurde mein Auto abgeschleppt, weil ich weniger als 15 m von einem
Haltestellenschild parkte. Ich war mir keiner Schuld bewußt, weil ich dachte, es wären 10 m
einzuhalten und parkte dort bis zum Abschleppen fast 2 Tage.

Genau an der gleichen Stelle habe ich heute ein Auto gesehen, daß nur mit einen Knöllchen
bestraft wurde.

Ist es nicht unverhältnismäßig mein Auto abschleppen zu lassen wenn im 20 Minutentakt 2 Tage
lang mein Auto keinen Bus behindert hat? So eine große Gefahr kann mein Auto also nicht
dargestellt haben. Das Abschleppen fand selbstverständlich nach 18:00 statt, wo es am teuersten
ist. Ein Knöllchen habe ich zwischenzeitlich nicht erhalten, da ich mein Auto öfters gesehen
habe.

Wieso gibt es ein unterschiedliches Strafmaß für den gleichen Verstoß?

Kann mir jemand sagen ob man Chancen hat gegen diese Abzockerei was zu unternehmen? Wo muß man
sich hinwenden?

Vielen Dank
Kerstin

ThiloBStern

unread,
Jul 30, 2004, 12:21:00 PM7/30/04
to
Im Artikel <cebohf$6sv$02$1...@news.t-online.com>, "Kerstin Hansche"
<Kerstin...@T-Online.de> schreibt:

>vor einigen Tagen wurde mein Auto abgeschleppt, weil ich weniger als 15 m von
>einem
>Haltestellenschild parkte. Ich war mir keiner Schuld bewußt, weil ich dachte,
>es wären 10 m
>einzuhalten und parkte dort bis zum Abschleppen fast 2 Tage.
>

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Du solltest das Ganze ja mal gelernt
haben.

>Genau an der gleichen Stelle habe ich heute ein Auto gesehen, daß nur mit
>einen Knöllchen
>bestraft wurde.
>

Und da es sich um eine OWi handelt, hast du keinen rechtlichen Anspruch darauf,
daß JEDER bestraft wird.

>Ist es nicht unverhältnismäßig mein Auto abschleppen zu lassen wenn im 20
>Minutentakt 2 Tage
>lang mein Auto keinen Bus behindert hat?

Darüber lässt sich sicherlich streiten.

>So eine große Gefahr kann mein Auto
>also nicht
>dargestellt haben.

Ich gehe davon, aus daß es gar keine Gefahr, sondern eine Verkehrsbehinderung
darstellte.

>Das Abschleppen fand selbstverständlich nach 18:00 statt,
>wo es am teuersten
>ist.

Versuch's nach 22 Uhr oder an Sonntagen, da wird's noch teuerer. Für das WO
bist im übrigen alleine du verantwortlich.

>Ein Knöllchen habe ich zwischenzeitlich nicht erhalten, da ich mein Auto
>öfters gesehen
>habe.
>

Spätestens zum Abschleppen hast du eines bekommen.
Du hast kein Anrecht darauf, sofort "bestraft" zu werden. Zumal der Verstoß ja
deutlich längere Zeit andauerte - bis er von der Behörde durch eine Maßnahme
beendet wurde.

>Wieso gibt es ein unterschiedliches Strafmaß für den gleichen Verstoß?
>

Weil das deutsche Recht es so zulässt.

>Kann mir jemand sagen ob man Chancen hat gegen diese Abzockerei was zu
>unternehmen? Wo muß man
>sich hinwenden?

Ich empfehle den Anwalt deines Vertrauens - welcher aber auch wieder mit Kosten
verbunden ist.
Ein gutes Mittel gegen derartige Kosten wäre aber in jedem Falle, sich an die
StVO zu halten. Und gegebenenfalls das Gedächtnis diesbezüglich mal wieder
aufzufrischen.

Gruß
Thilo

Torsten Gronau

unread,
Aug 17, 2004, 11:27:21 AM8/17/04
to
Kerstin Hansche schrieb:

> Ist es nicht unverhältnismäßig mein Auto abschleppen zu lassen wenn im 20 Minutentakt 2 Tage
> lang mein Auto keinen Bus behindert hat? So eine große Gefahr kann mein Auto also nicht
> dargestellt haben. Das Abschleppen fand selbstverständlich nach 18:00 statt, wo es am teuersten
> ist. Ein Knöllchen habe ich zwischenzeitlich nicht erhalten, da ich mein Auto öfters gesehen
> habe.


Wird ein Rechtsverstoß, je länger er dauert, gravierender oder weniger
gravierend?
Nach meiner Auffassung wird er gravierender und irgendwann ist er dann
so gravierend, dass er von staatlicher Stelle beendet werden muss. So
sieht es im übrigen auch die Rechtsprechung.

Aus der Tatsache, dass der Verstoß eine Zeitlang toleriert wurde, weil
er keine oder nur geringe Beinträchtigungen verursachte, lässt sich
sozusagen kein stillschweigende, straflose Duldung des Verstoßes auf
Dauer herleiten. Es ist durchaus üblich und auch rechtlich als
einwandfrei befunden, dass Fahrzeuge nach Stunden oder Tagen
Dauerverstoßes abgeschleppt/ umgesetzt werden dürfen. Die Vermutung, es
müsse immer eine konkrete Behinderung oder Gefährdung anderer vorliegen
ist absolut falsch.


> Wieso gibt es ein unterschiedliches Strafmaß für den gleichen Verstoß?

Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. Derjenige, der
10 Minuten nach Abbau einer Geschwindigkeitsüberwachung an der Stelle
vorbeirast, an der man selbst kurz vorher geblitzt wurde, hat eben Glück
gehabt. Insbesondere im Ordnungswidrigkeitenbereich gilt das sogenannte
Opportunitätsprinzip, heißt keinen absoluten Verfolgungszwang sondern
ein Ermessen der Überwachungskräfte.


>
> Kann mir jemand sagen ob man Chancen hat gegen diese Abzockerei was zu unternehmen? Wo muß man
> sich hinwenden?


Variante 1: Eine StVO kaufen und sich bezüglich der Vorschriften auf den
neuesten Stand bringen. Darüber hinaus sich fest vornehmen, diese Regeln
einzuhalten. Bei Mißachtung (gilt auch fahrlässig) der Regeln
sportlichen Geist aufbringen, wenn man erwischt wird (mal gewinnt man,
mal verliert man).

Variante 2:

- Beschwerde an den Vorgesetzten der entsprechenden Polizeidienststelle
(sinnlos)
- Widerspruch gegen den Leistungsbescheid einlegen (hohes Kostenrisiko,
geringe Erfolgsaussicht)
- Schreiben an alle gerne genommenen Stellen (Polizeipräsident,
Innenminister, Petitionsausschuss, Bundespräsident, Uno u.s.w. -> hebt
bei einigen Mitbürgern ihr Selbstwertgefühl, ändert aber rein gar
nichts.

Torsten

Peter Gwozdz

unread,
Aug 17, 2004, 12:33:51 PM8/17/04
to
Hallo,

ich kann hier an dieser Stelle meinem Vorschreiber nur recht geben.

Im vorliegenden Fall kann - dies muss aber nicht so gewesen sein - reines
Glück gewesen sein, dass der PKW nicht viel früher abgeschleppt wurde. Gem.
dem Opportunitätsprinzip, welches im OWi Verfahren (im Gegegnsatz zum
Legalitätsprinzip) exisistiert, besteht das Einschreiten nach Ermessen des
Verstoßes und des jeweiligen Beamten.
Was also für den einen Beamten noch "tolerabel" ist, kann für einen weiteren
Kollegen bereits die Würdigung einer OWi sein. Beide bewegen sich dabei auf
rechtlich einwandfreiem Boden.
Weiterhin sind im Bereich der Ausführung noch einige Unterschiede zu sehen.
Es kann dabei von einer mündlichen Verwarnung, über eine Verwarngeld , bis
hin zur OWi - Anzeige gehen.

Im vorliegenden Fall kann es möglich sein, dass sich einer der
Verkehrsteilnehmer (Fußgänger ... etc.) über das dort abgestellte Fahrzeug
beschwert hat. Dann ist es mit dem Opportunitätsprinzip nicht mehr so
einfach. Liegt nämlich eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
vor, muss zur Gefrahrenabwehr eingeschritten werden.

Fraglich ist sicherlich, ob der PKW hätte abgeschleppt werden müssen oder ob
ein Vesetzen im Sichtbereich hier nicht ausgereicht hätte. Über dieses
Prozedere entscheidet aber der Abschlepper mit. Wenn er der Meinung ist,
dass dies nicht so ohne Weiteres für ihn möglich ist, dann wird er den Wagen
einschleppen.

Ich wundere mich nur über die Aussage, dass bis jetzt noch keine
schriftliche Verwarnung (Bußgeld) eingegangen ist. Weil Abschleppen und den
begangenen Verkehrsverstoß nicht zu ahnden, würde m.E. keinen Sinn machen.


Gruß Peter
Pol.-Beamter

"Torsten Gronau" <Torsten...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:412223D9...@t-online.de...

ThiloBStern

unread,
Aug 18, 2004, 11:49:24 AM8/18/04
to
Im Artikel <cftc25$37n$1...@beech.fernuni-hagen.de>, "Peter Gwozdz"
<Peter....@feruni-hagen.de> schreibt:

>Fraglich ist sicherlich, ob der PKW hätte abgeschleppt werden müssen oder ob
>ein Vesetzen im Sichtbereich hier nicht ausgereicht hätte. Über dieses
>Prozedere entscheidet aber der Abschlepper mit. Wenn er der Meinung ist,
>dass dies nicht so ohne Weiteres für ihn möglich ist, dann wird er den Wagen
>einschleppen.

Hätte es finanziell einen Unterschied gemacht ?
Bei uns wird das Be- und Entladen berechnet, so daß Versetzen und Abschleppen
den gleichen Betrag kosten.
Und ein Mitspracherecht der Abschlepper gibt es bei uns m.W. auch nicht.

Gruß
Thilo

ThiloBStern

unread,
Aug 18, 2004, 11:49:24 AM8/18/04
to
Im Artikel <412223D9...@t-online.de>, Torsten Gronau
<Torsten...@t-online.de> schreibt:

>Wird ein Rechtsverstoß, je länger er dauert, gravierender oder weniger
>gravierend?
>Nach meiner Auffassung wird er gravierender und irgendwann ist er dann
>so gravierend, dass er von staatlicher Stelle beendet werden muss. So
>sieht es im übrigen auch die Rechtsprechung.
>

Das sind aber schon philosophische Betrachtungen...

>Aus der Tatsache, dass der Verstoß eine Zeitlang toleriert wurde, weil
>er keine oder nur geringe Beinträchtigungen verursachte, lässt sich
>sozusagen kein stillschweigende, straflose Duldung des Verstoßes auf
>Dauer herleiten.

Bis zum Zeitpunkt X haben sich vielleicht alle Busfahrer noch daran
vorbeimogeln können, aber dann kam ein Fahrer, der das nicht konnte (unfähig
oder technischer Defekt oder was auch immer) und plötzlich war die
Verkehrsbehinderung gegeben, die vorher so noch nicht empfunden wurde.
Und dann ist das Abschleppen doch ziemlich das einzige Mittel, das Abhilfe
verspricht, oder sehe ich das in diesem Fall dann zu "brutal" ?

Gruß
Thilo

Peter Gwozdz

unread,
Aug 18, 2004, 4:23:12 PM8/18/04
to
> Hätte es finanziell einen Unterschied gemacht ?
> Bei uns wird das Be- und Entladen berechnet, so daß Versetzen und
Abschleppen
> den gleichen Betrag kosten.
Das stimmt so nicht ganz, da beim Versetzen im Sichtbereich die
Standgebühren auf dem Sicherstellungsgelände entfallen würden.

> Und ein Mitspracherecht der Abschlepper gibt es bei uns m.W. auch nicht.

Ich glaube, dass man hier das Mitspracherecht nicht zu eng sehen sollte. Was
ich damit nur zum Ausdruck bringen wollte ist lediglich, dass es evtl.
garnicht geht (sei es aus technischen Gründen usw.). Dann hat der
Abschlepper in gewissem Maße doch ein "Mitspracherecht".

Gruß
Peter

"ThiloBStern" <thilo...@aol.com> schrieb im Newsbeitrag
news:20040818114924...@mb-m27.aol.com...

Torsten Gronau

unread,
Aug 19, 2004, 10:28:33 AM8/19/04
to

>
> Bis zum Zeitpunkt X haben sich vielleicht alle Busfahrer noch daran
> vorbeimogeln können, aber dann kam ein Fahrer, der das nicht konnte (unfähig
> oder technischer Defekt oder was auch immer) und plötzlich war die
> Verkehrsbehinderung gegeben, die vorher so noch nicht empfunden wurde.
> Und dann ist das Abschleppen doch ziemlich das einzige Mittel, das Abhilfe
> verspricht, oder sehe ich das in diesem Fall dann zu "brutal" ?


Es ist eben einer der großen Irrtümer, dass einer Abschleppanordnung
unbedingt eine konkrete Behinderung oder Gefährdung vorausgehen muss.
Der ganz normale Rechtsverstoß eines Kraftfahrers versetzt den Staat
(und seine Organe) in die Berechtigung, diesen Zustand des Unrechtes
zwangsweise zu beenden. Hier gelten zwar die Schranken des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der aber keineswegs derart eng
ausgelegt werden kann, dass ein staatliches Handeln nur auf konkrete
Behinderungen oder schlimmeres beschränkt ist und man sich ansonsten mit
der repressiven Verfolgung zufrieden geben muss.
Der Rest ist dann Einzelfallentscheidung.


Gruß

Torsten

ThiloBStern

unread,
Aug 19, 2004, 10:58:16 AM8/19/04
to
Im Artikel <cg0ds7$4q7$1...@beech.fernuni-hagen.de>, "Peter Gwozdz"
<Peter....@feruni-hagen.de> schreibt:

>> Bei uns wird das Be- und Entladen berechnet, so daß Versetzen und


>Abschleppen
>> den gleichen Betrag kosten.
>Das stimmt so nicht ganz, da beim Versetzen im Sichtbereich die
>Standgebühren auf dem Sicherstellungsgelände entfallen würden.
>

Letztere sind bei uns für die ersten drei Tage inklusive...
Also scheint auch das, wie vieles andere, davon abhängig zu sein, WO man denn
nun abgeschleppt wird.

Gruß
Thilo

ThiloBStern

unread,
Aug 19, 2004, 10:58:16 AM8/19/04
to
Im Artikel <4124B911...@t-online.de>, Torsten Gronau
<Torsten...@t-online.de> schreibt:

>Hier gelten zwar die Schranken des


>Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der aber keineswegs derart eng
>ausgelegt werden kann, dass ein staatliches Handeln nur auf konkrete
>Behinderungen oder schlimmeres beschränkt ist und man sich ansonsten mit
>der repressiven Verfolgung zufrieden geben muss.

Wie stehen denn die Chancen eines Bürgers, wegen einer unverhältnismässigen
Aktion sein Geld zurückzubekommen ?
Ich meine, allein das schlechte Vorbild des falsch geparkten Kfz, also rein
seine unrechtmässige Anwesenheit, macht das Abschleppen verhältnismässig, weil
ein Nachahmeffekt gegeben ist, der durch eine bloße Verwarnung nicht
ausreichend unterdrückt wird.

Gruß
Thilo

Torsten Gronau

unread,
Aug 20, 2004, 7:31:00 AM8/20/04
to
ThiloBStern schrieb:

> Wie stehen denn die Chancen eines Bürgers, wegen einer unverhältnismässigen
> Aktion sein Geld zurückzubekommen ?
> Ich meine, allein das schlechte Vorbild des falsch geparkten Kfz, also rein
> seine unrechtmässige Anwesenheit, macht das Abschleppen verhältnismässig, weil
> ein Nachahmeffekt gegeben ist, der durch eine bloße Verwarnung nicht
> ausreichend unterdrückt wird.


Korrekt. Und damit beantwortet sich die Frage fast von selbst.
Allerdings ist die Rechtsprechung zum Thema Abschleppen sehr diffus und
teilweise widersprüchlich. Es gibt immer wieder mal Einzelentscheidungen
unterer Instanzen, die sich Mindermeinungen anschließen. Insgesamt kommt
man ohne Klage kaum zu seinem Geld zurück und das Kostenrisiko ist bei
eher geringer Erfolgsaussicht hoch.

Mir war nur noch einmal wichtig, dass sich auch der Laie davon löst, ein
Abschleppen käme nur bei konkreten Behinderungen oder Gefährdungen in
Betracht und alles andere sei Polizeiwillkür. Es sei denn, man legt die
Handlungs- und Entscheidungsfreiheit eines Polizeibeamten im Rahmen des
Opportunitätsprinzips eben als Polizeiwillkür aus.

Gruß

Torsten

ThiloBStern

unread,
Aug 20, 2004, 4:14:00 PM8/20/04
to
Im Artikel <4125E0F4...@t-online.de>, Torsten Gronau
<Torsten...@t-online.de> schreibt:

>Es sei denn, man legt die


>Handlungs- und Entscheidungsfreiheit eines Polizeibeamten im Rahmen des
>Opportunitätsprinzips eben als Polizeiwillkür aus.

Wenn es gegen MICH geht, dann ist es immer reine Willkür ;-)

So jedenfalls sieht es die Mehrheit der Betroffenen für sich.
Diejenigen, welche sich selbst an die Nase fassen und zugeben, einen Fehler
gemacht zu haben, für den sie von Rechts wegen zahlen müssen, sind leider in
der Minderzahl.
Die lautstarke Mehrheit hält sich immer für vollkommen willkürlich unterdrückt
(so jedenfalls meine persönliche Erfahrung).

Gruß
Thilo

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