Angenommen, der Parkstreifen neben der Straße in der Stadt ist an einer
längeren Stelle durch $Halteverbot mit Zusatzschild "von 7-18 Uhr" und
"Anfahrt von Hotelgästen frei" beschildert.
Mal abgesehen davon, dass das Fahrzeug mit deutlich auswärtigem
Nummernschild und am frühen Morgen mit schon abgetauten Scheiben da
steht, obwohl es saukalt ist und die anderen Fahrzeuge in der Straße
alle noch Reif bis Eis tragen und abgesehen davon, dass der
Ticketschreiber sich nicht die Mühe macht, in dem knapp 10m entfernten
Hotel an der Rezeption zu fragen, ob das Auto einem angereisten Gast
gehört, sondern die versammelte Kundschaft am Straßenrand verarztet und
wieder verschwindet. Wie lange dürfte man auf so einem Platz stehen
bleiben, falls sich das Einchecken wegen abreisender Gäste verzögern
würde oder man erst mal das Gepäck auf's Zimmer schaffen wollte?
-Andreas
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>Halteverbot mit Zusatzschild "von 7-18 Uhr" und
>"Anfahrt von Hotelgästen frei" beschildert.
Da könnte schon das erste Problem liegen - weiss jemand, wie die "Anfahrt"
rechtlich genau definiert ist ?
>Wie lange dürfte man auf so einem Platz stehen
>bleiben, falls sich das Einchecken wegen abreisender Gäste verzögern
>würde oder man erst mal das Gepäck auf's Zimmer schaffen wollte?
Von der Definition Anfahrt mal abgesehen: in der StVO steht, daß wer sein Auto
verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
In meinen Augen ist AnFAHRT eben nur das Hinfahren. Taximässig eben. Hin,
Aussteigen und weg.
Aber da gibt es sicher eine präzise juristische Definition (schonmal über
Google oder so gesucht ?).
Wenn dein Haltverbot ein eingeschränktes war, darfst du in jedem Falle drei
Minuten dort halten (ohne das Auto zu verlassen).
Bei absolutem Haltverbot, was aber irgendwie der Ausnahmeregelung von der Logik
her widerspräche, eben gar nicht.
Leider habe ich keine Ahnung, wie die "Anfahrt" definiert ist.
Aber in jedem Fall würde ich persönlich Widerspruch einlegen und den
Sachverhalt darstellen, wenn ich nur zum Einchecken im Hotel war, was der
Portier oder so ja sicher auch wird bestätigen können.
Vielleicht hat der Sachbearbeiter im Ordnungsamt ja mehr Einsehen mit der Sache
als der Aussteller des Strafzettels.
Gruß
Thilo