Folgender Fall:
Innerorts in einem Wohngebiet kam es zu einem Unfall zwischen zwei PKW.
Ein PKW kam von rechts aus einer Strasse, die durch eine rote
Aufpflasterung auf der gesamten Länge und Breite der Strasse optisch
von der anderen Strasse abgegrenzt ist. Nun wird behauptet, der von
rechts kommende PKW müsste die Vorfahrt gewähren, da die Strasse durch
die farbliche Trennung in der Rangordnung unter der anderen Strasse
liegt.
Ist das so richtig und wenn ja, wo steht das ?
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Bye, MW.
>da die Strasse durch
>die farbliche Trennung in der Rangordnung unter der anderen Strasse
>liegt.
>
>Ist das so richtig und wenn ja, wo steht das ?
§ 10 StVO ?
Da steht was von einem "abgesenkten Bordstein".
Wenn die farbliche Trennung ein solcher Bordstein war, dann dürfte das hier
greifen.
Gruß
Thilo