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Werbungskosten: Fahrtkosten zum Arbeitsamt

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Bernd Kohlhaas

unread,
Feb 20, 2010, 10:29:41 AM2/20/10
to
Hallo,

bin seit 1.11.09 arbeitslos (ALG1); es gab in 2009 versch. Einladungen
des Arbeitsamtes mit Fahrtkostenerstattung (allerdings nur 0,20 Euro
pro gefahrenen km).

Ich hatte aber auch Fahrten ohne spezielle Einladung,
die nicht erstattet werden. Diese Fahrten waren aber notwendig.
Meine Meldung beim AAmt z.B. diente ganz sicher der Erzielung von
steuerpflichtigem Einkommen:

Nun hatte ich diese Fahrten sch�n aufgelistet, auch die Erstattungen.

Beim Finanzamt sagte man mir aber,
dies 'wird nicht angerechnet, sind keine Bewerbungskosten'
und hat es weggestrichen. Es wurde nicht etwa nach Beweisen gefragt!
H�tte ich auch zur Not beibringen k�nnen.

Ich habe mit versch. Begriffen gegoogelt, aber noch nichts
verwertbares gefunden.

Eine Antwort besagt:
'Weil sie nicht der Erzielung von steuerpflichtigem Einkommen dienen'
Da kann man grunds�tzlich anderer Meinung sein.

Sind zwar eher Peanuts, aber
warum sollen diese Kosten keine Werbungskosten sein?

--
Bernd Kohlhaas
B.Koh...@gmx.de

Matthias Reichelt

unread,
Apr 19, 2010, 12:07:32 PM4/19/10
to
"Bernd Kohlhaas" <B.Koh...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:hlov5g$kmn$03$1...@news.t-online.com...

> Hallo,
>
> bin seit 1.11.09 arbeitslos (ALG1); es gab in 2009 versch. Einladungen
> des Arbeitsamtes mit Fahrtkostenerstattung (allerdings nur 0,20 Euro
> pro gefahrenen km).
>
> Ich hatte aber auch Fahrten ohne spezielle Einladung,
> die nicht erstattet werden. Diese Fahrten waren aber notwendig.
> Meine Meldung beim AAmt z.B. diente ganz sicher der Erzielung von
> steuerpflichtigem Einkommen:
>
> Nun hatte ich diese Fahrten schön aufgelistet, auch die Erstattungen.

>
> Beim Finanzamt sagte man mir aber,
> dies 'wird nicht angerechnet, sind keine Bewerbungskosten'
> und hat es weggestrichen. Es wurde nicht etwa nach Beweisen gefragt!
> Hätte ich auch zur Not beibringen können.

>
> Ich habe mit versch. Begriffen gegoogelt, aber noch nichts
> verwertbares gefunden.
>
> Eine Antwort besagt:
> 'Weil sie nicht der Erzielung von steuerpflichtigem Einkommen dienen'
> Da kann man grundsätzlich anderer Meinung sein.

Hallo Bernd,
ALG I ist steuerfrei § 3 Nr. 2 EStG. Papa Staat mag darauf keine Steuern.
Jetzt willst Du die Kosten auch noch absetzen, von etwas, was Du behalten
darfst. Daher lässt er den Abzug nicht zu § 3c I EStG.

Liebe Grüße Matthias


Bernd Kohlhaas

unread,
Apr 20, 2010, 10:37:38 AM4/20/10
to
Hallo,

"Matthias Reichelt" schrieb

> ALG I ist steuerfrei § 3 Nr. 2 EStG. Papa Staat mag darauf keine
> Steuern.
> Jetzt willst Du die Kosten auch noch absetzen, von etwas, was Du
> behalten darfst. Daher lässt er den Abzug nicht zu § 3c I EStG.

Das sieht aber unser zuständiges Finanzamt offenbar etwas anders.

Habe gerade die Antwort vom FA bezüglich Einspruch zu versch. Punkten
erhalten.

Bezüglich Werbungskosten (Fahrten zur Arbeitsagentur) lautet die
schriftl. Antwort des FA:

Zitat:
1) Werbungskosten
Aufwendungen für Fahrten zur Agentur für Arbeit stellen Werbungskosten
dar. Eine Änderung der Einkommensteuerfestsetzung unterbleibt jedoch,
da der Betrag .... zu keiner Änderung der Einkommensteuer führt.
Zitat Ende

Also wegen Geringfügigkeit keine neue Berechnung, grundsätzlich aber
Anerkennung; ursprünglich war sofort gestrichen worden.

Eigentlich würde ich erwarten, dass verschiedene Sachbearbeiter des FA
in Grundsatzfragen auf einer Schiene liegen.

Und so grundsätzlich ist die Nichtabsetzbarkeit von Werbungskosten bei
Bezug von ALG I auch nicht zu sehen. Es können z.B. anlässlich einer
Fahrt zu einem Bewerbungsgespräch Fahrtkosten entstehen, welche von
der Arbeitsagentur nicht ersetzt werden, weil z.B. nicht rechtzeitig
Info an die Agentur ging oder die Höchstgrenzen erreicht sind.

Das ist m.E. auf jeden Fall absetzbar.

> Jetzt willst Du die Kosten auch noch absetzen, von etwas, was Du
> behalten darfst.

Das verstehe ich nicht so recht. Die Fahrtkosten ersetzt die Agentur
nur bei Einladung (und auch nur dann, wenn man Bescheid weiß und den
Sachbearbeiter im Amt um Fahrtkostenerstattung bittet). Es geht um
zusätzlich notwendige und auch begründbare Fahrten.

--
Bernd Kohlhaas
B.Koh...@gmx.de

Matthias Reichelt

unread,
Apr 22, 2010, 4:40:24 PM4/22/10
to
Hallo Bernd,

"Bernd Kohlhaas" <B.Koh...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:hqke87$aqg$02$1...@news.t-online.com...

> Hallo,
>
> "Matthias Reichelt" schrieb
>
>> ALG I ist steuerfrei § 3 Nr. 2 EStG. Papa Staat mag darauf keine
>> Steuern.
>> Jetzt willst Du die Kosten auch noch absetzen, von etwas, was Du
>> behalten darfst. Daher lässt er den Abzug nicht zu § 3c I EStG.
>
> Das sieht aber unser zuständiges Finanzamt offenbar etwas anders.
>
> Habe gerade die Antwort vom FA bezüglich Einspruch zu versch. Punkten
> erhalten.
>
> Bezüglich Werbungskosten (Fahrten zur Arbeitsagentur) lautet die
> schriftl. Antwort des FA:
>
> Zitat:
> 1) Werbungskosten
> Aufwendungen für Fahrten zur Agentur für Arbeit stellen Werbungskosten
> dar. Eine Änderung der Einkommensteuerfestsetzung unterbleibt jedoch,
> da der Betrag .... zu keiner Änderung der Einkommensteuer führt.
> Zitat Ende

Ich bin entsetzt!!!! Also spinne ich jetzt, oder ist das ein Fall für den
Rechnungshof!
Was sagt die Steuergemeinde dazu? Ich bleibe dabei:
Steuerfreies ALG I kann auch Kosten erfordern, jedoch liegt kein Abzug bei
der Steuer vor § 3c EStG.

> Also wegen Geringfügigkeit keine neue Berechnung, grundsätzlich aber
> Anerkennung; ursprünglich war sofort gestrichen worden.
>
> Eigentlich würde ich erwarten, dass verschiedene Sachbearbeiter des FA
> in Grundsatzfragen auf einer Schiene liegen.
>
> Und so grundsätzlich ist die Nichtabsetzbarkeit von Werbungskosten bei
> Bezug von ALG I auch nicht zu sehen. Es können z.B. anlässlich einer
> Fahrt zu einem Bewerbungsgespräch Fahrtkosten entstehen, welche von
> der Arbeitsagentur nicht ersetzt werden, weil z.B. nicht rechtzeitig
> Info an die Agentur ging oder die Höchstgrenzen erreicht sind.
>
> Das ist m.E. auf jeden Fall absetzbar.

das ist auch ein ganz anderer Fall. Im Ausgangsthreat ging´s um Fahrten zur
Agentur.
Vorstellungsgespräche sind Werbungskosten, keine Frage.

>
>> Jetzt willst Du die Kosten auch noch absetzen, von etwas, was Du
>> behalten darfst.
>
> Das verstehe ich nicht so recht. Die Fahrtkosten ersetzt die Agentur
> nur bei Einladung (und auch nur dann, wenn man Bescheid weiß und den
> Sachbearbeiter im Amt um Fahrtkostenerstattung bittet). Es geht um
> zusätzlich notwendige und auch begründbare Fahrten.

Das verstehe ich nun wieder nicht. Also geht es nun um Fahrten zur Agentur.
Was sind zusätzliche, notwendige, begründbare Fahrten?

Gruß Matthias


Bernd Kohlhaas

unread,
Apr 23, 2010, 1:02:29 AM4/23/10
to
Hallo,

"Matthias Reichelt" schrieb

> das ist auch ein ganz anderer Fall. Im Ausgangsthreat ging´s um
> Fahrten zur Agentur.

Ja.

> Vorstellungsgespräche sind Werbungskosten, keine Frage.

Ich war/bin nur der Meinung, dass beides in eine Schublade gehört,
aber lassen wird das mal beiseite.

> Das verstehe ich nun wieder nicht. Also geht es nun um Fahrten zur
> Agentur.
> Was sind zusätzliche, notwendige, begründbare Fahrten?

Ich meine damit Fahrten zum AAmt, die sachlich notwendig und
begründbar sind, jedoch nicht vom AAmt ersetzt werden, so z.B. die
erste Arbeitslos-Meldung.
Persönliches Erscheinen ist notwendig, weil man z.B. den
Personalausweis vorlegen muss.

Die Meldung ist nicht nur notwendig, um ALG zu erhalten, sondern auch
um verschiedene Papiere auszufüllen und Fragen zu beantworten, die zur
Arbeitsuchend-Meldung und zur Profil-Erstellung notwendig sind. Dies
wiederum dient der Findung einer neuen sozialversicherungspflichtigen
Tätigkeit, ebenso wie ein Bewerbungsgespräch!

--
Bernd Kohlhaas
B.Koh...@gmx.de

Matthias Reichelt

unread,
Apr 23, 2010, 2:31:57 AM4/23/10
to
Hallo Bernd,
"Bernd Kohlhaas" <B.Koh...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:hqr9lf$4si$00$1...@news.t-online.com...

> Hallo,
>
> "Matthias Reichelt" schrieb
>
>> das ist auch ein ganz anderer Fall. Im Ausgangsthreat ging´s um
>> Fahrten zur Agentur.
>
> Ja.
>
>> Vorstellungsgespräche sind Werbungskosten, keine Frage.
>
> Ich war/bin nur der Meinung, dass beides in eine Schublade gehört,
> aber lassen wird das mal beiseite.

Bitte unbedingte Trennung vornehmen.
Vorstellungsfahrten = Werbungskosten (vorweggenommene)
Fahrten zum AAmt = keine WK, weil es sich um steuerfreie Leistungen handelt.

>
>> Das verstehe ich nun wieder nicht. Also geht es nun um Fahrten zur
>> Agentur.
>> Was sind zusätzliche, notwendige, begründbare Fahrten?
>
> Ich meine damit Fahrten zum AAmt, die sachlich notwendig und
> begründbar sind, jedoch nicht vom AAmt ersetzt werden, so z.B. die
> erste Arbeitslos-Meldung.
> Persönliches Erscheinen ist notwendig, weil man z.B. den
> Personalausweis vorlegen muss.
>
> Die Meldung ist nicht nur notwendig, um ALG zu erhalten, sondern auch
> um verschiedene Papiere auszufüllen und Fragen zu beantworten, die zur
> Arbeitsuchend-Meldung und zur Profil-Erstellung notwendig sind. Dies
> wiederum dient der Findung einer neuen sozialversicherungspflichtigen
> Tätigkeit, ebenso wie ein Bewerbungsgespräch!

Die Profilerstellung fällt noch in der steuerfreien Bezug, da (noch) kein
konkreter Zusammenhang mit einer möglichen steuerpflichtigen
Tätigkeit besteht. Erst wenn ein Bezug möglich ist (Vorstellungsgespräch)
liegen WK vor.

Gruß Matthias


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