Sven Gottwald schrieb:
>
> * Quoting Michael Schulz <M.Schulz...@web.de>:
> > ich habe folgendes Problem : Ich und meine Frau sind beide ganztägig
> > berufstätig und benötigen eine Betreuung für die siebenjährige Tochter.
> > Dabei dachten wir an ein Au Pair Mädchen.
> >
> > Inwieweit sind die Kosten dafür (Taschengeld, Verpflegung, Versicherung,
> > eigenes Zimmer usw.) steuerlich absetzbar ?
>
> Früher (?) ging das glaube ich mal, als Sonderausgaben.
> Mittlerweile ist das m.W. nicht mehr möglich, dafür gibt es den
> Betreuungsfreibetrag (§ 32 Abs. 6 S. 1 letzter HS EStG).
Gibt es da nicht über den Freibetrag hinaus eine
Absetzbarkeit von Kosten, die xx EUR übersteigen?
Ich meine, ab 2002?
(Nun wird man ein Au pair wahrscheinlich so hoch
nicht entlohnen.)
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"Lasset euch nicht vom Bösen überwinden,
sondern überwindet das Böse mit Gutem." -- Römer 12, 21