ein Berater (MwSt-pflichtig) vereinbart mit seinem Kunden, dass dieser
zus�tzlich zum Honorar auch die Hotelkosten gegen Vorlage des Originalbelegs
�bernimmt. Muss bzw. sollte der Berater in diesem Fall nur die Hotelrechnung
beilegen (diese ist allerdings auf den Namen des Beraters ausgestellt), oder
auch dar�ber hinaus den Rechnungsbetrag auf seiner Honorarrechnung nochmals
auff�hren (als Nettobetrag + MwSt) - oder ist das dann irgendwie doppelt,
weil der Kunde dann zum einen die Originalrechnugn des Hotels hat und zum
anderen auch die Rechnung des Beraters? Was ist hier �blich?
Ist es von Vorteil, mit dem Kunden k�nfitg besser eine fixe
�bernachtungspauschale zu vereinbaren ohne Vorlage von Originalbelegen?
Danke!
Andrea
>Muss bzw. sollte der Berater in diesem Fall nur die Hotelrechnung
>beilegen (diese ist allerdings auf den Namen des Beraters ausgestellt),
das ist schlecht, weil Vorsteuer nur derjenige ziehen kann, der auf
der Rechnung steht. Wenn die RG auf Namen der Firma ausgestellt wird,
ist das kein Problem.
>oder auch dar�ber hinaus den Rechnungsbetrag auf seiner Honorarrechnung nochmals
>auff�hren (als Nettobetrag + MwSt)
dann w�rde er einen Umsatz versteuern m�ssen, den er nicht hat.
>Ist es von Vorteil, mit dem Kunden k�nfitg besser eine fixe
>�bernachtungspauschale zu vereinbaren ohne Vorlage von Originalbelegen?
dann liegt das Kostenrisiko "Messezuschlag" beim Berater :-)