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Betriebsrente

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Tobias

unread,
Apr 2, 2010, 6:23:18 PM4/2/10
to
Hallo Leute,

kann mein eine Betriebsrente von der Steuer absetzen,
Mein Verstand sagt nein, aber was sagt ihr?

Gruß Tobias

Martin Hentrich

unread,
Apr 3, 2010, 2:49:37 AM4/3/10
to
On Sat, 3 Apr 2010 00:23:18 +0200, "Tobias" <hi...@gmx.de> wrote:

>kann mein eine Betriebsrente von der Steuer absetzen,
>Mein Verstand sagt nein, aber was sagt ihr?

Da man eine Betriebsrente nicht bezahlt, sondern erhält, kann man sie
selbstverständlich *nicht* von der Steuer "absetzen".

Solltest du dies jedoch nicht so gemeint haben, wie du es geschrieben
hast, dann schreibe einmal ausführlich, was du eigentlich meinst.

Martin
--
So auch ihr: wenn ihr in Zungen redet und nicht mit deutlichen Worten, wie kann
man wissen, was gemeint ist? Ihr werdet in den Wind reden. ...Wenn ich nun die
Bedeutung der Sprache nicht kenne, werde ich den nicht verstehen, der redet,
und der redet, wird mich nicht verstehen. [1. Kor 14, 9 - 11]

Kurt Guenter

unread,
Apr 3, 2010, 5:41:02 AM4/3/10
to
"Tobias" <hi...@gmx.de> schrieb:

>Mein Verstand sagt nein, aber was sagt ihr?

Dein Verstand sollte erstmal prüfen, was Du überhaupt meinst.


Tobias

unread,
Apr 3, 2010, 7:48:35 AM4/3/10
to
Das war eigentlich sehr deutlich.

Also ich zahle von mein Gehalt monatlich 73,41 Euro für die IGM Rente
(Betriebsrente) und dazu kommen noch 26,59Euro VWL
Die 73,41Euro sind vor steuer, die VWL ist eine AG Zulage.

Und nun zu meiner Frage, kann man diesen Betrag in Irgend einer Form von der
Steuer absetzten?

Meine Risterente die ja auch von Vater Staat (Zulage + Steuererleichterung)
gefördert wird , kann ich ja auch zusätzlich von der Steuer absetzten.

Gruß Tobias

"Kurt Guenter" <nomail@invalid> schrieb im Newsbeitrag
news:983er51rv96trntu4...@4ax.com...

Martin Hentrich

unread,
Apr 3, 2010, 8:51:11 AM4/3/10
to
On Sat, 3 Apr 2010 13:48:35 +0200, "Tobias" <hi...@gmx.de> wrote:

>Also ich zahle von mein Gehalt monatlich 73,41 Euro f�r die IGM Rente

>(Betriebsrente) und dazu kommen noch 26,59Euro VWL

Nein, das sind nicht 26,59 VWL als AG-Zulage sondern das sind 26,59
AG-Zulage zur betrieblichen Altersversorgung.

Die Rechtsgrundlage ist n�mlich zur VWL eine ganz andere. Bei der
steuerpflichtigen und beitragspflichtigen VWL ist die Grundlage das
Verm�gensbildungsgesetz bei der BAV ist es das
Alterseink�nftegesetz/EStG.

>Die 73,41Euro sind vor steuer, die VWL ist eine AG Zulage.

Und beide Betr�ge sind steuer- und beitragsfrei. Das solltest du auch
so auf deiner Lohnabrechnung finden, wenn du das Gesamtbrutto mit dem
Steuerbrutto/SV-Brutto vergleichst.

>Und nun zu meiner Frage, kann man diesen Betrag in Irgend einer Form von der
>Steuer absetzten?

Die Steuerfreiheit erfolgt schon per Lohnabrechnung. Die elektronische
Lohnsteuerbescheinigung enth�lt nur noch den steuerpflichtigen Lohn.
Darum gibts nichts mehr zum "Absetzen". Beachte, dass du geringere
Anspr�cke an Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld
hast. Dies ist durch die Steuerfreiheit und SV-Freiheit der
BAV-Zahlungen bedingt.

>Meine Risterente die ja auch von Vater Staat (Zulage + Steuererleichterung)

Das ist falsch. Es gibt entweder die Zulage *oder* die
Steuererleichtrung des Sonderausgabenabzugs, beides gleichzeitig gibt
es nicht.

>gef�rdert wird , kann ich ja auch zus�tzlich von der Steuer absetzten.

Nein, deine Riesterrente kannst du nur dann steuerlich geltend machen,
wenn durch den Sonderausgabenabzug ein gr��erer Steuervorteil entsteht
als durch die Zulagen.

Martin
--
Die populistische Steuerreform:
Sich auf den Tarif zu konzentrieren ist wie das
Polieren des I-Punkts in der deutschen Grammatik.

Kurt Guenter

unread,
Apr 3, 2010, 2:32:49 PM4/3/10
to
"Tobias" <hi...@gmx.de> schrieb:


>Also ich zahle von mein Gehalt monatlich 73,41 Euro für die IGM Rente
>(Betriebsrente)

i.d.R. zahlst du sie in Form einer Gehaltsumwandlung, also Netto ohne
Sozialabgaben und Lohnsteuer. Insofern hast Du den Betrag schon
'abgesetzt'.


<sinnloses Hintendranvollquoting entsorgt>

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