Andreas Portz
unread,Jul 17, 2018, 3:13:39 AM7/17/18You do not have permission to delete messages in this group
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Hallo,
im Handelsregisterauszug einer "Wirtschaftsberatungsgesellschaft und
Steuerberatungsgesellschaft" steht als Änderungsvermerk:
"Neuer Unternehmensgegenstand: Die für Steuerberater gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33 und 57 Abs. 3 StBerG,
insbesondere die Durchführung von Prüfungs- sowie Wirtschafts- und
Steuerberatungsaufträgen sowie treuhänderische Tätigkeiten.
Ausgeschlossen sind die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht
vereinbarten Tätigkeiten, dies sind insbesondere gewerbliche
Tätigkeiten, speziell Handels- und Bankgeschäfte.“
Wenn diese Gesellschaft nun neben ihren originären Tätigkeiten
(Steuerberatung) auch noch eine gewerbliche Immobilienverwaltung
betreibt und dabei mindestens eine recht große Eigentümergemeinschaft
samt zugehöriger Kapitalimmobilie vertritt, wäre das eine
'ausgeschlossene gewerbliche Tätigkeit'?
"speziell Handelsgeschäfte" finden wohl keine statt, "Bankgeschäfte" nur
in dem Umfang, wie es zur Verwaltung einer solchen Immobilie, sowie der
Abwicklung der damit verbundenen Kapitalflüsse (Mieteinnahmen,
Ausschüttungen, Reparaturen, ...) notwendig ist.
-Andreas