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Bon ohne MWSt

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Ingo Brueckl

unread,
Aug 22, 1998, 3:00:00 AM8/22/98
to
Hallo,

wie bucht man eigentlich einen Bon ohne ausgezeichnete oder erwaehnte MWSt
(Kopien im Supermarkt)?

Buchung ohne MWSt, weil auf dem Bon keine steht, oder Buchung mit MWSt, weil
ja sicherlich welche im Betrag enthalten ist?

Viele Gruesse,

Ingo

USDELLA

unread,
Aug 22, 1998, 3:00:00 AM8/22/98
to
Hallo,
es müßte mindestens der Mehrwertsteuersatz auf dem Bon stehen, dann kann der
Vorsteuerabzug beansprucht werden, sonst nicht.
mfg

TKafurke

unread,
Aug 22, 1998, 3:00:00 AM8/22/98
to
Hallo,

als Beleg ist der Bon aus dem Supermarkt wenig tauglich. Gerade auch
deshalb, weil dieser meistens formalen Anforderungen nicht genügt.
Oftmals wird der erworbene Artikel nur mittels Artikelnummer
wiedergegeben.

Daher mal folgender Tip:

Auch der Supermarkt muß auf Verlangen eine ordentliche Quittung
ausstellen. Diese kann man meistens am "Info-Tresen" erhalten. Auch
kann dann die MWSt ausgewiesen werden.

Gruß
Tobias Kafurke
TKaf...@t-online.de
Existenzgründung und mehr:
http://www.myweb.de/TK-Beratung


Thorsten Siems

unread,
Aug 22, 1998, 3:00:00 AM8/22/98
to
Hallo Ingo,

Ingo Brueckl schrieb:
(...)wie bucht man eigentlich einen Bon ohne ausgezeichnete oder erwaehnte MWSt


> (Kopien im Supermarkt)?
> Buchung ohne MWSt, weil auf dem Bon keine steht, oder Buchung mit MWSt, weil
> ja sicherlich welche im Betrag enthalten ist?

In § 15 UStG ist beschrieben, welche Vorsteuer abziehbar ist:
Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
die in Rechnungen im Sinne §14 gesondert ausgewiesene
Steuer für Lieferungen und sonst.Leistungen, die von anderen Unternehmern für
sein Unternehmen ausgeführt worden sind.

§14UStG sinngemäss
(...)die Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten:
1. Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers,
2. Namen und Anschrift des Leistungsempfängers,
3. Die Menge und (...)Bezeichnung der "Leistungen",
4. den Zeitpunkt,
5. das Entgelt
6. den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.

Ausnahme für Kleinbetragsrechnungen:
§33 UStDV sinngemäss:
Rechnungen deren Gesamtbetrag 200 DM nicht übersteigt müssen
mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers,
2. Menge und Bezeichnung der "Leistungen",
3. das Entgelt und den Steuerbetrag für die Lieferung in einer Summe
4. den Steuersatz.

d.h. der typische "Aldi"-Bon berechtigt nicht zum
Vorsteuerabzug, da er, auch wenn unter 200 DM nicht den
STeuersatz enthält, sonder nur: incl.MwSt.
Das reicht leider nicht aus.

Bei einigen Supermärkten gibt es aber die Möglichkeit für Rechnungen
unter 200DM Gesamtbetrag dass der Kassierer die "Mehrwertsteuertaste"
drückt, einfach mal fragen(Aldi hat das allerdings nicht).

Sollte aber dennoch öfters bei Aldi eingekauft werden und zwar über nicht
unerhebliche Summen im Monat, einfach einen Quittungsblock mitnehmen und dort
bei angeheftetem Bon notieren lassen:
(für Rechnungen unter 200DM):
-MwSt-Satz (sicher meist nur 7% für Lebensmittel)
-Bruttobetrag
-sowie Datum und Stempel von Aldi mit Unterschrift.
(für Rechnungen über 200DM):
-Nettobetrag
-Vorsteuer
-MwSt-Satz (sicher meist nur 7% für Lebensmittel)
-Bruttobetrag
-sowie Datum und Stempel von Aldi mit Unterschrift, und
den Namen mit Anschrift Deines Unternehmens....


CU Thorsten

--
Thorsten Siems, Schlangenbad, ICQ-UIN: 10298277
mailto:TSi...@T-Online.de
http://home.t-online.de/home/tsiems/
http://www.schlangenbad.de/

Thorsten Siems

unread,
Aug 22, 1998, 3:00:00 AM8/22/98
to
Hallo nochmal,

> > Buchung ohne MWSt, weil auf dem Bon keine steht, oder Buchung mit MWSt, weil
> > ja sicherlich welche im Betrag enthalten ist?

Sicher ist MwSt enthalten, aber diese Annahme "gilt" leider nicht
für den Abzug der Vorsteuer.

Ob Buchung mit oder ohne MwSt?
Wenn keine ausgewiesen ist, ist der Gesamtrechnungsbetrag Aufwand.

> Sollte aber dennoch öfters bei Aldi eingekauft werden und zwar über nicht
> unerhebliche Summen im Monat, einfach einen Quittungsblock mitnehmen und dort
> bei angeheftetem Bon notieren lassen:
> (für Rechnungen unter 200DM):
> -MwSt-Satz (sicher meist nur 7% für Lebensmittel)
> -Bruttobetrag
> -sowie Datum und Stempel von Aldi mit Unterschrift.
> (für Rechnungen über 200DM):
> -Nettobetrag
> -Vorsteuer
> -MwSt-Satz (sicher meist nur 7% für Lebensmittel)
> -Bruttobetrag
> -sowie Datum und Stempel von Aldi mit Unterschrift, und
> den Namen mit Anschrift Deines Unternehmens....

EBENFALLS NOCH draufschreiben lassen: für Lebensmittel (z.B.)

sodele

Jan Geissler

unread,
Aug 22, 1998, 3:00:00 AM8/22/98
to
On Sat, 22 Aug 1998 12:28:00 +0200, i...@wupperonline.de (Ingo Brueckl)
wrote:

>wie bucht man eigentlich einen Bon ohne ausgezeichnete oder erwaehnte MWSt
>(Kopien im Supermarkt)?
>

>Buchung ohne MWSt, weil auf dem Bon keine steht, oder Buchung mit MWSt, weil
>ja sicherlich welche im Betrag enthalten ist?

Ich möchte die Frage noch erweitern bzw. konkretisieren: Wie wird ein
Kassenbon der Dt. Post AG verbucht?

Unterliegen Postwertzeichen nicht der MwSt, da auf der Postquittung
"Postwertzeichen ohne Zuschlag" vermerkt ist?

Danke für die Info,
Jan.


--
Jan Geißler
jan.ge...@gmx.de, Fax +49-89-6661-713450

Billiger telefonieren mit "echtem" Call by Call: http://hp48.rhein-neckar.de/ADM/callbycall.html

Dirk Gunsthoevel

unread,
Aug 22, 1998, 3:00:00 AM8/22/98
to
Jan Geissler schrieb:

>
> Unterliegen Postwertzeichen nicht der MwSt, da auf der Postquittung
> "Postwertzeichen ohne Zuschlag" vermerkt ist?
>
> Danke für die Info,
> Jan.
>

Nee. Das heisst nur, dass das keine Sondermarken
mit Zuschlag ("Wohlfahrtsmarken") waren.
Hat mit Mehrwertsteuer nix zu tun.
Die gibts halt auf Briefmarken von der
Post eh nicht - schade ;>

Gruss,
Dirk

--
-- Dirk Gunsthoevel phone: +49 (0)251 624947
-- Hoeftestr.49 fax: +49 (0)251 624177
-- 48167 Muenster mobile: +49 (0)171 8047582
-- Germany http://members.aol.com/Plabit/welcome.html

Edgar Warnecke

unread,
Aug 22, 1998, 3:00:00 AM8/22/98
to
Am Sat, 22 Aug 1998 12:28:00 +0200, i...@wupperonline.de (Ingo Brueckl)
meinte:

>Hallo,


>
>wie bucht man eigentlich einen Bon ohne ausgezeichnete oder erwaehnte MWSt
>(Kopien im Supermarkt)?
>
>Buchung ohne MWSt, weil auf dem Bon keine steht, oder Buchung mit MWSt, weil
>ja sicherlich welche im Betrag enthalten ist?

Quittung geben lassen !

Edgar
- ----------------------------
Keine Rechtsberatung! Keine Steuerberatung !
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater!

Edgar Warnecke

unread,
Aug 22, 1998, 3:00:00 AM8/22/98
to
Am Sat, 22 Aug 1998 18:55:10 GMT, Jan.Ge...@gmx.de (Jan Geissler)
meinte:

>On Sat, 22 Aug 1998 12:28:00 +0200, i...@wupperonline.de (Ingo Brueckl)
>wrote:

[snip}

>Ich möchte die Frage noch erweitern bzw. konkretisieren: Wie wird ein
>Kassenbon der Dt. Post AG verbucht?
>

>Unterliegen Postwertzeichen nicht der MwSt, da auf der Postquittung
>"Postwertzeichen ohne Zuschlag" vermerkt ist?

Nein !

oops, war das jetzt Steuerberatung ? Dann bitte VLV.

enzo

unread,
Aug 22, 1998, 3:00:00 AM8/22/98
to

TKafurke schrieb in Nachricht <6rmfhe$p7l$1...@news00.btx.dtag.de>...

>Daher mal folgender Tip:
>
>Auch der Supermarkt muß auf Verlangen eine ordentliche Quittung
>ausstellen.

Guter Hinweis. Bitte Rechtsnorm hierfür einmal nennen. Dieser Tage wollte
ich nämlich ein Faxgerät beim Aldi kaufen (DM 279), der sich aber aus
Rationalisierungsgründen sowohl weigert den Artikel zu beschreiben als auch
die MwSt. auszuweisen.

Oder ist Aldi gar kein "Super"-Markt?

Im Ernst, die

TKafurke

unread,
Aug 23, 1998, 3:00:00 AM8/23/98
to
Hallo Enzo,

ich bin ziemlich sicher, daß ich zu dieser Thematik mal ein Urteil
gelesen habe. Leider finde ich dieses im Moment nicht.

So fällt mir hierzu erstmal nur § 368 BGB ein.

Aber mal allgemein: Wo steht geschrieben, daß der Verkäufer
keine auszustellen braucht, wenn der Kassenbeleg den steuerlichen
Anforderungen nicht genügt?

Wenn Waren vertrieben werden, die geschäftsmäßig eingesetzt werden
können, so muß der Verkäufer auch auf Verlangen einen Beleg
ausstellen, der den Anforderungen entspricht.

Bislang hatte ich hier noch keine Probleme, muß aber dazu sagen, daß
ich bislang bei Aldi noch keine Waren dieser Art erworben habe.

|Leider war Dein Posting unvollständig, vielleicht übermittelst Du es
nochmals|

Achim Göbel

unread,
Aug 23, 1998, 3:00:00 AM8/23/98
to

Edgar Warnecke schrieb in Nachricht <6rn7ea$u0l$2...@news02.btx.dtag.de>...

>Am Sat, 22 Aug 1998 18:55:10 GMT, Jan.Ge...@gmx.de (Jan Geissler)
>meinte:
>
>>On Sat, 22 Aug 1998 12:28:00 +0200, i...@wupperonline.de (Ingo Brueckl)
>>wrote:
>
>[snip}
>
>>Ich möchte die Frage noch erweitern bzw. konkretisieren: Wie wird ein
>>Kassenbon der Dt. Post AG verbucht?
>>
>>Unterliegen Postwertzeichen nicht der MwSt, da auf der Postquittung
>>"Postwertzeichen ohne Zuschlag" vermerkt ist?
>
>Nein !
>
>oops, war das jetzt Steuerberatung ? Dann bitte VLV.
>
what means "VLV" ?

Gruß Pappa

Edgar Warnecke

unread,
Aug 23, 1998, 3:00:00 AM8/23/98
to
Am Sun, 23 Aug 1998 10:36:20 +0200, "Achim Göbel"
<goe...@waf-online.de> meinte:

>
>Edgar Warnecke schrieb in Nachricht <6rn7ea$u0l$2...@news02.btx.dtag.de>...
>>Am Sat, 22 Aug 1998 18:55:10 GMT, Jan.Ge...@gmx.de (Jan Geissler)
>>meinte:
>>
>>>On Sat, 22 Aug 1998 12:28:00 +0200, i...@wupperonline.de (Ingo Brueckl)
>>>wrote:
>>
>>[snip}
>>

[...]


>>oops, war das jetzt Steuerberatung ? Dann bitte VLV.
>>
>what means "VLV" ?

Vorm Lesen Vernichten ;-)))

Eineve

unread,
Aug 23, 1998, 3:00:00 AM8/23/98
to
Im Artikel <6rmotf$frf$1...@uttwil.bodensee.com>, "enzo" <en...@innocent.com>
schreibt:

>Oder ist Aldi gar kein "Super"-Markt?
>

Bei Aldi kauf Unternehmer keine Geräte für seinen Betrieb. Wenn doch, dann
kauft er sein Schreibmaterial in der Apotheke? :-))

Wie ich aber erfahren habe, stellt Aldi in Hannover Kassenbelege mit
MwSt-Ausweis in 16% und 7% mit Beträgen (!!) UND Bezeichnung der gekauften
Artikel aus. Also - wenn bei Aldi Betriebsmittel einkaufen, dann ab nach
Hannover.

Schönen Tag noch,

Elke
ein...@aol.com
München


enzo

unread,
Aug 23, 1998, 3:00:00 AM8/23/98
to

Jan Geissler schrieb in Nachricht <35ded4ce....@news.franken.de>...

>On Sat, 22 Aug 1998 12:28:00 +0200, i...@wupperonline.de (Ingo Brueckl)
>wrote:

>Unterliegen Postwertzeichen nicht der MwSt, da auf der Postquittung


>"Postwertzeichen ohne Zuschlag" vermerkt ist?


Postwertzeichen sind (noch) MwSt-frei (eigentlich eine Subvention gegenüber
den privaten Versendern, politisch begründet mit der Notwendigkeit, daß Oma
X. sonst 16 % mehr Porto an Enkel Y zahlen muß).

Gruß

enzo.

dr.neumann.bln

unread,
Aug 23, 1998, 3:00:00 AM8/23/98
to
warum eigentlich so kompleiziert: § 14 Abs. 1 UStG konstituiert ein
zivilrechtliches Zurückbehaltungsrecht (im Rahmen von § 320 BGB!).
--
dr.neumann.bln

enzo

unread,
Aug 23, 1998, 3:00:00 AM8/23/98
to

Jan Geissler schrieb in Nachricht <35ded4ce....@news.franken.de>...
>On Sat, 22 Aug 1998 12:28:00 +0200, i...@wupperonline.de (Ingo Brueckl)
>wrote:

>Ich möchte die Frage noch erweitern bzw. konkretisieren: Wie wird ein


>Kassenbon der Dt. Post AG verbucht?
>

>Unterliegen Postwertzeichen nicht der MwSt, da auf der Postquittung
>"Postwertzeichen ohne Zuschlag" vermerkt ist?


Da muß ich noch zum besten geben, daß ich vor Weihnachten Geschenke an gute
Kunden verschickt habe. Praktisch ist dafür der sog. "Buddel-Pack" der Post
für DM 3,- (*20= DM 60 brutto). Gerne wollte ich eine Quittung mit
Märchensteuer-Ausweis, da es sich (auch laut Post-Prospekt) um
MwSt.-pflichtige Waren handelt. Soweit so schlecht, -ich wußte ja nicht, was
ich denen antue.

Zuerst bekam ich eine Standard-Quittung für Postwertzeichen. Daraufhin
erlaubte ich mir anzumerken, daß eben diese MwSt.-frei sind, ich aber gerne
die MwSt. ausgewiesen haben möchte.

Dann hieß es "das Formular ist uns ausgegangen" (wenn ich schon Formular
höre - gegenüber ist ein Schreibwarenladen, der zahlreiche Quittungsblöcke
im Angebot hat). Nein, soviel Flexibilität gibt´s nicht.

Zum guten Schluß bekam ich anderntags ein Schreiben vom Filial-Vorstand (mit
Diktatzeichen und zwei Unterschriften), in denen man mir den Erhalt von DM
60 (inkl. 15 % MwSt.) für 20 Buddel-Packs bestätigte.


Gruß

enzo.

enzo

unread,
Aug 23, 1998, 3:00:00 AM8/23/98
to

Eineve schrieb in Nachricht
<199808231803...@ladder03.news.aol.com>...

>Im Artikel <6rmotf$frf$1...@uttwil.bodensee.com>, "enzo" <en...@innocent.com>
>schreibt:
>Bei Aldi kauf Unternehmer keine Geräte für seinen Betrieb. Wenn doch, dann
>kauft er sein Schreibmaterial in der Apotheke? :-))


Unternehmer, der sparen will (oder muß - hier Zweitfax für DM 279 brutto, da
kommt kein Schneider-, Schäfer-, Viking- oder büroplus-Katalog _NETTO_ mit),
findet´s vielleicht nicht ganz so schlecht.

>Wie ich aber erfahren habe, stellt Aldi in Hannover Kassenbelege mit
>MwSt-Ausweis in 16% und 7% mit Beträgen (!!) UND Bezeichnung der gekauften
>Artikel aus. Also - wenn bei Aldi Betriebsmittel einkaufen, dann ab nach
>Hannover.


Gut zu wissen, ich komme aber vom Bodensee, - was soll ich da bei den
Muschelschupsern?! ;->

Ist aber interessant zu wissen. Ich werd´ mich hier beim Aldi nochmals
erkundigen, da wir ein Sonderproblem mit viiieeelen Schweizern haben, die
MwSt.-Ausweis verlangen, um sich den am Zoll erstatten zu lassen. Vielleicht
beziehen die sich ja auch nur darauf.

Danke trotzdem.

Gruß

enzo.

Andreas Gumtow

unread,
Aug 23, 1998, 3:00:00 AM8/23/98
to
en...@innocent.com (enzo) klebte eine Nachricht zum Betreff :"Re^1:Bon ohne MWSt" ...

e> TKafurke schrieb in Nachricht <6rmfhe$p7l$1...@news00.btx.dtag.de>...
e>
e> >Daher mal folgender Tip:
e> >
e> >Auch der Supermarkt muß auf Verlangen eine ordentliche Quittung
e> >ausstellen.
e> Guter Hinweis. Bitte Rechtsnorm hierfür einmal nennen. Dieser Tage wollte
e> ich nämlich ein Faxgerät beim Aldi kaufen (DM 279), der sich aber aus
e> Rationalisierungsgründen sowohl weigert den Artikel zu beschreiben als auch
e> die MwSt. auszuweisen.
e>
e> Oder ist Aldi gar kein "Super"-Markt?

Rechtsnorm für demn Ausweis ist *14 UStG.
Danach kann der Unternehmer in Rechnungen die USt gesondert ausweisen, bei
Lieferungen oder sonst. Leistungen an andere Unternehmer ist er, auf Verlangen
des andren Unternehmers, auch zum Ausweis verpflichtet.

Das war's
Andreas

UI125:(_FAMGDLETIMDRBFLVB_HKGDHLPLIHIAHBRAAPNBUNGLBEHBI


Wir gehen nun vom Winterschlaf direkt in die Frühjahrsmüdigkeit, von dort
in die Sommerpause und übergangslos in die Herbstdepression...


Torsten J. Schrimpf

unread,
Aug 24, 1998, 3:00:00 AM8/24/98
to
On Sat, 22 Aug 1998 17:34:57 +0200, "enzo" <en...@innocent.com> wrote:

>Guter Hinweis. Bitte Rechtsnorm hierfür einmal nennen. Dieser Tage wollte

>ich nämlich ein Faxgerät beim Aldi kaufen (DM 279), der sich aber aus

>Rationalisierungsgründen sowohl weigert den Artikel zu beschreiben als auch

>die MwSt. auszuweisen.


>
>Oder ist Aldi gar kein "Super"-Markt?

Par 14 (1) S.1 UStG verpflichtet den leistenden Unternehmer zur
Rechnungsausstellung, wenn er an einen anderen Unternehmer leistet.
Die Rechnung ist einklagbar.

Schön sind auch immer die ALDI-Bons, auf denen steht: "Dieser Betrag
enthält 7% oder 16% Mehrwertsteuer" <lol>.

Beste Grüße

Torsten J. Schrimpf

Gerrit Noll

unread,
Aug 25, 1998, 3:00:00 AM8/25/98
to
enzo schrieb:

Hallo Enzo,

soll das heißen, daß Du Beamte zum Arbeiten verfuehrt hast ;-) ?
Ich habe mal gehoert, das soll demnaechst strafbar sein...

Gruss
Gerrit

Joerg Hertzer

unread,
Aug 25, 1998, 3:00:00 AM8/25/98
to
In article <6rmmli$p6n$1...@news02.btx.dtag.de>,

Thorsten Siems <TSi...@t-online.de> wrote:
>Hallo Ingo,
>
>Ingo Brueckl schrieb:
>(...)wie bucht man eigentlich einen Bon ohne ausgezeichnete oder erwaehnte MWSt

>> (Kopien im Supermarkt)?
>> Buchung ohne MWSt, weil auf dem Bon keine steht, oder Buchung mit MWSt, weil
>> ja sicherlich welche im Betrag enthalten ist?
>
>In § 15 UStG ist beschrieben, welche Vorsteuer abziehbar ist:

... lange Ausfuehrungen entfernt ....

>Sollte aber dennoch öfters bei Aldi eingekauft werden und zwar über nicht
>unerhebliche Summen im Monat, einfach einen Quittungsblock mitnehmen und dort
>bei angeheftetem Bon notieren lassen:

....

Bei Bagatellbetraegen duerfte es m.E. genuegen, selbst einen
'Ersatzbeleg' zu schreiben, da wuerde ich auch MWSt herausrechnen.

Joerg

--
Dr.-Ing. Joerg Hertzer Phone: ++49-711-685-5734
Computer Center University Stuttgart Fax: ++49-711-682357
Allmandring 30 A E-Mail: Her...@rus.uni-stuttgart.de
70550 Stuttgart, Germany

enzo

unread,
Aug 26, 1998, 3:00:00 AM8/26/98
to

Gerrit Noll schrieb in Nachricht <6run2g$na1$3...@news00.btx.dtag.de>...
>enzo schrieb:

>soll das heißen, daß Du Beamte zum Arbeiten verfuehrt hast ;-) ?
>Ich habe mal gehoert, das soll demnaechst strafbar sein...


Hallo Gerrit,

also strafrechtlich beurteilt könnte ich mich auf jeden Fall auf
Fahrlässigkeit berufen, hatte ich doch vergessen, daß bei der Post AG noch
Beamte arbeiten.

Aufgrund der fehlenden Nachhaltigkeit dürfte mein Vergehen dann wohl auch
von der zukünftigen Strafbarkeit nicht mehr erfaßt sein
(Rückwirkungsverbot), jedenfalls aber im Versuchsstadium stecken geblieben
sein. In Abgrenzung zum normalen Versuch einer Straftat (§ 24 StGB) läge
hier wohl die Form des "untauglichen Versuchs", vielleicht sogar ein
"Wahndelikt" vor. ;-))

Gruß

enzo.

Matthias Hanft

unread,
Aug 27, 1998, 3:00:00 AM8/27/98
to
Thorsten Siems schrieb:

>
> Sollte aber dennoch öfters bei Aldi eingekauft werden und zwar über nicht
> unerhebliche Summen im Monat, einfach einen Quittungsblock mitnehmen und dort
> bei angeheftetem Bon notieren lassen:
> (für Rechnungen unter 200DM):
> -MwSt-Satz (sicher meist nur 7% für Lebensmittel)
> -Bruttobetrag
> -sowie Datum und Stempel von Aldi mit Unterschrift.
> (für Rechnungen über 200DM):
> -Nettobetrag
> -Vorsteuer
> -MwSt-Satz (sicher meist nur 7% für Lebensmittel)
> -Bruttobetrag
> -sowie Datum und Stempel von Aldi mit Unterschrift, und
> den Namen mit Anschrift Deines Unternehmens....

Machen die das denn? Hier in der Norma (ist wohl ziemlich Aldi-kompatibel)
hängt ein großes Schild über der Kasse: "Weitergehende Quittungen über den
Kassenbon hinaus werden nicht ausgestellt." Auf dem Bon steht natürlich
gar nix von Mwst. Ist so ein Schild und die daraus folgende (Un-)Tätig-
keit denn überhaupt zulässig? Oder gehört das Schild zu den Norma-AGBs,
die ich anerkenne, wenn ich dort einkaufe?

Gruß Matthias.

Andreas Gumtow

unread,
Aug 27, 1998, 3:00:00 AM8/27/98
to
m...@hanft.de (Matthias Hanft) klebte eine Nachricht zum Betreff :"Re^1:Bon ohne MWSt" ...

[ div. Inhalte für Rechnungen ]

MH> Machen die das denn? Hier in der Norma (ist wohl ziemlich Aldi-kompatibel)
MH> hängt ein großes Schild über der Kasse: "Weitergehende Quittungen über den
MH> Kassenbon hinaus werden nicht ausgestellt." Auf dem Bon steht natürlich
MH> gar nix von Mwst. Ist so ein Schild und die daraus folgende (Un-)Tätig-
MH> keit denn überhaupt zulässig? Oder gehört das Schild zu den Norma-AGBs,
MH> die ich anerkenne, wenn ich dort einkaufe?

Die können gerne viel schreiben... aber nach P.14 UStG sind Sie nun mal auf
Verlangen des anderen Unternehmers verpflichtet eine Rechnung mit gesondertem
Steuerausweis zu erteilen. Wenn die meinen Sie müßten nicht könnte man sogar
eine Rechnung schriftlich anfordern und bei Nichtaustellung die entgangene
Vorsteuer als Schadenersatz einklagen. Wer*s denn tut :-)

Und anschließen zum Gewerbeamt und dies angezeigt... kann recht teuer werden.

Auf jeden Fall läßt sich diese zwingende Regelung des UStG nicht durch AGBs
aushebeln.

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Andreas Gumtow

unread,
Sep 7, 1998, 3:00:00 AM9/7/98
to
AHoe...@t-online.de (Alexander Hoernigk) klebte eine Nachricht zum

Betreff :"Re^1:Bon ohne MWSt" ...


AH> >Die können gerne viel schreiben... aber nach P.14 UStG sind Sie nun mal auf
AH> >Verlangen des anderen Unternehmers verpflichtet eine Rechnung mit gesondertem
AH> >Steuerausweis zu erteilen.
AH> >
AH> Und wenn sie gar nicht an andere Unternehmer, sondern nur an private Endabnehmer
AH> verkaufen (siehe die L*dl-Story ein paar Postings weiter zurück) ?!?

Ganz einfach... :-) erst kaufen und später schriftlich eine Rechnung i.S.d.
P. 14 UStG fordern. Wenn die nicht erteilt wird ggf. die Vorsteuer (die ja dann
nicht abzugsfähig ist) als Schadenersatz vom anderen fordern und ggf. einklagen.
Dann wird der andere schon einlenken... sonst zahlt er nämlich.

Wolfgang Broeker

unread,
Sep 9, 1998, 3:00:00 AM9/9/98
to
Andreas Gumtow schrub am 07 Sep 1998 19:56:48 +0200:

> Ganz einfach... :-) erst kaufen und später schriftlich eine Rechnung
> i.S.d. P. 14 UStG fordern. Wenn die nicht erteilt wird ggf. die
> Vorsteuer (die ja dann nicht abzugsfähig ist) als Schadenersatz vom
> anderen fordern und ggf. einklagen. Dann wird der andere schon einlenken...
> Sonst zahlt er nämlich.

Viel Spaß mit den Anwälten von Aldi. Der Knackpunkt ist doch die
in § 14 UStG genannte Voraussetzung , daß er für Lieferungen gilt,
"die von anderen Unternehmern für sein Unternehmen ausgeführt worden
sind".

Nach offenkundigem Augenschein ist ein Aldi-Ladengeschäft aber
darauf angelegt, Lieferungen für Nicht-Unternehmer zu erbringen,
was genauso offenkundig auch überaus erfolgreich gelingt. Also wird
sich trefflich darüber streiten lassen, was es rechtlich bedeutet,
wenn man als Unternehmer in der Absicht ein solches Geschäftslokal
betritt, Einkäufe für sein Unternehmen zu tätigen.

Gruß - Wolfgang

P.S.: Könntest Du Deine Zeilen etwas kürzer halten? Danke.

--
*** Es ist nichts so absurd, daß Gläubige es nicht ***
*** glaubten. Oder Beamte täten. Arno Schmidt ***
*** Wed, 09 Sep 1998 07:58 +0200 ***

LL

unread,
Sep 9, 1998, 3:00:00 AM9/9/98
to
gar nicht.

im Laden Quittung mit ausgeweisener MWSt. geben lassen und Bon dran heften.
Macht i.d.R. jeder laden auf Bitte.

Regards, Peter

L...@eurocontact-cz.com


Ingo Brueckl schrieb in Nachricht <35de...@wupperonline.de>...
>Hallo,


>
>wie bucht man eigentlich einen Bon ohne ausgezeichnete oder erwaehnte MWSt
>(Kopien im Supermarkt)?
>
>Buchung ohne MWSt, weil auf dem Bon keine steht, oder Buchung mit MWSt,
weil
>ja sicherlich welche im Betrag enthalten ist?
>

>Viele Gruesse,
>
>Ingo

Robert

unread,
Sep 10, 1998, 3:00:00 AM9/10/98
to

>Machen die das denn? Hier in der Norma (ist wohl ziemlich Aldi-kompatibel)

>hängt ein großes Schild über der Kasse: "Weitergehende Quittungen über den

>Kassenbon hinaus werden nicht ausgestellt." Auf dem Bon steht natürlich

>gar nix von Mwst. Ist so ein Schild und die daraus folgende (Un-)Tätig-

>keit denn überhaupt zulässig? Oder gehört das Schild zu den Norma-AGBs,

>die ich anerkenne, wenn ich dort einkaufe?
>

es kann sich ja jeder selberaussuchen an wen er verkaufen will. Auch
Aldi. Die Frage ist jedoch, warum nicht einfach _doch_ die Vorsteuer
abgezogen werden kann. Vorausgesetzt es stuende z.B. 'Kaffeemaschine'
auf dem Bon (tut es aber bei Aldi nicht) - in der Annahme dass das
Warenhaus oder Supermarkt MwSt abfuehrt koennte dann nicht einfach 16 %
abgezogen werden ? Wuerde da im Ernstfall der Betriebspruefer etwas
sagen?

mfg robert


___
robe...@NO-SPAM.gmx.net

LL

unread,
Sep 11, 1998, 3:00:00 AM9/11/98
to
Unsinn. Aldi stellt Quittungen aus, zwar ungerne, aber sie müssen.
Und das Norma Schild ist schlichtweg rechtswidrig.
AGBs sind in diesem Falle uninteresant, da mit AGB nur der "gestalterische
Freiraum" eingeschränkt werden kann, aber nicht eine gesetzliche Vorschrift,
bei der es keinen Freiraum gibt.

Notfalls zanken, Geschäftsführer rufen, mit Anzeige beim Finanzamt drohen.

Regards, Peter

L...@eurocontact-cz.com

Robert schrieb in Nachricht <35f7ff29...@news.tli.de>...

Wolfgang Broeker

unread,
Sep 11, 1998, 3:00:00 AM9/11/98
to
Robert schrub am Thu, 10 Sep 1998 16:33:12 GMT:

> Vorausgesetzt es stuende z.B. 'Kaffeemaschine'
> auf dem Bon (tut es aber bei Aldi nicht) ...

Der Aldi hier in Hamburg, bei dem ich zuletzt gestern
Olivenöl und Sekt kaufte, weist auf dem Bon die genaue
Warenbezeichnung aus. Vielleicht ist das wieder nach Nord
und Süd unterschiedlich.

Gruß - Wolfgang



--
*** Es ist nichts so absurd, daß Gläubige es nicht ***
*** glaubten. Oder Beamte täten. Arno Schmidt ***

*** Fri, 11 Sep 1998 08:58 +0200 ***

Johannes Alberts

unread,
Sep 11, 1998, 3:00:00 AM9/11/98
to

>
>Der Aldi hier in Hamburg, bei dem ich zuletzt gestern
>Olivenöl und Sekt kaufte, weist auf dem Bon die genaue
>Warenbezeichnung aus. Vielleicht ist das wieder nach Nord
>und Süd unterschiedlich.
...
Denke ich auch,
beim Aldi-Nord (z.B. Münster) hat jeder Artikel eine Nummer, die dann von
der Kassiererin eingetippt wird. Auf dem Bon erscheint dann die
Warenbezeichnung. Beim Aldi-Süd (z.B. Kreis Heinsberg) werden die Preise
eingetippt. Da Nord und Süd jeweils ein homogenes Erscheinungsbild haben,
gehe ich davon, daß obiges auch für die übrigen Filialen gilt.
Grüße,
Johannes


Greta Kupka

unread,
Sep 11, 1998, 3:00:00 AM9/11/98
to
On Fri, 11 Sep 1998 00:38:45 +0200, "LL" <L...@eurocontact-cz.com>
wrote:

>Unsinn. Aldi stellt Quittungen aus, zwar ungerne, aber sie müssen.
>Und das Norma Schild ist schlichtweg rechtswidrig.
>
>Regards, Peter

>
>Robert schrieb in Nachricht <35f7ff29...@news.tli.de>...
>>
>>>Machen die das denn? Hier in der Norma (ist wohl ziemlich Aldi-kompatibel)
>>>hängt ein großes Schild über der Kasse: "Weitergehende Quittungen über den
>>>Kassenbon hinaus werden nicht ausgestellt."

Hallo Ihr Beiden und wens sonst noch interessiert,

das ist von Norma natuerlich sehr ungluecklich ausgedrueckt.
Selbstverstaendlich bekommt man dort eine Quittung mit Angabe der
MWSt. 7/16% enthalten, aber nur ueber den tatsaechlich gezahlten
Kassenbetrag (also nicht so wie im Restaurant frueher - wie hoch soll
ich die Quittung denn ausstellen...)

Es soll damit - wie es auch das Finanzamt wuenscht, verhindert werden,
dass Du Deine Wurst aufs Brot auch noch absetzt.

Es gibt ueberhaupt keine Probleme - und so ist es auch richtig - z.B.
die Kaffemaschine, bitte Quittung (braucht man ja sowieso fuer die
Garantie) oder Getraenke oder Schreibartikel fuers Buero oder auch
einen Aldi-Computer JEWEILS EXTRA zu zahlen und dafuer eben auch
jeweils auf einer Quittung zu bestehen, auch wenn es die Verkaeuferin
nervt! Und bei Gummibaerchen, etc. muss sie halt ein viertesmal ran.
Notfalls beim Geschaeftsfuehrer trommeln.

Also schoen immer mit Holzstaebchen sortieren - und nicht von der
Kassiererin verlangen "das tippen Sie jetzt 3 x ein und rechnen mir
alles zusammen, was es gesamt ausmacht", da werden sie dann boese -
ist auch verstaendlich.

Der Laden muesste schon ein Schild aufhaengen: "Nicht fuer den
gewerblichen Bedarf" - aber ob das so rechtens waere, weiss ich nicht,
sowas hab ich auch noch nie gesehen.

tausendmal probiert und mit Freundlichkeit hats funktioniert,
Gruesse
Greta

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http://home.t-online.de/home/team_man/tudehome.htm
Tudes froehliche Wochenvorschau fuer alle Sternzeichen
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Andreas Gumtow

unread,
Sep 14, 1998, 3:00:00 AM9/14/98
to
Hirtr...@t-online.de klebte eine Nachricht zum Betreff :"Re^1:Bon ohne MWSt" ...

Hi> On 07 Sep 1998 19:56:48 +0200, a.gu...@vision.in-brb.de (Andreas
Hi> Gumtow) wrote:
Hi>
Hi>
Hi> >Ganz einfach... :-) erst kaufen und später schriftlich eine Rechnung i.S.d.
Hi> >P. 14 UStG fordern. Wenn die nicht erteilt wird ggf. die Vorsteuer (die ja dann
Hi> >nicht abzugsfähig ist) als Schadenersatz vom anderen fordern und ggf. einklagen.
Hi> >Dann wird der andere schon einlenken... sonst zahlt er nämlich.
Hi> >
Hi> Das g(G)anze erscheint mir ein biß(ss?)chen zu aufwendig und
Hi> nervenaufreibend.
Hi> Kann man den Sachverhalt nicht über UStR 202 Abs.7 lösen?
Hi> Also einfach Kassenbon, Kopie des Werbeinserats und z.B.
Hi> Kopie der Betriebsanleitung/Garantie des PC aufheben und
Hi> bei Bedarf einschicken.
Hi> 1) Der Unternehmer hat damit die Mangelhaftigkeit der Unterlagen
Hi> beseitigt

Nein, da der Hauptmangel, die nicht ausgewiesene USt, und damit logischerweise
auch die nicht ausgewiesene BMG, nicht beseitigt wurde und der UN nicht alles
zumutbare getan hat um diesen Mangel anzustellen. Noch dazu wo er kein Risiko
mit o.g. Verfahren hat.

Hi> 2) Eine Beschaffung der Rechnung ist aufgrund der Weigerung
Hi> eine Rechnung auszustellen mit unzumutbaren Schwierigkeiten
Hi> verbunden.

Unzumutbar ? Wenn der Rechtsweg schließlich gegeben ist ?
Wenn es eine Rechnung von einem nach Südamerika geflüchteten
Wirtschaftskriminellen sein soll dann ist es unzumutbar aber doch nicht so
einfach...

Hi> 3) Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen wegen sachlicher Härte?

Satz 3 sagt schließlich: dem UN ist zuzumuten, alles zu tun... und Satz 4
ergänzt: An die Zumutbarkeit ist ein strenger Maßstab anzulegen.
Wenn er nicht mal das Einfache tun will was problemlos möglich ist hat der UN
nicht mitgewirkt und damit fällt Billigkeit aus.

Hi> 4) Nr.1 Buchstabe a) trifft nicht zu, da der Unternehmer überhaupt
Hi> keine Rechnung erhalten hat?

Er hat eine Rechnung (den Bon) erhalten. Das dieser keine ordnungsgemäße
Rechnung i.S.d. P. 14 UStG ist steht auf einame anderen Blatt. Dieses dürfte
wohl nur voeliegen, wenn er gar nichts hat. So a la "Handschlag".

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