Dadurch entsteht die witzige Frage, ob diese GEZ-Zahlungen
dienstlich veranlasst sind und daher einkommensteuerlich
absetzbar, obwohl das Auto privat ist und nur wenig dienstlich
genutzt wird.
Wie macht ihr das denn, wenn ihr keinen Dienstwagen habt? Oder
bin ich bl�d, wenn ich diese GEZ-Geb�hren �berhaupt zahle?
Betr�gt mich die GEZ vielleicht sogar?
Hans-Georg
> [...] ein GEZ-Spion [...] erkl�rte mir, dass ich
> auch dann zus�tzlich f�r das Autoradio blechen muss, wenn ich
> das Privatauto auch dienstlich benutze, und zwar auch dann, wenn
> ich es beliebig wenig dienstlich benutze. [...]
>
> Dadurch entsteht die witzige Frage, ob diese GEZ-Zahlungen
> dienstlich veranlasst sind und daher einkommensteuerlich
> absetzbar, obwohl das Auto privat ist und nur wenig dienstlich
> genutzt wird.
Die Rundfunkgeb�hr selbst ist zweifellos dienstlich veranlasst.
> Wie macht ihr das denn, wenn ihr keinen Dienstwagen habt? Oder
> bin ich bl�d, wenn ich diese GEZ-Geb�hren �berhaupt zahle?
Im �ffentlichen Dienst kam die Frage auf, ob Rundfunkgeb�hren als
Reisekosten erstattet werden, wenn ein Privatfahrzeug dienstlich
mitgenutzt wird. Dort kamen findige Juristen zu dem Ergebnis, dass
Bedienstete der �ffentlichen Hand f�r ihr privates Autoradio keine
zus�tzlichen Rundfunkgeb�hren zahlen m�ssen.
Auf Anhieb kann ich keinen Grund erkennen, warum das nur f�r Mitarbeiter
im �ffentlichen Dienst gelten sollte.
Ich zitiere dazu mal aus einem Rundschreiben, das online verf�gbar und
im gleichen Zusammenhang auch bei Wikipedia verlinkt ist.
http://www.realschule.bayern.de/op/RS6_0506-BRN.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgeb%C3%BChrenstaatsvertrag#Autoradios_als_geb.C3.BChrenfreie_Zweitger.C3.A4te
***
DER MINISTERIALBEAUFTRAGTE f�r die Realschulen in der Oberpfalz
Regensburg, 20. Februar 2006
An die Realschulen in der Oberpfalz
Rundschreiben Nr. 6-2005/06
[...]
E1 Vollzug des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG);
Rundfunkgeb�hrenpflicht f�r dienstlich genutzte Privatfahrzeuge
nach � 5 Abs. 2 RGebStV
FMS vom 20. Januar 2006 Nr. 24 � P 1704 � 018 � 50612/05
In dem am 01. April 2005 in Kraft getretenen Rundfunkgeb�hrenstaats-
vertrag (RGebStV) wurde die Geb�hrenfreiheit f�r Zweitger�te in � 5
Abs. 2 RGebStV neu gefasst. Danach gilt die Geb�hrenfreiheit nicht f�r
Zweitger�te in Kraftfahrzeugen, die zu anderen als privaten Zwecken
genutzt werden.
Diese Formulierung hat die Frage aufgeworfen, ob k�nftig auch f�r
Rundfunkger�te in privaten Kraftfahrzeugen von Bediensteten im �ffent-
lichen Dienst, die ihr Fahrzeug auch f�r dienstliche Zwecke mitnutzen,
Rundfunkgeb�hren anfallen und ob diese ggf. im Rahmen einer nach dem
BayRKG zustehenden Reisekostenverg�tung erstattet werden k�nnen.
Sowohl nach Auskunft der Bayerischen Staatskanzlei als auch nach
Auffassung der Juristischen Kommission von ARD und ZDF f�hrt die
Neufassung des � 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV nicht zu einer gesonderten
Geb�hrenpflicht f�r Rundfunkger�te in dienstlich mitgenutzten Privat-
fahrzeugen von Bediensteten der �ffentlichen Hand. Auch k�nftig fallen
f�r diese Ger�te keine Geb�hren an, sofern bereits f�r andere im
ausschlie�lich privaten Bereich bereitgehaltene Rundfunkger�te
Rundfunkgeb�hren entrichtet werden.
Die Frage nach der Erstattungsf�higkeit von Rundfunkgeb�hren im Rahmen
der Reisekostenverg�tung nach dem BayRKG ist damit obsolet.
[...]
***
> Wie macht ihr das denn, wenn ihr keinen Dienstwagen habt? Oder
> bin ich bl�d, wenn ich diese GEZ-Geb�hren �berhaupt zahle?
Wenn Du f�r das Autoradio Rundfunk-GEZ zahlst, so ist
Dein PC auch abgegolten.
> Betr�gt mich die GEZ vielleicht sogar?
Nein, Betr�ger sind immer die kleinen Kunden:
- Wenn Du per Elster die Steuererkl�rung sendest, wird per
Definition eine Geb�hr f�llig.
- Wenn Du als Unternehmer eine dienstliche Fahrt mit dem
Privat- PKW machst, selbe Situation.
- Hast Du m�glicherweise ein Handy mit Internet- Funktion?
- H�rst Du am Arbeitsplatz Radio?
> Wie mache ich es?
- Auto wurde nie erw�hnt :-)
- PC sollte ein Neuartiges RDF- Ger�t sein.
Argumentation:
- PC ist in die private Multimediaanlage des Wohnzimmers einge-
bunden ist, und f�r ein Ger�t max. eine Geb�hr f�llig wird.
- "Bei dem PC handelt es sich nicht um ein neuartiges RDF- Ger�t"
(Keine L�ge, da mit TV- Karte ein vollwertiger Empf�nger)
- gleichzeitiges Abmelden aller privaten TV- Ger�te, da kein
DVB/T Empfang m�glich
Antwort:
- Lange Ausf�hrungen, weshalb ein Uralt- Videorekorder ohne jede
Empfangsm�glichkeit ein RDF- Ger�t sei.
- kurzer Satz. "Zweite Konto wurde storniert" (= Firma)
Danke für den sehr interessanten Hinweis.
Bodo
Wieso ist ein Selbst�ndiger denn "dienstlich"? Es betr�fe zweimal sein
Portemonnaie, w�hrend der Angestellte sein angemeldetes Radio vom AG bezahlt
bek�me. Er zahlt auch nur einmal Einkommensteuer.
> Dadurch entsteht die witzige Frage, ob diese GEZ-Zahlungen
> dienstlich veranlasst sind und daher einkommensteuerlich
> absetzbar, obwohl das Auto privat ist und nur wenig dienstlich
> genutzt wird.
Nat�rlich. Sonst w�rdest du ja 2mal privat belastet.
> Wie macht ihr das denn, wenn ihr keinen Dienstwagen habt? Oder
Den Nachweis durch die GEZ erbringen lassen, dass das Privatfahrzeug
dienstlich eingesetzt wird.
Diese ganze gequirlte GEZ-Schei�e schreit nach einer L�sung. Die muss
beinhalten:
Ein Nutzer kann sich nicht aufteilen, darf also nur einmal GEZahlen oder es
darf nur einmal f�r ihn GEZahlt werden. Damit f�llt eine separate
Arbeitsplatzgeb�hr meistens weg.
Man sollte es �ber die Steuer-ID machen:
- Alleinstehende ohne separaten Hinweis zahlen die jeweilige volle Geb�hr
(100%).
- Erwachsene Zusammenlebende (auch Familien) oder WG zahlen jeweils
75% pro Kopf der h�chsten Geb�hr im Haushalt, Minderj�hrige (unter 18
Jahren)
in keinem Fall, auch wenn alleinwohnend oder im Internat;
- Kfz, Zweitwohnungen und Arbeitsplatz fallen ebenso weg.
Begr�ndung: Im Kfz dient das Radio auch der allgemeinen Sicherheit.
Gemeldet kann wie bisher () nichts, () nur Radio oder () Radio und TV.
Wenn "(X) nichts" gew�hlt wird, kann die GEZ fragen, ob die Person als AN am
Arbeitsplatz ein Radio () h�rt oder () h�ren muss. Danach teilt sich dann
die GEZahlungspflicht auf AN oder AG auf.
--
Moin+Gruss Alexander
>w�hrend der Angestellte sein angemeldetes Radio vom AG bezahlt
>bek�me.
das halte ich f�r ein M�rchen. Welcher AG zahlt GEZ f�r das Radio des
AN?
>Ein Nutzer kann sich nicht aufteilen, darf also nur einmal GEZahlen oder es
>darf nur einmal f�r ihn GEZahlt werden.
er zahlt jetzt schon nur 1x. Einmal f�r Privat und einmal f�r Firma.
> Begr�ndung: Im Kfz dient das Radio auch der allgemeinen Sicherheit.
Begr�ndung II: Wenn ich das Radio des KFZ nutze, ist es ausgeschlos-
sen, da� ich gleichzeitig die angemeldeten Ger�te in der Wohnung nutze.
Lies doch mal sinngerecht: Wolfgang meint ein Radio, welches in der
Firma steht, vielleicht irgendwo, vielleicht am Arbeitsplatz des AN. Das
muss nat�rlich der AG zahlen.
Sogar wenn der AN sein eigenes Radio mitbringt ist der AG
zahlungspflichtig - oder er untersagt dem AN einfach das Mitbringen, was
er i.d.R auch tun wird.
Joachim
Das ist gesetzlich ausgeschlossen.
Wenn Du ein lediger Selbst�ndiger bist, eine Ferienwohnung in Deutschland
besitzt und einen PKW beruflich nutzt und in der Wohnung ein Radio steht, im
Auto ein Radio eingebaut ist, in der Ferienwohnung ein Radio steht und im
B�ro ein Computer mit Internetanschluss (gesetzlich vorgeschrieben bei
Selbst�ndigen) dann zahlt dieser Ledige insgesamt viermal GEZ-Geb�hren.
Und das, obwohl alle vier Ger�te nicht gleichzeitig genutzt werden k�nnen.
Uwe
>Wenn Du ein lediger Selbst�ndiger bist, eine Ferienwohnung in Deutschland
>besitzt und einen PKW beruflich nutzt und in der Wohnung ein Radio steht, im
>Auto ein Radio eingebaut ist, in der Ferienwohnung ein Radio steht und im
>B�ro ein Computer mit Internetanschluss (gesetzlich vorgeschrieben bei
>Selbst�ndigen) dann zahlt dieser Ledige insgesamt viermal GEZ-Geb�hren.
>Und das, obwohl alle vier Ger�te nicht gleichzeitig genutzt werden k�nnen.
d�rfte nur 3x sein.
1x Privat
1x Firma
1x Ferienwohnung
Nein 4 mal, denn Du hast den Computer mit Internetanschluss �bersehen.
Uwe
>Nein 4 mal, denn Du hast den Computer mit Internetanschluss �bersehen.
der wird NICHT _zus�tzlich_ berechnet.
Seit wann nicht (mehr)?
Hast Du einen Link; den k�nnte ich f�r meine Klage gegen die GEZ gut
gebrauchen :-)
uwe
>Seit wann nicht (mehr)?
seit immer.
>Hast Du einen Link; den k�nnte ich f�r meine Klage gegen die GEZ gut
>gebrauchen :-)
bist du sicher, "zus�tzlich" richtig gedeutet zu haben?
>Ihr redet aneinander vorbei. Uwe meint "PC des Selbst�ndigen in eigenem B�ro
>(nicht zuhause)". Und der ist nach den jetzigen Regeln zu GEZahlen. Also
>stimmt 4mal.
aber nicht gleichzeitig mit Firmen-PKW!
Das stimmt.
Ich irrte.
Uwe