der Vater bezahlt dem Sohn die Kosten der Meisterschule (Handwerk).
Gleichzeitig zahlt er dem Sohn, der bisher als Geselle angestellt war, den
Lohn weiter. Das Finanzamt will beide Ausgaben dem Vater, dem jetzigen
Geschäftsinhaber (Meitser) steuerlich nicht anerkennen, obwohl es einen
Vertrag zwischen Vater (Arbeitgeber) und Sohn (Arbeiter) gibt, daß die
Kosten für die Meisterschule vom Sohn erstattet werden müssen, wenn er nach
der Prüfung den Betrieb wechselt. Auch bestseht eine Vereinbarung über eine
Unternehmensnachfolge.
Sind nun diese Ausgaben für den Betrieb steuerlich absetzbar oder nicht?
Vielen Dank für die Stellungnahmen ;-)
Hallo Walter,
hmm, kommt auf die genauen Einzelheiten und die konkrete vertragliche
Gestaltung an.
In z-netz.rechtswesen.urteile.steuern habe ich einmal zwei Urteile incl.
Kommentierung gestellt.
Viel Spaß beim lesen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter