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Steuererstattung = Einnahme

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Johannes Palmer

unread,
Jun 2, 2002, 9:25:56 AM6/2/02
to
Hallo,

ich habe Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit und Einnahmen aus
Gewerbebetrieb.

Im letzten Jahr bekam ich vom FA eine kleine Einkommenssteuererstattung
*freu*. Muss ich die jetzt als Einnahme verbuchen? Wenn ja in welchem
Bereich?

Gruß

Johannes


Peter Wolber

unread,
Jun 2, 2002, 9:37:14 AM6/2/02
to
Johannes Palmer schrieb:

> Im letzten Jahr bekam ich vom FA eine kleine Einkommenssteuererstattung
> *freu*. Muss ich die jetzt als Einnahme verbuchen?

Nein.

Gruß
Peter

--
"Die Grenze zwischen Zivilisation und Barbarei ist nur schwer zu
ziehen: Stecken Sie sich einen Ring in Ihre Nase, und Sie sind eine
Wilde; stecken Sie sich zwei Ringe in Ihre Ohren, und Sie sind
zivilisiert." (Pearl S. Buck)

Eric Lorenz

unread,
Jun 2, 2002, 12:29:40 PM6/2/02
to
Hi!
"Johannes Palmer" <nom...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:add6f7$1017nl$1...@ID-36837.news.dfncis.de...

Nein, das mußt du nicht. Das gilt nur für betriebliche Steuern, wie z.B. USt
oder GewSt.

Eric


Alexander Hermann

unread,
Jun 2, 2002, 7:28:23 PM6/2/02
to

Eric Lorenz wrote:


Mompl - das ist, denke ich, so nicht richtig.
Die Steuer ist so zu berechnen, dass nur das die richtige Steuer
rauskommt (z.B. ueber diese komische Formel (m*h)/(1+m*h) [Formel fuer
die Gewerbesteuer]) und eine Steuermehrabgabe aus Erstattungsgruenden
nicht in betracht kommen soll.
Die Erstattung haette der OP ja eigentlich nur aus einer moeglichen
Vorauszahlung kriegen koennen - und das ist eine Steuer, die ohne
Rechtsgrund erhoben wurde - somit also zurueckerstattet werden muss. Die
aktuelle Steuerhoehe, aufgrund der ja auch die Erstattung berechnet
wurde ist ja jetzt richtig und somit muesste die erstattete Steuer ja
wieder drin sein.

Hoffe, dass das richtig ruebergekommen ist und natuerlich hoffe ich mal
auch, dass das richtig ist.

Gruesse

Alex

Alexander Gutermann

unread,
Jun 3, 2002, 7:34:23 AM6/3/02
to

"Alexander Hermann" <mailt...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3CFAAA17...@gmx.de...

Nö, ist leider falsch. Eric hat Recht. Vergleiche § 12 Nr. 3 EStG:
Einkommensteuer ist eine nicht abzugsfähige Ausgabe und im Umkehrschluss
Einkommensteuererstattungen nicht als Betriebseinnahmen oder Einnahmen zu
erfassen. Das gilt für Vorauszahlungen, Abschlusszahlungen und Erstattungen
jeder Art.

GewSt ist nicht gleich ESt. GewSt: Dort mindert die Steuer die
Bemessungsgrundlage der Steuer. Nicht bei der ESt.

Übrigens. Soweit bei der Einkommensteuererstattung auch eine
Kirchensteuererstattung dabei war, ist diese bei den Sonderausgaben bei den
geltend gemachten Kirchensteuern abzuziehen (Mantelbogen Seite 3). Wenn
man's vergißt, denkt das FA dran ;-)

Viele Grüße

Alexander

-Alle Angaben ohne Gewähr.-

Alexander Hermann

unread,
Jun 3, 2002, 9:09:52 AM6/3/02
to

Alexander Gutermann wrote:

> "Alexander Hermann" <mailt...@gmx.de> schrieb:


>>Hoffe, dass das richtig ruebergekommen ist und natuerlich hoffe ich mal
>>auch, dass das richtig ist.

[...]
> Nö, ist leider falsch.

[...]

> GewSt ist nicht gleich ESt. GewSt: Dort mindert die Steuer die
> Bemessungsgrundlage der Steuer. Nicht bei der ESt.

Hast Recht - hatte nur Steuererstattung gelesen und das "Einkommens-"
davor nicht beachtet (war halt schon spaet *g*).

Gruesse


Alex

Eric Lorenz

unread,
Jun 3, 2002, 12:24:35 PM6/3/02
to
Hi!

> [...]
>
> > GewSt ist nicht gleich ESt. GewSt: Dort mindert die Steuer die
> > Bemessungsgrundlage der Steuer. Nicht bei der ESt.
>
> Hast Recht - hatte nur Steuererstattung gelesen und das "Einkommens-"
> davor nicht beachtet (war halt schon spaet *g*).
>

Und ich hatte erst noch versucht, Dein Posting zuverstehen ;-)

Eric


Alexander Hermann

unread,
Jun 3, 2002, 6:16:25 PM6/3/02
to
Hi,

Eric Lorenz wrote:


>>Hast Recht - hatte nur Steuererstattung gelesen und das "Einkommens-"
>>davor nicht beachtet (war halt schon spaet *g*).
>>
>>
> Und ich hatte erst noch versucht, Dein Posting zuverstehen ;-)


Tut mir leid - ich sollte weniger des naechtens schreiben - ups "nein"
[TM {Homer S.}] ;-)

Gruesse


Alex

Andreas Bockelmann

unread,
Jun 6, 2002, 1:31:05 PM6/6/02
to
Alexander Hermann schrieb:

> Tut mir leid - ich sollte weniger des naechtens schreiben - ups "nein"
> [TM {Homer S.}] ;-)


Einen habe ich noch:

Die Erstattung der (zuviel abgeführten) Kirchensteuer ist im Folgejahr
anzugeben. Die Kirchensteuer heißt nämlich nur so, weil sie von den
Steuerbehörden als prozentualer Aufschlag auf die Einkommenssteuer
eingezogen wird. Sie ist jedoch eine Sonderausgabe, die nur in der
tatsächlichen Höhe abzugsfähig ist.

--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann

Andreas.B...@gmx.de V+49-162-9850173
Xot...@T-Online.de xot...@gmx.de

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