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gastherme

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Tobias

unread,
Apr 2, 2010, 7:34:20 PM4/2/10
to
Hallo Leute,

ich habe in meiner Mietwohnung eine neue Gastherme Anfang letzten Monat
erhalten.

Mein Vermieter hat in meiner Nebenkostenabrechnung nun das erstemal
Folgende Punkte hinzugefügt:

Winterdienst
Gartenpflege
Wartung Gastherme

Nun zu meiner ersten frage, darf der Vermieter nach Lust und Laune mir
Kosten auf brummen.

Und meiner zu meiner zweiten frage , wenn ja, kann der punkt Wartung
Gastherme auch als Haushaltssnahe Dienstleistung
von der Steuer abgesetzt werden .


Gruß Tobias


Frank Kozuschnik

unread,
Apr 3, 2010, 5:23:55 AM4/3/10
to
Tobias:

> ich habe in meiner Mietwohnung eine neue Gastherme Anfang letzten Monat
> erhalten.
>
> Mein Vermieter hat in meiner Nebenkostenabrechnung nun das erstemal
> Folgende Punkte hinzugefügt:
>
> Winterdienst
> Gartenpflege
> Wartung Gastherme
>
> Nun zu meiner ersten frage, darf der Vermieter nach Lust und Laune mir
> Kosten auf brummen.

Das darf er nicht nach Lust und Laune, sondern das richtet sich danach,
was im Mietvertrag (wirksam) vereinbart wurde.

> Und meiner zu meiner zweiten frage , wenn ja, kann der punkt Wartung
> Gastherme auch als Haushaltssnahe Dienstleistung
> von der Steuer abgesetzt werden .

Winterdienst und Gartenpflege sind haushaltsnahe Dienstleistungen nach §
35a II EStG. Die Heizungswartung ist dagegen eine Handwerkerleistung
nach § 35a III EStG.

Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist (unter anderem), dass der
Vermieter die begünstigten Leistungen jeweils mit ihrem Gesamtbetrag und
dem Anteil steuerbegünstigter Kosten bescheinigt.

Weitere Einzelheiten findest du im BMF-Schreiben vom 15.02.2010.

Kurt Guenter

unread,
Apr 3, 2010, 5:43:53 AM4/3/10
to
"Tobias" <hi...@gmx.de> schrieb:

>Nun zu meiner ersten frage, darf der Vermieter nach Lust und Laune mir
>Kosten auf brummen.

schaue in deinen Mietvertrag. Was sagt der zu den Kosten?

>Und meiner zu meiner zweiten frage , wenn ja, kann der punkt Wartung
>Gastherme auch als Haushaltssnahe Dienstleistung
>von der Steuer abgesetzt werden .

ist Tante Google schon wieder kaputt?


Martin Hentrich

unread,
Apr 3, 2010, 7:26:48 AM4/3/10
to
On Sat, 03 Apr 2010 11:23:55 +0200, Frank Kozuschnik
<fra...@nurfuerspam.de> wrote:

>Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist (unter anderem), dass der
>Vermieter die begünstigten Leistungen jeweils mit ihrem Gesamtbetrag und
>dem Anteil steuerbegünstigter Kosten bescheinigt.

Diese separate Bescheinigung darf sich der Vermieter bezahlen lassen.
10 oder gar 20 Euro sind dafür durchaus üblich und auch gerichtlich
nicht zu beanstanden. Damit rechnet sich das "Absetzen" meist nicht
mehr.

Martin
--
Die populistische Steuerreform:
Sich auf den Tarif zu konzentrieren ist wie das
Polieren des I-Punkts in der deutschen Grammatik.

Tobias

unread,
Apr 3, 2010, 8:18:17 AM4/3/10
to

"Kurt Guenter" <nomail@invalid> schrieb im Newsbeitrag
news:o93er5pjt9cvu6oc8...@4ax.com...

> "Tobias" <hi...@gmx.de> schrieb:
>
>>Nun zu meiner ersten frage, darf der Vermieter nach Lust und Laune mir
>>Kosten auf brummen.
>
> schaue in deinen Mietvertrag. Was sagt der zu den Kosten?
>

Umlage der Betriebskosten.

1.) Neben der in §2 Ziffer 1 des Vertrages ausgewiesenen Mieter die in §2
BetrKV ausgewiesenen Betriebskosten .
§2 BetrKV ist als Anlage 1 dem Mietvertrag beigefügt.

2.) Höhe der Betriebskosten...

3.) Die Wohnung wird über eine Gastherme versorgt. Die Verbrauchskosten
rechnet der Mieter direkt mit dem Energieversorger ab

4.) Abrechnung Zyklus ....

Und das wärst.

Gruß Tobias


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