wenn man als vorsteuerabzugsberechtiger Gewerbetreibender eine Rechnung an
einer Firma stellt, die in der Anschrift nur ein Postfach angegeben hat und
man an diese Postfachadresse nun die Rechnung schreibt: Ist das ok oder kann
es dem Gewerbetreibenden passieren, dass er dann die Vorsteuer nicht in
Abzug bringen kann?
Danke.
Andrea
Siehe meine Antwort in debs:
<news:kueiv4ltuohsrec3d...@4ax.com>
Martin
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Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein.
Was dar�ber ist, das ist vom �bel.
[Mt. 5, 37]
> wenn man als vorsteuerabzugsberechtiger Gewerbetreibender eine
> Rechnung an einer Firma stellt, die in der Anschrift nur ein Postfach
> angegeben hat und man an diese Postfachadresse nun die Rechnung
> schreibt: Ist das ok ..
Ist zul�ssig.
Uwe