Folgende Fragen:
1.) Zuzahlungen für die (von der Krankenkasse vorab genehmigte)
Mutter-Kind-Kur (10,-€/Tag) können diese steuerlich geltend gemacht werden?
2.) Aufwendung für Fahrtkosten für die Haushaltshilfe. Fiktives
Beispiel: Es wurde ein Betrag von ca 200,- hierfür vom Kurteilnehmer an
die Haushaltshilfe für die Fahrtkosten gezahlt - Kasse erstattete jedoch
nur einen geringeren Betrag 120,-€. Kann der Differenzbetrag steuerlich
geltend gemacht werden?
Dank vorab
Sabin
ich habe jetzt irgendwo gehört dass diese 10€/Tag Zuzahlung nicht
ansetzbar sind
weil es als Anteil an den Lebenshaltungskosten gezählt wird - die auch
angefallen wären - wäre man zu Hause geblieben.
Was ist jetzt korrekt?
>Dass die Praxisgebühr als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird
>steht hier:
was genau hat die Praxisgebühr mit der 10Euro Zuzahlung gemeinsam?
Oder wolltest Du nur Datenmüll erzeugen?