Die Eltern meiner Freundin ziehen demnächst um und meine Freundin und Ihr
Bruder sollen in dem alten Haus wohnen bleiben. Jetzt hat mir jemand
erzählt, daß man dann für das alte Haus Mieteinnahmen versteuern müßte,
auch wenn die Kinder gar keine Miete zahlen???
Kann das sein ???
Hört sich etwas wirr an, aber man weiß ja nie.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten,
Gruß
Henning Schwoll
>Kann das sein ???
Hieß Nutzungswertbesteuerung und wurde '86 abgeschafft (mit
Übergangsregelung bis '96 oder so). Gibts also nicht mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Fenner
www.steuerthek.de
--
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> Hieß Nutzungswertbesteuerung und wurde '86 abgeschafft (mit
> Übergangsregelung bis '96 oder so). Gibts also nicht mehr.
Zur Ergänzung: Ist zum 31.12.1998 ausgelaufen und stellte ohnehin nur
noch ein Wahlrecht dar. War empfehlenswert bei hohen auf die eigene
Wohnung entfallenden Kosten.
Gruß, Olli
--
Wichtig ist nicht, ob man gewinnt,
sondern, daß man gewinnt.
(H.Schneider)
KF> Hieß Nutzungswertbesteuerung und wurde '86 abgeschafft (mit
KF> Übergangsregelung bis '96 oder so). Gibts also nicht mehr.
Kann so nicht sein.
Ich habe hier den Fall, dass das Finanzamt aktuell Steuern verlangt für
eine Wohnung die kostenlos bereit für einen Verwandten bereitgestellt
wird. Das FA verlangt Steuern in entsprechender Höhe wie wenn die Wohnung
normal vermietet wäre. Das soll laut Auskunft des Steuerberaters so
richtig sein.
Tschüß
Harald
"Harald H. Hengel" wrote:
Hierbei wird es sich wohl um einen Sachbezug handeln der eventuell die
ortsübliche Miete übersteigt und dann dem Brutto AL zugerechnet wird ?
ggf. pauschale Versteuerung ?
P.S
Vielleicht auch interessant: Wird die Wohnung an ein Kind überlassen,
hat das keine Wirkung auf Eigenheimzulage ! Da eben keine Vermietung
gegen Entgelt vorliegt.
--
Christian Ziegler
McNeT Medien GmbH & Co KG
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Technischer Betrieb Moosstraße 56, D-96050 Bamberg
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CZ> Hierbei wird es sich wohl um einen Sachbezug handeln der eventuell
CZ> die ortsübliche Miete übersteigt und dann dem Brutto AL
CZ> zugerechnet wird ? ggf. pauschale Versteuerung ?
Nein, das müsste ja Nutzniesser versteuern.
Der Hausbesitzer muss steuern in entsprechender Höhe zahlen wie wenn er
die Wohnung vermietet hätte.
Der von Dir genannte Fall könnte noch hinzukommen.
CZ> Vielleicht auch interessant: Wird die Wohnung an ein Kind
CZ> überlassen, hat das keine Wirkung auf Eigenheimzulage ! Da eben
CZ> keine Vermietung gegen Entgelt vorliegt.
Unser Staat. :-(
Immer schön zweizüngig.
Tschüß
Harald
Weiß dazu jemand noch mehr ???
Henning Schwoll
Hallo Henning,
> > Der Hausbesitzer muss steuern in entsprechender Höhe zahlen wie wenn
> > er die Wohnung vermietet hätte.
>
> Weiß dazu jemand noch mehr ???
so etwas gibt es nicht, wenn eine Wohnung mietfrei überlassen wird, auch
die Übernahme der (anteiligen) Betriebskosten stellen keine
Mieteinnahmen dar, so muss man keine Mieteinnahmen versteuern, fiktive
Mieten gibt es nicht.
Wer so etwas behauptet, sollte auch die Rechtsgrundlage dafür sagen
können. Eine dahingehende Frage wäre doch das erste was einem einfallen
sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
> > Ich habe hier den Fall, dass das Finanzamt aktuell Steuern verlangt für
> > eine Wohnung die kostenlos bereit für einen Verwandten bereitgestellt
> > wird. Das FA verlangt Steuern in entsprechender Höhe wie wenn die
Wohnung
> > normal vermietet wäre. Das soll laut Auskunft des Steuerberaters so
> > richtig sein.
Steuern für eine Wohnung, die durch einen Verwandten kostenlos genutzt wird,
gibt es heute auf den ersten Blick nicht mehr. Aktuell gibt es
Eigenheimzulage, davor gab es §10e, davor §7b, davor §21a EStG. Bei §21a gab
es fiktive Steuereinnahmen, die auf obige Beschreibung passen können. Das
müsste aber längst ausgelaufen sein.
Vielleicht haben wir hier nicht alle Infos bekommen ? Grundsätzlich lassen
sich übrigens Werbungskosten zu 100% abziehen, wenn von Angehörigen (§15 AO)
mindestens 50% der ortüblichen Miete gezahlt wird. Kann es sein, dass hier
etwas "kaputtgegangen" ist und deshalb eine Rückzahlung (mangels Anerkennung
von Werbungskosten) fällig wurde ?
Eine Besteuerung fiktiver Mieten könnte man auch konstruieren, wenn man noch
eine Kapitalgesellschaft und eine verdeckte Gewinnausschüttung dazunimmt.
Ohne weitere Infos sehe ich da im Moment kein Weiterkommen.
Gruß
Andreas
--
andreas....@topmail.de
> Jetzt hat mir jemand erzählt, daß man dann für das
> alte Haus Mieteinnahmen versteuern müßte,
> auch wenn die Kinder gar keine Miete zahlen???
das gilt m.W. nur, wenn die Eigentümer über Vermietung&Verpachtung die
Kosten absetzen möchten. Dann werden 50% der ortsüblichen Miete als
Einnahme gegengerechnet, wenn mietfrei an Verwandte vermietet wird.
LV> Wer so etwas behauptet, sollte auch die Rechtsgrundlage dafür
LV> sagen können. Eine dahingehende Frage wäre doch das erste was
LV> einem einfallen sollte.
Ich werde es in den nächsten Tagen prüfen.
Wär interessant wenn es tatsächlich keine Rechtsgrundlage gibt, würde ein
paar Mark Steuern sparen und sicher auch ein Grund den Steuerberater zu
wechseln.
Tschüß
Harald
Mir fällt hier nur noch (für aktuelle Jahre) die Regelung des 13 II Nr. 2
EStG ein, die auch noch nach 1998 gilt (allerdings für Baudenkmale).
Allerdings ist hier nur von der Wohnung des Steuerpflichtigen die Rede.
Bis dann
Thomas
P.S. Wie immer alle Angaben ohne Gewähr